Fluren, Huden, Jagd

Gemeinheit Elmenhorster Berg  Gemeinheitshuden  Härder Feld  Jönsthöveler Feld (Archiv Haus Neuengraben)  Nienholt  Grüner Weg  Meer  Rinkhöver Feld - Rinker Feld  Schotte, die westf. Mark  Stadtsgemeinheit  Steinkühler Feld  Jagd im Amt Wolbeck  Jagdrecht des Hauses Grevinghof 1689 - 1871  Städtische Fischereirechte  Waterfohr;  Siedlungsgeschichte - Wirtschafter  Misthaufen  Stadttopographie  Brüggenfeld  Bröcker Mark  Besteuerung der ehemals steuerfreien Grundstücke 1808  Härder Feld  Gemeinheitshuden  Streit um den Schürkamp  Flurnamen  Flurnamen nach den Urkunden des Armenhauses  Bach, Flurnamen  Flurnamen und ihre Deutung  Ländereien der Fraterherren in und um Sendenhorst  Bußmanns Garten  Urkataster 1830 

Gemeinheit Elmenhorster Berg

ca 1500 Fraterherren A 29, S. 21

Landbesitz in Sendenhorst:

gelech van Lande uppeen Elmenhoster berghe beneden unsen berchkampe langes den lyckwech van Medynch by Gruterskampe

.. item dor de landwer

 

1604 Surenburg (INA Tecklenburg)

Viehdrift des Hauses Grevinghoff auf dem Elmenhorster Berg

 

1663 Archiv Harkotten (Möllenbeck)

Zusammenkunft der Weidegenossen des Elmenhorster Berges, die zum Verstehen geben, welche gestalt einige Weidegenossen sich unternehmen, mehr Vieh als berechtigt zu treiben

Zeugen Martin Hagenkötter, Lambert Erdmann

Hagenkötter (hatte 4 Jahre an Veltmans und 3 Jahre an Arnemans als Hirte gedient:  Jeder habe nicht mehr eingetrieben, als er im Winter ausfüttern konnte.

Angelkotten (80J) daß sie ihre Viehe was sie im Winter durchgefüttert, eingetrieben ... seine Hütung der güste  RinderSchweine und Schafe, auch Pferde; sei keine Einsperung geschehen

 

Teilung Elmenhorster Berg

 

Stapel Akten M540

 

1811

Auf Antrag mehrerer Interessenten Teilung eingeleitet

 

1822

Kommission gebildet

 

1823 MS Studienfonds neuere registatur 887

Studienfons ist beteiligt wegen des im Ksp Alverkirchen gelegenen Pachtguts Hovemann, das in der Gemeinheit Elmenhorster Berg 6 Scheffel Ackerland liegen hat zu beiden Seiten

 

1825 XII 2

im Hause des Wirtschafters Suermann Sendenhorst: Teilungsrezeß vollzogen

Haus Grevinghoff erhält 51 Mg: NW Werrings Westfelst und Hauptweg, so Gemeindehagen, Werrings und Arnemans Gehölz und Weg von Werrings Trahnkamp NO an den Fußweg nach Wolbeck_

 

 

 

 

Teilung Elmenhorster Berg

 

 

1825 XII 2

im Hause des Wirtschafters Suermann Sendenhorst: Teilungsrezeß vollzogen

Haus Grevinghoff erhält 51 Mg: NW Werrings Westfelst und Hauptweg, so Gemeindehagen, Werrings und Arnemans Gehölz und Weg von Werrings Trahnkamp NO an den Fußweg nach Wolbeck

 

 

Gemeinheitshuden

 

Markennutzung 1303 (WUB VIII 108)

Teilung der Mark Wadenhart, um das übermäßige Abholzen zu verhindern, Verbot des Einzäunens der zugeteilten Stücke

Abt Lubertus von Marienfeld erklärt, cum communis marhca curtis nostre Wadenhart ob freequentem et importunam lignorum sectionem temere factam ab hiis, qui ius cedendi ligna ratione domorum suarm in ipsa marcha dinosvcere haber, qui vulgariter marhenote dicuntur ... de communi opmnium commarchionum voluntate et arbitrio partienda duximus amnia ligna infructifera ipsius marhce assignantes unicuique commarchioni iuxta modum domus sue leigitimam portionem, quam secare liberum sini est pro sue arbitrio voluntatis. ... Nullus debeat partem lignorum sibi deputatam fossa vel sepibus communire, ut communibus pascuss pecora libere possint uti. Bei Übertritten: in iudicio holtgravii tres solidos solvere teneatur.

 

1303 WUB VIII 110 (Datierung zweifelhaft)

Recht und Gewohnheit der Horster Mark im Ksp Werne :

6 erffgenothen, 6 schargenothen ..

Item ein besitter dess hoves tho Blasum ist ein holtrichter over der Horstermarcke; dreimal im Jahr Holzgericht vor dem hove tho Blasum, under der linden thor Horst und vur dem hove tho Harborghe.

Item wan die gemeinen marckgenothen thosamen etten, so mach die holtrichter einen knecht medde brinegne und sall boven an der taffelen sitten und men sall eme einen witten becker vursetten vur beers und eine schottelen und einen wegge dartho mitt botter

item oick so mach die schlacht der mollen tho Stockum und den mollenwech daruth maken thor erffgenothen nutt

item dusse nachbeschreven sint oick berechtigt in der marck. (folgen 16 Hofsnamen in Beckendorpe, Wesellen, und Horst)

 

 

 

Härder Feld

 

 

1759 II 22

Ladung  des Offizialatsgerichts Münster.

Beklagte: Zeller Hartmann und die übrigen im Hördefeldt interessierten

Kläger Zeller Kogge

Zeugen; Bernard Bücker, Henrich Tüte, Stephan Saerbeck, Zeller Henrich Werring,  Bernard Schmettkampff

 

 

 

Jönsthöveler Feld (Archiv Haus Neuengraben)

 

1629 VII 2

Henrich Jolemann, Berndt Sehlinck, Jonsthöveler Bauerschaft Eingessene, zeigen an, wieviel im Jonsthöveler Feld zur Hude berechtigt. Sie legen eine Zeugenaussage des Vatter Henrich Jongsthövel, Thonies Lange, Andres Baggelmann, als alten Leuten vor.

Arndt Kogge, jetzo Henrich Kogge, sive Heimann sind nicht im Jongsthöveler Feld berechtigt, nur allein daß sie die Drift aus Heimans orde ins Steinkühler Feld haben, weiter nicht.

 

 

Nienholt

 

1632 VI 17

Heinrich Jolemann, der Lange, Schmittkamp, Baggelmann, Keithage, Geilern, alle Jönsthöveler Bft Eingesessene, bezeugen die ruhige Possession und Gerbauch der Hode und Drifte im Nyenholte und ihr Vieh darauf ruhig zu treiben. Dazu

Zeugenaussagen:

  1. Martin Lange, ca 80 Jahre, deponirt, daß er vor 60 Jahren und in speciee als Herzog Erich binnen Warendorff gewesen, als des Langen Schweinehorst gewesen und die Schweine dero Zei tin Nienholt oftmals gehodet hette, obgemelt. Jonsthöveler Männer der Vorhelmischen Bauern, so oft dieselbe über diee Bäcke gekommen, geschüttet und im Nyenholt nit gestatten, sondern hetten die Vorehlischen jedesmals ihre biester für die Becke kehren müssen
  2. Dietrich Geilern, ein Sohn von Geilern Erbe

 

1676

Klage sämtl Eingesessenen des Ksp wegen entführten Rindviehs

v. Droste Kanoniker an Ludgeri habe für zuständige Weidegebühren aus dem Hemmerholt ein Rind pfänden lassen

 

Amt für Agrarordnung (Staatsarchiv Münster)

Gemeinheitsteilungen, Generalakten

 

AZ 13 Steinkühler Feld 1811

AZ 123 Schaaflake Ksp Sendenhorst, Teilungsrezeß 1827 X 23

AZ 321 Sendenhorst, Wegeabsplisse 1854

 

1821 Amtsblatt

Nach Allg. LRecht ist jeder Weideberechtigte schuldig, sein Vieh ohne Unterschied, nur unter Aufsicht eines Hirten auf die Weide zu bringen

Gesetzliche Verbindlichkeit der Städte usw einen gemeinsamen Hirten zu halten

 

Rinkhöver Berg

Elmenhorster Berg

Beringsfeld

Brüserfeld

Hemmerholt

Westfeld

Waterfohr

 

 

1656

Protest der am Meer Berechtigten gegen Gerlach, Besitzer der Duckenborg

 

1650

Verweigerung der Weidepacht

Unterstützung durch Fraterherren (Timmerscheidt) und Erben des + Kanzler Mensing

(Befehl des J B Droste: Zeiger dieses soll aus dem Hemmerholte wegen nicht bezahlter Weidegelder ein Beest executiren und anhero auf MS bringen)

 

1830

Nachweis der in der Bürgermeisterei Sendenhorst befindlichen Gemeinheiten nebst Angabe der dadurch führenden Wege

 

1. Härderfeld, seit 1824 geteilt (Landrichter Geiseler, Actuar Langen); ist abgewallt

Fußweg von S. nach Ahlen besteht aus einem 6 Fuß breiten, aufgeworfenen Damm

 

2. Brökerfeld, Lein- und Haferland, seit 1823 geteilt (Justizrat Vagedes) Ackerland, z T mit Hecken umschlossen

Fahrweg von S. nach Drensteinfurt, nur ist an diesem Wege bis jetzt nicht geschehen

 

3. Brüserfeld, seit 1824 geteilt (Langen); ist abgewallt

Fahrweg von S. nach Everswinkel; Der WEg ist nicht agewallt und führt durch die Weidekämpe

 

4. Mersch, Becken und Wiebusch, (Langen) 1824, abgewallt

 

5. Elmenhorster Berg, 1825, (Justizrat Vagedes), abgezäumt

Fahrwege nach Alverskirchen, ist nicht abgewallt und zwischen die GEmeinheitskämpe her

 

6. Gerberts Mersch, 1827, wie Nr. 5

 

7. Schaaflake, 1827, wie Nr. 5

 

8. Rinkhöver Feld; Teilung beendet, Rezeß aber nicht nicht vollzogen; Bürgermeister Röh, Lüdinghausen; eingefriedigt

Fahrweg von S. nach Everswinkel von 28 Fuß Breite, welcher aber noch nicht abgewallt ist

 

9. Stadtsheide, noch nicht geteilt

Fahrwege und Fußwege

a) von S. nach Ahlen

b) von S. nach Vorhelm; sind durch Auswerfen von Gräben befestigt

 

 

1823

Teilungsrezeß für Bröcker Leyen, Bröcker Feld; Wege als Kommuniaktionsweg zwischen Sendenhorst und Drensteinfurt

 

 

ca 1830 (Bruchstück)

Bürgermeister Marcus an Landrat wegen der Sendenhorster Stadtweide:

 

durch die im vergangenen Herbst vorgenommene Verbesserung des Drittels der vor hiesiger Stadt belegenen Stadtsweide, durch Abgraben der ganz vermosten Maulwurfs- und Ameisenhaufen und dem nachherigen Zerstoßen und Ausbreiten dieser Erde in die sumpfigen Niederungen ist eine große Fläche entstanden, welche unbenarbte Erde enthält und bis zur Vernarbung in 2-3 Jahren kein Gras graduiert.

Fläche ist mit wildem Kleesamen besät. Die Arbeit wurde von sämtlichen Weideberechtigten verrichtet; den Kleesamen hat die Stadtkasse übernommen (gesamt 3-27-6 Thlr; dabei 3 Tage Tagelohn à 7 1/2 Sgr)

 

 

1930 B 49

Anfrage Katasteramt Ahlen, ob Unterlagen über folgende Teilungsgsachen vorhanden

 

1. Härderfeld 223+30 Morgen, Beginn Teilung 1812; Rezeß 1824.IX.17

2. Brökerfeld 824 Mg. Rezeß 27.10.1823

3. Brüserfeld, auch Rinkhöverfeld gt. 139 Mg, Rezeß 26.01.1823

4. Mersch, Becken, Wiebusch, Buschlakenhegge, 3 Mg.Hardt. 13.04.1824

5. Elmenhorster Berg 458+37 Rezeß 02.12.1835

6. Gerberts Mersch 14+36 Mg, Rezeß Bröcker Bft 23.06.1827

7. Schaaflake 22+90 Mg, Bft Elmenhorst, 18.09.1827

8. Waterfuohr, Bäumerholt 1812-1833 geteilt

9. Thie (unbekannt) 1812 - 1833, Teilung Elmenhorst

10.Rinkerfeld ...

11.Niesterts Busch

12.Leyen, Teilung Brock 1822

13.Haferland, Teilung 1823

14.Nienholt, Steinkühlerfeld Teilung 1812 bis ca 1833

15.Heide im Stadtbezirk 1836 von 300 Interessenten gewünscht

16.Ostheide, Teilung 1843

17.Hudebefreiung einiger Grundstücke S. Tergeist Teilung 1827

18.Ostheide, Brockstraße. Plätzchen, Teilung

19. Hudebefreiung Garrat 1910

3 - 5- 14 Akten vorhanden

 

 

 

Grüner Weg

 

Dreischer Mersch am Grünen Wegsfeld

 

1781 III 25

Notar Dufhues setzt folgenden Vertrag auf:

1. Joan Henrich Zeller Kössendrups Erbe und Sohn Berndt Heinrich

2. Henrich Zeller Rötgermann

erklären, sie ständen jetzt unter einer hohen Herrschaft (Studienfonds; vorher 1) Fraterhaus 2) Überwasser). Sie seien gemeinschaftlich berechtigt, ihre Rinder im sogenannten unten am Grünen Wegsfeld belegenen dreischen Mersch zu hünte. Weil sie aber besonders Hirten halten und tüglich durch eine unebene Straße zwischen anderer Leute Korn hin und her treiben müßten, so hätten sie sich folgender Maßen geeinigt:

- Kössendrup tritt Rötgermann verschiedene Stücke ab; umgekehrt ebenfalls

- Flurnamen: Merschkamp, Hagenkamp, Mersch, auffm Grünen Wegfeld,

Kössendrups Kortenkamp

Zeugen: Berndt Henrich Lüttkehaus, Berndt Henrich Bunger

 

 

 

 

Härder Feld

 

 

1759 II 22

Ladung  des Offizialatsgerichts Münster.

Beklagte: Zeller Hartmann und die übrigen im Hördefeldt interessierten

Kläger Zeller Kogge

Zeugen; Bernard Bücker, Henrich Tüte, Stephan Saerbeck, Zeller Henrich Werring,  Bernard Schmettkampff

 

 

Gemeinheitshuden

 

 

1821 Amtsblatt

Nach Allg. LRecht ist jeder Weideberechtigte schuldig, sein Vieh ohne Unterschied, nur unter Aufsicht eines Hirten auf die Weide zu bringen

Gesetzliche Verbindlichkeit der Städte usw einen gemeinsamen Hirten zu halten

 

Rinkhöver Berg

Elmenhorster Berg

Beringsfeld

Brüserfeld

Hemmerholt

Westfeld

Waterfohr

 

1676

Klage sämtl Eingesessenen des Ksp wegen entführten Rindviehs

v. Droste Kanoniker an Ludgeri habe für zuständige Weidegebühren aus dem Hemmerholt ein Rind pfänden lassen

 

 

1656

Protest der am Meer Berechtigten gegen Gerlach, Besitzer der Duckenborg

 

1650

Verweigerung der Weidepacht

Unterstützung durch Fraterherren (Timmerscheidt) und Erben des + Kanzler Mensing

(Befehl des J B Droste:Zeiger dieses soll aus dem Hemmerholte wegen nicht bezahlter Weidegelder ein Beest executiren und anhero auf MS bringen

 

1830

Nachweis der in der Bürgermeisterei Sendenhorst befindlichen Gemeinheiten nebst Angabe der dadurch führenden Wege

 

1. Härderfeld, seit 1824 geteilt (Landrichter Geiseler, Actuar Langen); ist abgewallt

Fußweg von S. nach Ahlen besteht aus einem 6 Fuß breiten, aufgeworfenen Damm

 

2. Brökerfeld, Lein- und Haferland, seit 1823 geteilt (Justizrat Vagedes) Ackerland, z T mit Hecken umschlossen

Fahrweg von S. nach Drensteinfurt, nur ist an diesem Wege bis jetzt nicht geschehen

 

3. Brüserfeld, seit 1824 geteilt (Langen); ist abgewallt

Fahrweg von S. nach Everswinkel; Der WEg ist nicht agewallt und führt durch die Weidekämpe

 

4. Mersch, Becken und Wiebusch, (Langen) 1824, abgewallt

 

5. Elmenhorster Berg, 1825, (Justizrat Vagedes), abgezäumt

Fahrwege nach Alverskirchen, ist nicht abgewallt und zwischen die GEmeinheitskämpe her

 

6. Gerberts Mersch, 1827, wie Nr. 5

 

7. Schaaflake, 1827, wie Nr. 5

 

8. Rinkhöver Feld; Teilung beendet, Rezeß aber nicht nicht vollzogen; Bürgermeister Röh, Lüdinghausen; eingefriedigt

Fahrweg von S. nach Everswinkel von 28 Fuß Breite, welcher aber noch nicht abgewallt ist

 

9. Stadtsheide, noch nicht geteilt

Fahrwege und Fußwege

a) von S. nach Ahlen

b) von S. nach Vorhelm; sind durch Auswerfen von Gräben befestigt

 

 

 

 

 

ca 1830 (Bruchstück)

Bürgermeister Marcus an Landrat wegen der Sendenhorster Stadtweide:

 

durch die im vergangenen Herbst vorgenommene Verbesserung des Drittes der vor hiesiger Stadt belegenen Stadtsweide, durch Abgraben der ganz vermosten Maulwurfs und Ameisenhaufen und dem nacherigen Zerstoßen und Aubreiten dieser Erde in die sumpfigen Niederungen ist eine große Fläche entstanden, welche unbenarbte Erde enthält und bis zur Vernarbung in 2-3 Jahren kein Gras graduiert.

Fläche ist mit wildem Kleesamen besät. Die Arbeit wurde von sämtlichen Weideberechtigten verrichtet; den Kleesamen hat die Stadtkasse übernommen (gesamt 3-27-6 Thlr; dabei 3 Tage Tagelohn à 7 1/2 Sgr)

 

 

1930 B 49

Anfrage Katasteramt Ahlen, ob Unterlagen über folgende Teilungsgsachen vorhanden

 

1. Härderfeld 223+30 Morgen, Beginn Teilung 1812; Rezeß 1824.IX.17

2. Brökerfeld 824 Mg. Rezeß 27.10.1823

3. Brüserfeld, auch Rinkhöverfeld gt. 139 Mg, Rezeß 26.01.1823

4. Mersch, Becken, Wiebusch, Buschlakenhegge, 3 Mg.Hardt. 13.04.24

5. Elmenhorster Berg 458+37 Rezeß 02.12.1835

6. Gerberts Mersch 14+36 Mg, Rezeß Bröcker Bft 23.06.1827

7. Schaaflake 22+90 Mg, Bft Elmenhorst, 18.09.1827

8. Waterfuohr, Bäumerholt 1812-1833 geteilt

9. Thie (unbekannt) 1812 - 1833, Teilung Elmenhorst

10.Rinkerfeld ...

11.Niesterts Busch

12.Leyen, Teilung Brock 1822

13.Haferland, Teilung 1823

14.Nienholt, Steinkühlerfeld Teilung 1812 bis ca 1833

15.Heide im Stadtbezirk 1836 von 300 Interessenten gewünscht

16.Ostheide, Teilung 1843

17.Hudebefreiung einiger Grundstücke S. Tergeist Teilung 1827

18.Ostheide, Brockstraße. Plätzchen, Teilung

19. Hudebefreiung Garrat 1910

3 - 5- 14 Akten vorhanden

 

 

Meer

 

 

Meer -

Hude der Bauerschaft Sandfort

nahe zur Stadt gelegen, daher auch für Rat und Bürger von Interesse

auf dem Meer fand das Landgoding statt

Weideherr Besitzer des Hauses Duckenborg

Ursprung: Besitz der Familien von der Heghe, Husen, Sandweg, Rodde

dem tatsächlichen Ursprung nachgehen!

 

1536 RKG F 268

Streit wegen Weidegerechtigkeit auf dem Meer;  Feststellung der Abgaben  an den Prinzipalerbherren der Duckenborg, Goddeke Rodden:

Dietrich von Merfeld, Drost zu Wolbeck, bezeugt wegen der Vohweide der Driffte halver des Meeres an der Duckenborg,, belegen, daß Goddeken Rodden als Prinzipal-Erbherr der Duckenborg Weideherr sei und zu ford ern habe (beholtlich Bernt Rodden in den Northoff seine Gerechtigkeit

1. Overhoff 1 Huhn, 5 Eier, 1 Hellinck

2. Santfort, 4 Eier 1 Pfg. ein Jahr  1 Huhn das andere zwei

3. De Vagedeshove 1 Morgen to bowen , 1 Tag einen Medder, 5 Eier 1 Hellinck

4. de Bischops 10 Eier,1 Pfg, ein Jahr ein Huhn das andere zwei

5. Sontwegeshove wie Vagedes

6. Tutenhove     wie Vagedes

Zeuge Johan Schmedes, Freigrave

 

1561 RKG F 268

Hermann Sibeckman gt Becker, Richter zu Sendenhorst, bestätigt, daß Franz Coisfeldt mit seinem Vorsprecher Johan Sevicker vor ihm erschienen sei und habe feststellen lassen durch die Kirchspiele Steinvorde, Alberslohe, Rinckenrodde und Hoetmar, daß keine im Meer, der gemeinen Drift, daer Erlen off anders van howen oder howen laten, Daer der gemeine Have weder to Schuer vor der leve Sunne, Hagel, Regen und Windt beschuyret. .. Der Frone des Gerichts hat wegen der gemeinen Buren von Sandtvorde der Paelschen verbodden, dat se nicht von dem Meer houen oder houn laten by pone und brocke van 50 gulden

 

1576 RKG F 268

Officialis curiæ Mon. ep coesfeldiae residens a dominorum Rectoribus in Sendenhorst:

Instantiam Matrone relictae vidua quondam Joannis Pulte imptetrantis ...

- condicto Sandeweg

- Joannis Kolsendorff

- Averhoff

- Franciscus Coesfeldt

- dem Bischoff

- Tüte

- Schulte Northoff

 

Gutsbesitzer/Bewirtschafter um 1560

Geisterholt          de Roddesche

hove ton Bocholte    Gerdt Ocken

Erbe Sandfordts      nagelaeten erffkynder

Bischops hove        "      "

Berlingshove         Berndt Rodde

Dukenborgh           Gerdt Rodde

Tüte                 Freckenhorst

Vagedeshove          Fraterherren

S. Nordhoff          freies Gut des Bewirtschafters

Averhoff

 

1614

Getrud Wesseling, Witwe Tryazon, Klägerin, gegen Andreas Kolsendorff und Konsorten. Das jus Scutandi wird der Klägerin bestritten

 

1615

P J Timmerscheidt, Fraterhaus, schreibt wegen des freien Pächters des Fraterhauses Andreas Kolsendorff zu Sendenhorst wegen der Weidegerechtigkeit auf dem Meer

 

1653/56 F 268/1004

 

1. Abt und Konvent Freckenhorst

2. Johann Geselle (Gassel), Pater regens collegii S. Trinitatis MS

3.Hermann Soest, Karl Wilhelm Wulffert, B. Schulte Nordhoff klagen gegen

Ludolf Gerlich zu Dückenburg wegen dem Mitweiderecht auf dem sogenannten Meer bei Sendenhorst

(dabei Vorkurkunden 1561ff)

 

1653 RKG 354/1162

Ludolf Gerlich zu Dückenburg, Beklagter

Kläger Johann Hagemann MS: strittiges Weiderecht bei der Dückenburg

 

Hierzu Freckeenhorst Abtei Akten II 256

 

Euch; Notario und Gezeugen gebe himeit erhaischender Noturft protestando zu erkennen, was gestalt demanch iach, als Erb- und Schutzherr des Meehrers zu meinem Hause Duckenborg eigenthumblich gehorigh, und im Kerspell Sendenhorst Santfurter Paurschaft belegen, vör etzlichen Wochen die gemeine und uralte Viehschatzungh und aufdriffte gehalten, unter anderm mit dem Schulten Nordthoff (weilen er gegen den voll hergebrachten Gebrauch frombt Viehe auff das Meer angenommen, pillig geschütte) in einigen Proceß geraten, welcher dann kenntlich am Kurf. Cölnischen Officialatsgerichte ... ventilieret; sich die semptliche Pfachtgenoßen des Meehres diesem Schulten ohnbefuchter Wiese zu ihrem aigenen nutz und juditz beyzustehen gelüsten lassen und ... gestern abends zwischen vier und fünf Uhren meine liebe Hauasfrauen vermeintlich bey einem Jungen oder Knaben ansagen lassen, als wann heut zur acht Uhren einige vermeinte auffdrifte auff vorg. Meehr (meinem Eigenthumblichen Grunde und Boden) geschehen soll, gestalt mir das jus scutandi und Afdrifte des frembden Viehes vor etzliche hundert Jahren und mehr als siet Menschengedenken erstrecket, ohnstreitig bei meinem Hause und gute Duckenborgh und nicht bei den Pauren und Pachtgenössen, der iher Gutherren gestanden und gehörig gewesen ... Das auch vermögs urlaten Herkommens nich in diesem 1653 Jahr den 23. August die Scutation auf etzliche Pachtgenossen schrift- und mündlich ansuchen verhänget und das Betrettenes ohn berechtigtes fremdes Vihe angehalten, das von alter berechtigt aber sofort erlassen.

Auch die Mersche Nordthoff ... sich bei mir beschwert, das noch eine rotteh Stercke so verlitten Jahr bei Kolsendorff geweidet und zur Weide des Meehres niocht gehörig, auf meinem GRunde vorhanden und bei Averhoff seinem Vieh zu finden sein solle, dabei gebeten, gleich dem ihrigen ohnberechtigetn anzuhalten habe ....

Signatum Duckenborgh den 13. X. 1653

 

Zusammenkunft aller Weidebrechtigten bzw deren Gutsherren in Tütes Behausung::

- Johan Gassel, Procurator des Fraterhauses MS

- Franz Wilhelm Mensing, Canoniker an St. Marin MS

- Hermann Soest

- Carl Wilhelm Wulffert

- Vogt der Abtei Freckenhorst (für Tüte)

- Schulte Nordhoff

 

Die Pachtgenossen sind der Meinung, das jus scutandi haben bisher immer allen Weidegenossen zugestanden. Was des fremde Vieh betrifft so habe er, Gerlach, und andere Weidegenossen einiges fremde Vieh auf das Meer angenommen

Um nachbarlicher Freundschaften bittend wird weiter gefordert, G. möge alle Pflanzungen und etwa Gegrabene wiederum einwerfefn, Bürcken und was sonst zum Nachteil aller Mitweidenden errichtet, innerhalb von 24 stunden weggeräumt werden; falls nicht, werde man ihm seine Dienste (Pflug und was sonst) verweigern

die Frage wird erörtert, da einige melckgebene und güste Kühebestern von einigen Bürgern binnen Sendenhorst zugehörig gefunden, was dmait geschehn soll, dem Alten Gerbrauch nach diese abzustrafen?

Gerlach wird im Namen aller Compascuarien aufgefordert die aus eigener Willkür abgehauenen Espern wieder an Hand zu brigen oder die Gebürh dafür zu erlegen und weiler einige Gewaltigkeit bedrewet, mit gefaßter Resolution  Gewalt abzuwenden ...

 

 

Resolutio mea auff der Pfachtgenossen ohnvermüetliche und ohnbegründete spitzfindige Antwort:

- das vor diesem soll gebräuchlich gewesen sein, die Pachtgenossen des Meers bei der scutation zu berufen, wird wieder die gesperrte Wahrheit allegiert, sondern bestehet selbige einzig und allein bei dem Hause Duckenborgh, dahin die Veheweide erblich gehörig und die Pafchtgenossen allein gegen Verrichtung der alten Pacht zur Weide mit ihrem Vieh so sie selbst auf ihrer eigenen Weide  und bei ihten Tröggen aufgezogen und nicht merh berechtigt es werden aber die Pfachtgenossen jedesmal sobald die Scutation vom Hause D. eingereichet und ihr Vieht wieder abzunehmen verwissiget, auch da strafbar Vieh, bei der Scuatiation betretten wird, wohl mit einer halben oder ganzen Tonne Bier oder Keut nch Gelegenheit vom Hause D. beschonken und den zur Scut. gebrauchten Knechten selbige in Friedigkeit und guter Gedächtnis zu genießen ...

Daß ich freundes Viehigh solle auffs Meehr getrieben haben, ist aus der Lufft hervorgebracht, es steht mir sonsten frei, so viel als mir selbst gelegen und gefällig auf das Meer als meinen eigentümlichen Grund zu bringen und lasse auch keineswegs, wie andere Meergenossen gebunden und gehalten sein, ästimieren und habe bis dato ...

Was die Obstacula,Schlagbäumne, Pflanzungen oder sonsten eingebildete Grabungen oder Brüggenmachen betrifft ... darauf gebe zur Antwort daß mich über ein unbpilliges und ohnbescheindes Anerbieten nicht genug zu verwundern weiß, sinthemalen dergleichen obstacula wie ihnen zu baptisieren gefallen ... nur auf meinem eigenen Grund und Kämpen zu finden ...

Was die propria auctoriatet deren angeben nach gehauenen Espen betrifft, ist daraus des Herrn Patris Procuratoris Gasel gitiges sanksüchtiges Gemüte insoviel damehr abzunehmen, in deme es keine Epsen sondern Popelen gewesen, so ich auf beschenes botliches Anhalten der Pachgen. zur Reparierung des Fueßweges zu verbrauchen ihnen erlaubt und beigesetzte, die sie auch zur Schem oder Fueßschemmenm so dieselbe auf ihre eigenen Kosten bei meiner Fischereien zu halten und verbessern schuldig, aptiert und nützlich verwendet und nur billig das mir dagegen meine Guttaten in odium retroquiert werden, vollkommenen Satisfaciton wiederfahren möchte

 

1656 (?) RKG 268/2

Zeugenbefragung

1. Elßecke Bonsen, ihres Alters 55 Jahr ungefähr; Johannsen Schockmans Ehefrau

2. Jorgen Fläke, 60J, nachdem er vor und nach Bischofs Kothen vor 14 odfer 15 Jahr ungefähr gepachtet ghabt und umd des Mehrs vor der Duckenborg gelegenen Zustnad und Beschffenheit und Requisition vorgemeldter Compascuarum durch mich Notar befragt worden, hat sich erklärt, daß bei seiner Pachtzeit seines Wissens keine Streitigkeit des Mehrs halber vorgefallen, wisse sich aber noch genugsam zu erinnern, daß wie eher vor ungefähr 24 Jahren bei seligem Herrn Albert Wulffert als Baumeister gedienet, daß einstmals ein Graben von der Mehrstraßen ab bis sowiet sich der Polische (?) Kamp längs das Mehr strecket, durch die Besitzer der Duckenborg ausgeworfen, die Erde in Wällen

 

Rinkhöver Feld - Rinker Feld 

 

 

noch unvollständig

 

Quelle, Jahr?

 

S. 2

 Aufzählung der Berechtigten

 

- Suerman servus präep.Maj. ut ante

- Schackenmoller servus in Hoettmar, dominoren de Furstenberg ex Westholt ut ante

- Grolle K Alverskirchen servus Rudolph von der Tinnen ex S. Mauritium

- der zeitliche Pastor in Sendenhorst ist berechtigt 2 Rinder zu treiben

- Schürmann, jetzo wüst, so Joan Jörgen Höne und Bernhard Hch Vennewald unter haben ist mit interessiert zu 12 Rinder

 

Die frächten und die Kämpe soll ein jedweder conserviren auff seine eigenen Kosten, dan ist auch befunden worden, daß in diesem Feld einee Steingrube seye, wozu alle der Bft eingesessene bis zu Schackemöller inclusive berechtiget seyn zu ihrem eigenen und der Bft gemeinen Nutzen, als zu Brücken, Wege bessern und sonsten.

Wird aber jedem fürhaupt unter 15 Ggl Straff hiemit verbotten und entsager, kein Stein zu graben umb einem anderen zu verkauffen

 

Ferner ist befunden worden, daß anno 1724 den 18. August vig. protocolli Scuttation sub manu Bernardi Henr Zurhorst Notarii .. observantis

1. alle Schaffdriffte im Rinkh Feld mit Belieben sämtlicher Weidegenossen ein für allemal abgeschafft seyn und verbleiben solle.

2. was die Gänse betrifft, ist damalen auch einehllig vereinbart, daß ein jeder Weidegenosse nicht mehr als um Maytag 20 alter Gänse, worunter doch eine Brütengans, alle Jahr sein mag, in diesem Felde zu treiben befueget sei. Wobeiu vereinbart, daß keiner fremde Gänse annhemen dörftte sondern schuttmäßig solle gestraft werden

3. dem Kötter Schackemöller aber betreffend ist gelichfalls mti dessen Vorwissen und Belieben vereinbart, nur 10 Gänser zu treiben ...

4. Was den sog. Dreeskotter, servum propositue ma. betrifft, so sol derselbe  nah Aussage Zeller Thomasen Vrede 4 St zu treiben berechtigt sein, wan aber derselbe mehr treiben sollte

 

 

fehlt S. 4

 

Nähring 4 milchgebende Kühe 8 Rinder

Döbbelöinck 6 milchg Kühe 10 Rinder

Ringhpff 11 Kühe, die übrigen in seinen Kampf

Lüttinghaus 1 Rinnd und 1 milchgebende Kuh, hatte aber 9 Stück von anderen angenommen als nämlich von Anton Bäumer in Sendenhorst 3 Stück, Procurator Mertesn 2 St., und Henrich Steinpicker 1 St.

greive 10 St.

Middendrup 10 St

Schackemöller 10 St.

Schuermann wüste Erben haben die conductores 12 Stücke, obige St- seynn auff Fredens Hoff getrieben worden und hat ein jeder die seinige wieder abgetieben ist also nur ein St. ürbig genlieben wofür 1/2 Rthlr an Frede zu zahlen hat, welche sämtliche Interssierte zum Gelage geschonken

 

Dann ist vereinbart, daß die jenige, welche ihr Vieh in ihren Kämpen treiben, nicht berechtigt sein sollen, dafür anders Vieh ins Feld anzunehmewiederum ist bserviert, daß alle Jahr im Winter von den Wiedegenossen alles ausfütterndes Vieh in den Ställen soll anbgeschrieben werden

namentlich von Frede und Volking nach welcher Annotation dan die Scuticatio geschehen soll, wobey dan einen jeden anzudeuten, daß jedes Stück bemerket bey der Scutation selbstn abtreiben solle, womit dieser actus beschlossen

Geschehen auff dem Scuttationshof Zellern Frede K Sendenhorst, anno et die ut supra praesentibes et vocatis omnibus interessatis

in fidem

Christophersu Dingerkus, Notarius

 

 

Schotte, die westf. Mark

/genauer Titel fehlt noch)_

 

1. die sächsisch westf.mark nicht fränkischen Ursprungs (doch!)

 

Genauer Abgrenzung der Nutzungsreviere erfolgte aber nicht durch eine staatl. Komm. sie wurde vielmehr durch wirtschaftl. Gründe veranlaßt und erst bei wachsender Bevölkerung nötig ... und die Nutznießungen einzelner Ansiedler und die Übergriffe Fremder als schädigend empfunden wurden

 

Markgen: rein wirtschaftl Kooperation mit eigener Verfassung und Verwaltung zwecks gemeinsamer Nutzung des herrenlosen Landes

 

kein extrem hohes Alter!

Gründe ihrer entstehung:

- gesteigertes Wachstum der Bevölkerung im 10/11 Jh

  Verengung des Nahrungsspielraums

- Aufkommen der Grundherschaft und der grundherrlichen Rechte

  wehrt sich gegen wilde Ansiedlungen und Eindringen Fremder

erste urkundliche Erwähnung einer markgen 1118

 

Ware

echtwort = area legitima

vorschriftsmäßig angelegte und abgegrenzte Hofstelle des vollberechtigetn Mansus (im Gegensatz zu cotward)

 

soltstede: Ausgangspunkt des Weiderechts, die an der Hofesstelle klebenden REchte

 

wichtigestes Recht einer Hofesstelle: Marken bzw Weiderecht

 

Hudeberechtigung setzt keine persönliche Freiheit voraus

Markgenossenschaft umfaß alle, Unfreie, Adlige, Ritter, Bürger, Hörige

 

14. Jh freie Verfügungsgewalt über die Hude kommt der gesamten Genossenschaft zu

 

besonders bei Teilungen Zustimmung aller

 

zunächst freie Wahl der Holzgrafen; später erblich ---> Adel

 

Hochstift MS: Holzgrafschaften gehen im Laufe des 14 Jh in den Besitz des Landesherren über

- 1344 mit Kauf eines Erbes im Ksp Dolberg Erwerb der Holzgrafschaft

 

einzelne Marken des MSLandes im 15/16 Jh

 

Amt Wolbeck: Hoetmarer Mark; zu den Ksp Hoetmar, Everswinkel, Enniger, Freckenhorst

Holzgrafschaft bischöflich (Amtshaus Wolbeck)

 

 

Stadtsgemeinheit

 

1787

Empfang von auf der gemeinen Heide vulgo Traine angenommen Viehs

(pro STück Rindvieh 1 Rthlr, viele 2-3 Stück; für ein Rind weniger)

- Wwe Saerbeck 3

- JB Linneman 3

- JB Lütkehues 3

- Herm Brnadhove 2

- Anton Höne 3

- NB Henr Lütkehues 2

- B Henr Feicheler 2

- Casapr Meis 3

- Joh Nerm Debbelt 3

- J Bernd Hölscher 4

- J Hernich Spithöver 3

- Anton Berges 1

- J Henr Notarp 1

- Herman Brandhove 1 Rind

- J Henric Böcker 1 Rind

- Mertin Krey 1 Rind

- B H Lütkehues 1 Rind

- J Bernd Lütkehues 1 Rind

- Joh Dirck Lütkehues 1 Rind

 

Gesamteinnahmem 35-19 Rthlr

1832 

Verzeichnis  des auf der Gemeinheit der Stadt Sendenhorst geweideten Viehs und des davon zu erhebenden Weidegeldes

 

Beinahe jedes Haus; meist Kühe für die ein Weidegeld von 5 Sg zu zahlen ist; Gesamteinnahmen: 30 Thlr 17 Sg 3 Pf

- 18 Pferde

-  1 Fohlen

-143 Kühe

- 25 Rinder

 

Einzelne Weideberechtigte:

 15 Gerhard Kriege, Lehrer

229 Schöckinghoff   5 Pferde

221 Geilern Gerhard 4 Pferde

214 Beumer Georg    3 Pferde

    Fuhrmann Bröcker3 Pferde

    Kolon Voß, Ksp  3 Pferde

 

1833 III 5

Nachträgliche Meldung von Weidevieh durch den Kuhhirten; gesamt 15 Kühe

 

1843 Stadtchronik (Manuskript)

Einleutng; Bodenbeschaffenheit: ... Die Ackerkrume ist überall ziemlich flach; die trockenen Sandstellen vertragen keine anhaltende Dürre, so wie der flache Sänkel und Thonboden von der Nässe zu leiden hat.

den östlichen Theil bildet die 223 Morgen große, aus sandigem Boden bestehende Stadtheide, welche noch als Gemeinheit benutzt und jährlich von 200 bis 250 Kühen und einigen Pferden und Gänsen beweidet wird. Daß die Heide ohne Marschweide zu sein, eine solche übermäßige Menge Vieh's nicht ernähren kann, ist einleuchtend; weshalb das Vieh, obschon es im Stalle einige Abgefälle verschlungen, mit weit sichtbaren Rippen schlappen Eutern einhergeht, den kahlen Rasen benagt und hungrig wie es gekommen die Weide verläßt. - Eine Theilung ist das einzige Mittel, das zu Cultur sehr geeignete, den Siebtentheil des ganzen Stadtbezirks einnehmende Grunstück ertragfähig zu machen und jährlich Hunderte einzutragen, die bis jetzt verloren gegangen

 

 

1849 IX 17

Rezeß über Teilung der Ostheide, Brockstraße und Plätzchen

1843 von verschiedenen Interessenten (vor allem größerern Landwirten) beantragt

- wahrscheinlich Schwierigkeiten, wegenn Widerstand der ärmeren Bevölkerung

 

Vikarie Catharinae erhält 2 - 157 - 89 Morgen, Taxwert 114 Tlr

 

 

 

 

 

Steinkühler Feld

 

 

 

1810 Reg MS 16577

Vergleich der Kirche mit den Interessenten des Steinkühler Feldes: auf dem Wittenberg liegen 11 Stück Land. Die Kirche erhält bisher jährlich dafür 2 Rhtlr

Durch Vermittlung Langen für 150 Rthlr abgelöst.

 

Die Wittibe Geilern zahlt zu den Kosten der Theilung der Gemeinheit Steinkühler Feld zehn Rthlr worüber diese Quittung

Sendenhorst, den 15. Aug. 1822

Langen

 

Stadtsgemeinheit

 

1787

Empfang von auf der gemeinen Heide vulgo Traine angenommen Viehs

(pro STück Rindvieh 1 Rthlr, viele 2-3 Stück; für ein Rind weniger)

- Wwe Saerbeck                 3

- JB Linneman                         3

- JB Lütkehues                         3

- Herm Brnadhove                 2

- Anton Höne                             3

- NB Henr Lütkehues                 2

- B Henr Feicheler                 2

- Casapr Meis                         3

- Joh Nerm Debbelt                 3

- J Bernd Hölscher                 4

- J Henrich Spithöver                 3

- Anton Berges                         1

- J Henr Notarp                 1

- Herman Brandhove                 1 Rind

- J Henrich Böcker                 1 Rind

- Mertin Krey                         1 Rind

- B H Lütkehues                 1 Rind

- J Bernd Lütkehues                 1 Rind

- Joh Dirck Lütkehues                 1 Rind

 

Gesamteinnahmem 35-19 Rthlr

1832 

Verzeichnis  des auf der Gemeinheit der Stadt Sendenhorst geweideten Viehs und des davon zu erhebenden Weidegeldes

 

Beinahe jedes Haus; meist Kühe für die ein Weidegeld von 5 Sg zu zahlen ist; Gesamteinnahmen: 30 Thlr 17 Sg 3 Pf

- 18 Pferde

-  1 Fohlen

-143 Kühe

- 25 Rinder

 

Einzelne Weideberechtigte:

 15 Gerhard Kriege, Lehrer

229 Schöckinghoff   5 Pferde

221 Geilern Gerhard 4 Pferde

214 Beumer Georg    3 Pferde

    Fuhrmann Bröcker3 Pferde

    Kolon Voß, Ksp  3 Pferde

 

1833 III 5

Nachträgliche Meldung von Weidevieh durch den Kuhhirten; gesamt 15 Kühe

 

1843 Stadtchronik (Manuskript)

Einleutng; Bodenbeschaffenheit: ... Die Ackerkrume ist überall ziemlich flach; die trockenen Sandstellen vertragen keine anhaltende Dürre, so wie der flache Sänkel und Thonboden von der Nässe zu leiden hat.

den östlichen Theil bildet die 223 Morgen große, aus sandigem Boden bestehende Stadtheide, welche noch als Gemeinheit benutzt und jährlich von 200 bis 250 Kühen und einigen Pferden und Gänsen beweidet wird. Daß die Heide ohne Marschweide zu sein, eine solche übermäßige Menge Vieh's nicht ernähren kann, ist einleuchtend; weshalb das Vieh, obschon es im Stalle einige Abgefälle verschlungen, mit weit sichtbaren Rippen schlappen Eutern einhergeht, den kahlen Rasen benagt und hungrig wie es gekommen die Weide verläßt. - Eine Theilung ist das einzige Mittel, das zu Cultur sehr geeignete, den Siebtentheil des ganzen Stadtbezirks einnehmende Grunstück ertragfähig zu machen und jährlich Hunderte einzutragen, die bis jetzt verloren gegangen

 

 

1849 IX 17

Rezeß über Teilung der Ostheide, Brockstraße und Plätzchen

1843 von verschiedenen Interessenten (vor allem größerern Landwirten) beantragt

- wahrscheinlich Schwierigkeiten, wegenn Widerstand der ärmeren Bevölkerung

 

Vikarie Catharinae erhält 2 - 157 - 89 Morgen, Taxwert 114 Tlr

 

 

Waterfohr; Archiv Neuengraben; Kerkmann

 

1785 IX 8

Protokollauszug; die Berechtigten der Gemeinheit Waterfohr bestätigen, daß nach einem im Jahre 1778 in Sachen Jungmann ctra Rotkötter abgehaltenen Termin festgestellt wurde, daß Zeller Kerkmann und Homann jeder nur einen halben Tag, und zwar des Nachmittags, an der sogenannten Neuen Kuhle berechtigt wären. Zeller Hoppe ist den ganzen Tag interessiert, jedoch nur bis zum hintersten Gottenschloet; Es war ein Streit entstanden, welcher Schloet gemeint sei, da die Gemeinheit Waterfohr drei Schloet hat.

Die Berechtigten wollen Hoppe nur den SChlot zugestehen, der am nächsten an seinem Hause ist; Kompromiß: Hoppe soll berechtigt sein, sein Vieh bis an den mittleren Schloet zu hüten. Der gutsherrliche Konsens soll eingeholt werden.

... Schließlich ist von mir Richtern in Vorschlag gebracht, ob sämtlich Interessierte nicht vorteilhat zu sein mögeten, daß die Gemeinheit oder sogenannte Waterfohr ausgemessen und einem jeden nach Proprotion der Schatzung seinen Anteil privative angewiesen würde, jedoch also daß die beiden, so nur auf einen halben Tag ineressiert, die Halbscheid erhalten.

Sämtliche Interssierte wollten hierüber die Erklärung ihre Gutsherrn beibringen.

1805 VIII 11 Sendenhorst

Terming zur Klärung der Berechtigten der Gemeinheit Waterfohr um die Teilung durchzuführen.

Berechigte:

        Colon Herte

        Fye

        May

        Wwe Rottkötter

        Sievert

        Niesmann

        Bartmann

        Homann        

        Kerkmann

        Hoppe

        Jungmann

        Kötter Zacharias

Genehmigung des von Colon May und Jungmann aufgenommenen Protokolls; Zustimmung zur teilung der Gemeinheiten Waterfohr, Hemmerhold, und Schutholt (?); Absicht, die Teilung zu beschleunigen.

Folgen Unterschriften; wobei nur Dirck Henrich May eigenhändig unterschreibt, die übrigen elf Bauern mit Kreuzzeichen

 

 

 

1240 WUB VII 499

Graf Otto von Ravensberg gestatte dem Kloster Flaesheim den Störfang (capturam rumborum) in flumine quod vulgo dicitur Emese.

 

 

 

Amt Wolbeck Nr 137 (Rechnungen 1631ff)

 

 

Jagd im Amt Wolbeck

 

1631

Ferner Ausgaben an Gelde zur Wolbeck:

...

Item vor die Velthoener, so den 28. Octobr. Anno 1631 biß den 16. May 1632 gesessen, kauffen lassen 1 Scheffel Buchweitzen, jedes ad neun Schill. facit 2-18 Rthlr

dann so dieselbe 29 Wochen gefüttert, geben vor jede Woche drei Schillinc = 3-3 Rthlr

item alter Gewohnheit nach zu Münster einen Solder (Soldaten?) geheuret, drauff  Churf. Dhl. meins ggsten Herren Pachtkorn aufgeschüttet, dafür ausgeben müssen dies Jahr wie das vorige 14 Rthlr

Item auff empfangen Bevelch habe den Telgter Teich ahn der lincken Seitten allein aussäubern lassen und sein darauf gangen an Kosten 19-22 Rthlr

 

(Item ist der Meyerschen zu Brockhausen Versterb Anno 1631 mit dem neuen Anschlag der 351 Rthlr zur Rechnung gebracht, weillen aber vermugh bevelch die ander Halbscheid des lesten 1621 berechneten Versterbs der 204-19-6 Rthlr zur Rechnung gebracht worden soll, so wollen vom obg 351 Rthlr abgehen 146 Rthlr, welche hiemit zurück gerechnet werden)

 

 

 

 

 

 

Westerwinkel 898

 

Jagdgrenzen

 

Anno 1725 15 Oktober

sollen meine Jäger, weillen nach dem Huchteich herumb auf einige Örter die Schatt vor dieses mahl haben beziehen oder jagen lassen, so sollen sie jagen

 

Freitag den 26. Oktober

sollen sie von Sendenhorst jagen nach das Huß zur Hoffe negst vor der Pforten durch das Garten von dar nach Schulte Foßdings durch die Bockshege nach Ävermans Ksp Walstette

 

am Samstag

durche die alte Heide über den Ämker Berg

 

 

1776

Eodem anno am 21. Sept. ist ferner die völlige Jagd von Schlotmans Behausung abgezogen mit klingenden Hörnern bey Zellern Lange im Ksp Sendenhorst vorbey nach das Haus Strombergs Hove im Kirchspiel Ahlen belegen vor der Pforte des Hauses Hove die Jagdhörner wegeilen gelassen, von da auf die Drensteinfurtische Landwehr





Heeremann, M 468

Jagdrecht des Hauses Grevinghof 1689 - 1871

 

1689

Wwe des Matthias Kerckering zu Stapel test. Erbe des Joan Eberhard von Bock zu Grevinhoff, läßt durch ihren Sohn, Ludwig von K. im Beisein des Jägers die Schnadjagd durchführen und die Jagdgrenzen festlegen:

... nach dem Elmbster Berg ganz hindurch die Elmbster Bauerschaft bis in die Rinkhöver Bauerschaft durch das Brüserfeldt zurück durch die Kämpe der Fraterherren, durch die Sandfurter Bft wieder nach Hause.

Zeugen Gerhard Starpf, Jäger und Schlüter auf Haus Stapel

Stephan Dietrich Wenneker

Henrich Wienmkampff, Herman zum Damm, Bürger zu Sendenhorst.

 

2. Tag

durch die Bröcker Mark bis an den Ritsboem, durch die Bröcker Bft, Wilkings Kämpe, durch das Louwen nach das Haus zur Wiesche; ganz die Kämpe hindurch in das Wischer Holz, nach Herts, hinter dem Haus an die Bache, Schnat vom Kirchspiel Sendenhorst und Drensteinfurt; dann nach des Drosten zu Hove Kämpe, Kerckmans Pferdekamp, Homan, Kerckmann Ksp Ahlen und Sendenhorst (der Bach Grenze), durch Sch.Roeterings Gehölz, Selling und Jonsthövel, Steinkuhle nach Sendenhorst mit offener Jagd aus der Stadt, der Windmühle vorbei über die Geist zu Grevinghoff

 

3. Tag

nach der Horstmühlen und weiter Ksp Alverskirchen ...

 

4. Tag

Über die Dreenbrücken bis an die Ems; Everwinkel; Hovesaat Kobbing, Langen: dort zehn Kannen Keut getrunken... Albersloh, Hovesaat Haus Sunger

am Zollhaus 12 Kannen Hämbschen Keut getrunken, dann nach Sch Deckeling, nach Ahrenhorst, Steinfurter Landstraße, nach Sch. Alst, über Rebbers Heide

 

Anwesend: Stapelsche Bediente

Unterschrift Hedwich Christina von Graes, Wwe von Kerckerinck

 

1739

Wiederholung der Schnadjagd mit den Bedienten von Haus Stapel:

... Sandfurt, nach der Tuckenborg, nach der Windmühlen bei Sendenhorst und in  Sendenhorst gezogen nach Heinrich Bonsen Hause, alwoh gefrühstückt. aus der Südpforten durch die Garten durch Pastoris Busch, über Rotkötters Kämpe

... Angel, durch Vredenkamp nach Ottenlaus Büsche über der Luessen Brücke über den Warendorffer Landweg

... Labung beim Bürgermeister Niessert

 

1765 XI 13

Schnadjagd der Stadt Sendenhorst

... Bokeler Baum, Rebbers Heide, diesseits deren Kieselsteinen, durch den Schlagbaum, Rienbusch, Zeller Alandts Wohnhaus

Anerkentnis der Jagdrechte des Hauses Grevinghoff

 

1833

Jagdschein für Justizkommssiar Ludorff MS für das Ksp Albersloh und rund um Grevinghoff (mit Hühnerhunden)

 

 

 

1841

von  Stapel verpachtet die Jagdgerechtsame des Hauses Grevinghof:

Koppeljagd über die Ksp Albersloh, Alverskirchen, Telgte, Sendenhorst

(Die bisherigen Jäger auf den Gütern Grevinghof und Brock (S. Henrich bzw. Bernd) müssen von den Ankäufern der Koppeljagd unbedingt als Stückschützen anerkannt werden und bleiben im Dienstverhältnis, erhalten Jagdschilder)

 

1841

Jagdschein für Schenkwirt Johan Wildeman MS,

 

 

 

 

Westerwinkel 898

 

Jagdgrenzen

 

1725 15. October

sollen meine Jäger weillen nach dem Huchteich herumb auf einige Örter die Schnat vor dieses Mahl habe bezeichnen oder jagen lassen so sollen sie jagen

 

Freitag den 26,dito

... sollen sie von Sendenhorst jagen nach das Huß zum Hoffe negst vor der Pforten durch das Garten von dar nach Schulte Foßdings durch die Bockshege und äver Zmans (?) Kps Walstette

 

Samstag

durch die alte Heide über den Ämker Berg

 

1776

Eodem anno 21. Sept ist ferner die völlige Jagd von Schlotmans Behausung abgezogen mit klingenden Hörnern bey Zellern Lange im Kirchspiel Sendenhorst vorbey nach das Haus Strombergs Hove im Ksp Ahlen belegen vor die Pforte des Hauses Hove die Jagdhörner nochmalen geplasen von da auf die Steinfurtische Landwehr_

 

 

 

Städtische Fischereirechte

 

1937 V 2

Bekanntmachung: Fischereirecht in der Angel wird meistbietend auf 4 Jahre verpachtet

NN

 

noch unvollständig

 

Quelle, Jahr?

 

S. 2

 Aufzählung der Berechtigten

 

- Suerman servus präep.Maj. ut ante

- Schackenmoller servus in Hoettmar, dominoren de Furstenberg ex Westholt ut ante

- Grolle K Alverskirchen servus Rudolph von der Tinnen ex S. Mauritium

- der zeitliche Pastor in Sendenhorst ist berechtigt 2 Rinder zu treiben

- Schürmann, jetzo wüst, so Joan Jörgen Höne und Bernhard Hch Vennewald unter haben ist mit interessiert zu 12 Rinder

 

Die frächten und die Kämpe soll ein jedweder conserviren auff seine eigenen Kosten, dan ist auch befunden worden, daß in diesem Feld einee Steingrube seye, wozu alle der Bft eingesessene bis zu Schackemöller inclusive berechtiget seyn zu ihrem eigenen und der Bft gemeinen Nutzen, als zu Brücken, Wege bessern und sonsten.

Wird aber jedem fürhaupt unter 15 Ggl Straff hiemit verbotten und entsager, kein Stein zu graben umb einem anderen zu verkauffen

 

Ferner ist befunden worden, daß anno 1724 den 18. August vig. protocolli Scuttation sub manu Bernardi Henr Zurhorst Notarii .. observantis

1. alle Scahffdriffte im Rinkh Feld mit Belieben sämtlicher Weidegenossen ein für allemal abgeschafft seyn und verbleiben solle.

2. was die Gänse betrifft, ist damalen auch einehllig vereinbart, daß ein jeder Weidegenosse nicht mehr als um Maytag 20 alter Gänse, worunter doch eine Brütengans, alle Jahr sein mag, in diesem Felde zu treiben befueget sei. Wobeiu vereinbart, daß keiner fremde Gänse annhemen dörftte sondern schuttmäßig solle gestraft werden

3. dem Kötter Schackemöller aber betreffend ist gelichfalls mti dessen Vorwissen und Belieben vereinbart, nur 10 Gänser zu treiben ...

4. Was den sog. Dreeskotter, servum propositue ma. betrifft, so sol derselbe  nah Aussage Zeller Thomasen Vrede 4 St zu treiben berechtigt sein, wan aber derselbe mehr treiben sollte

 

 

fehlt S. 4

 

Nähring 4 milchgebende Kühe 8 Rinder

Döbbelöinck 6 milchg Kühe 10 Rinder

Ringhpff 11 Kühe, die übrigen in seinen Kampf

Lüttinghaus 1 Rinnd und 1 milchgebende Kuh, hatte aber 9 Stück von anderen angenommen als nämlich von Anton Bäumer in Sendenhorst 3 Stück, Procurator Mertesn 2 St., und Henrich Steinpicker 1 St.

greive 10 St.

Middendrup 10 St

Schackemöller 10 ST.

Schuermann wüste Erben haben die conductores 12 Stücke, obige sSt- seynnauff Fredens Hoff getrieben worden und hat ein jeder die seinige wieder abgetieben ist also nur ein St. ürbig genlieben wofür 1/2 Rthlr an Frede zu zahlen hat, welche sämtliche Interssierte zum Gelage geschonken

 

Dann ist vereinbart, daß die jenige, welche ihr Vieh in ihren Kämpen treiben, nicht berechtigt sein sollen, dafür anders Vieh ins Feld anzunehmewiederum ist bserviert, daß alle Jahr im Winter von den Wiedegenossen alles ausfütterndes Vieh in den Ställen soll anbgeschrieben werden

namentlich von Frede und Volking nach welcher Annotation dan die Scuticatio geschehen soll, wobey dan einen jeden anzudeuten, daß jedes Stück bemerket bey der Scutation selbstn abtreiben solle, womit dieser actus beschlossen

GEschehen auff dem SCcuttationshof Zellern Frede K Senbdenhorst, anno et die ut supra praesentibes et vocatis omnibus interessatis

in fidem

Christophersu Dingerkus, Notarius

 

 

 

Stadtsgemeinheit

 

1787

Empfang von auf der gemeinen Heide vulgo Traine angenommen Viehs

(pro STück Rindvieh 1 Rthlr, viele 2-3 Stück; für ein Rind weniger)

- Wwe Saerbeck 3

- JB Linneman 3

- JB Lütkehues 3

- Herm Brnadhove 2

- Anton Höne 3

- NB Henr Lütkehues 2

- B Henr Feicheler 2

- Casapr Meis 3

- Joh Nerm Debbelt 3

- J Bernd Hölscher 4

- J Hernich Spithöver 3

- Anton Berges 1

- J Henr Notarp 1

- Herman Brandhove 1 Rind

- J Henric Böcker 1 Rind

- Mertin Krey 1 Rind

- B H Lütkehues 1 Rind

- J Bernd Lütkehues 1 Rind

- Joh Dirck Lütkehues 1 Rind

 

Gesamteinnahmem 35-19 Rthlr

1832 

Verzeichnis  des auf der Gemeinheit der Stadt Sendenhorst geweideten Viehs und des davon zu erhebenden Weidegeldes

 

Beinahe jedes Haus; meist Kühe für die ein Weidegeld von 5 Sg zu zahlen ist; Gesamteinnahmen: 30 Thlr 17 Sg 3 Pf

- 18 Pferde

-  1 Fohlen

-143 Kühe

- 25 Rinder

 

Einzelne Weideberechtigte:

 15 Gerhard Kriege, Lehrer

229 Schöckinghoff   5 Pferde

221 Geilern Gerhard 4 Pferde

214 Beumer Georg    3 Pferde

    Fuhrmann Bröcker3 Pferde

    Kolon Voß, Ksp  3 Pferde

 

1833 III 5

Nachträgliche Meldung von Weidevieh durch den Kuhhirten; gesamt 15 Kühe

 

1843 Stadtchronik (Manuskript)

Einleutng; Bodenbeschaffenheit: ... Die Ackerkrume ist überall ziemlich flach; die trockenen Sandstellen vertragen keine anhaltende Dürre, so wie der flache Sänkel und Thonboden von der Nässe zu leiden hat.

den östlichen Theil bildet die 223 Morgen große, aus sandigem Boden bestehende Stadtheide, welche noch als Gemeinheit benutzt und jährlich von 200 bis 250 Kühen und einigen Pferden und Gänsen beweidet wird. Daß die Heide ohne Marschweide zu sein, eine solche übermäßige Menge Vieh's nicht ernähren kann, ist einleuchtend; weshalb das Vieh, obschon es im Stalle einige Abgefälle verschlungen, mit weit sichtbaren Rippen schlappen Eutern einhergeht, den kahlen Rasen benagt und hungrig wie es gekommen die Weide verläßt. - Eine Theilung ist das einzige Mittel, das zu Cultur sehr geeignete, den Siebtentheil des ganzen Stadtbezirks einnehmende Grunstück ertragfähig zu machen und jährlich Hunderte einzutragen, die bis jetzt verloren gegangen

 

 

1849 IX 17

Rezeß über Teilung der Ostheide, Brockstraße und Plätzchen

1843 von verschiedenen Interessenten (vor allem größerern Landwirten) beantragt

- wahrscheinlich Schwierigkeiten, wegenn Widerstand der ärmeren Bevölkerung

 

Vikarie Catharinae erhält 2 - 157 - 89 Morgen, Taxwert 114 Tlr

 

 

Waterfohr;

Archiv Neuengraben; Kerkmann

 

1785 IX 8

Protokollauszug; die Berechtigten der Gemeinheit Waterfohr bestätigen, daß nach einem im Jahre 1778 in Sachen Jungmann ctra Rotkötter abgehaltenen Termin festgestellt wurde, daß Zeller Kerkmann und Homann jeder nur einen halben Tag, und zwar des Nachmittags, an der sogenannten Neuen Kuhle berechtigt wären. Zeller Hoppe ist den ganzen Tag interessiert, jedoch nur bis zum hintersten Gottenschloet; Es war ein Streit entstanden, welcher Schloet gemeint sei, da die Gemeinheit Waterfohr drei Schloet hat.

Die Berechtigten wollen Hoppe nur den SChlot zugestehen, der am nächsten an seinem Hause ist; Kompromiß: Hoppe soll berechtigt sein, sein Vieh bis an den mittleren Schloet zu hüten. Der gutsherrliche Konsens soll eingeholt werden.

... Schließlich ist von mir Richtern in Vorschlag gebracht, ob sämtlich Interessierte nicht vorteilhat zu sein mögeten, daß die Gemeinheit oder sogenannte Waterfohr ausgemessen und einem jeden nach Proprotion der Schatzung seinen Anteil privative angewiesen würde, jedoch also daß die beiden, so nur auf einen halben Tag ineressiert, die Halbscheid erhalten.

Sämtliche Interssierte wollten hierüber die Erklärung ihre Gutsherrn beibringen.

1805 VIII 11 Sendenhorst

Terming zur Klärung der Berechtigten der Gemeinheit Waterfohr um die Teilung durchzuführen.

Berechigte:

        Colon Herte

        Fye

        May

        Wwe Rottkötter

        Sievert

        Niesmann

        Bartmann

        Homann        

        Kerkmann

        Hoppe

        Jungmann

        Kötter Zacharias

Genehmigung des von Colon May und Jungmann aufgenommenen Protokolls; Zustimmung zur teilung der Gemeinheiten Waterfohr, Hemmerhold, und Schutholt (?); Absicht, die Teilung zu beschleunigen.

Folgen Unterschriften; wobei nur Dirck Henrich May eigenhändig unterschreibt, die übrigen elf Bauern mit Kreuzzeichen

 

 

 

 

Siedlungsgeschichte - Wirtschafter

 

Hausstellen, wir sich ehemals größere Hofesstellen zur Bewirtschaftung von Hufen befanden:

 

Nordstraße 6                   Suethoetmar

Nordstr    4                   Fraterherren

Kirchstraße 21/22                Beumer, Everke

Oststr 17                                Suermann, Silling

Oststr. 12                        Wieler

Rathausgrundstück                Schindeler

Kirchstraße 3                        Bonse, Suermann, Drees

Südstr. 7                                Wieler, Brandhove

Südstraße 17                        Winkelmann

Südstr 22                                Bonse

Eingang Neustraße                wettendorf

Weststr                                Hölscher, Frye, Topp, Ridder

Weststr 15                        Bonse-Fie-Rötering

                                        Tergeist

Schulstraße                        Schöckinghoff

Weststraße                        Fechler, Witte

Nordstraße                        Fye, Beumer, Jönsthövel

 

 

Besiedlungsgeschichte

 

W. Müller-Wille, Siedlung, Wirtschafts- und Bevölkerungsräume im westlichen Mitteleuropa um 500 nach Chr. in: WF 9 (1956) S. 5 - 25)

 

Tabelle 3:

Bevölkerung 900 und 500 in niedersächsischen  und westfälischen Kreise

 

Beckum 684 qm

Bevölkerung um 500 pro qkm: 2,9-3,7

21 % der Gesamtfläche Altland

 

Bevölkerung um 900 4500; 6.5 pro qkm

 

auf Sendenhorst umgerechnet:

um 500: 150 - 185 Einwohner

um 900: 325       Einwohner

 

Vergleich: Soest 37% Altland; WAF 11% Altland, Münster 18%

 

wahrscheinlich Sendenhorst Einwohnerzahl geringer, da Hauptsiedlungsgebiete Raum Beckum/Ahlen und die fruchtbaren Lippeauen

 

 

Albert K Hömberg, Ortsnamenkunde und Siedlungsgeschichte

Beobachtungen und Betrachtungen eines Historikers zur Problematik der Ortsnamenkunde

WF 8, 1955 S. 24 - 64

 

S. 31: Von diesen Haupthöfen (Vitinghof, Corvey; Pröbstinghof usw) großer kirchlicher und weltlicher Grundherrschaften hat sich die Sitte, den Höfen einen festen Hofesnamen zu geben, im Westmünsterland zunächst im 11. und 12. Jh auf die Haupthöfe des Hohen und niederen Adels ausgedehnt, wie zahlreiche Einzelbeispiel zeigen

S: 32 Schrumpfung des Geltungsbereichs hochma. Ortsnamen keine Seltenheit. d h Namen, dei für einen größeren Bezirk gelten, werden später nur noch auf einen einzelnen Hof angewandt

 

Misthaufen

 

Behördliche Anstrengungen betr. Beseitigung der Misthaufen auf den Straßen

 

1778 XI 9 MS an Rentmeister zu Wolbeck

Anlage von neuen Straßen in Sendenhorst; Bericht eingefordert: außerdem ... daß Ihr fordersambst darüber ob die Mistfalle an den Straßen ohne großen Beschwer nicht völlig weggeschaffet werden können, gutachtlich berichten sollet

 

 

1778 XII 17 MS

Regierung MS genehmigt betr. der Mistgruben zu Sendenhorst, daß dieselben gemäß dem Vorschlag Geisberg bei anfangenden Straßen von daselbst nicht völlig abgeschaffet, wohl aber wo selbige gar zu weit in die Straße eingreifen, bis zur gehörigen genugsamen Breite derselben eingeschränket werden sollen und habe ihr darnach den Aufsehern des Straßenbaus  zu instruieren

 

Geisberg berichtet wegen der Mistgruben nach MS:

1. daß die dasige Eingesessene ohne Vieh und einigen Land zu Garten und Korn nicht bestehen können, weil selbige besonders die geringen Leute nicht im Stand sind so vieles zu verdienen, daß sie alles nötige für baares Geld ankaufen können.

2. sind alle Häuser so eingerichtete, daß die Viehställe gleich vorn im Hause und an der Straße liegen, damit das Vieh am Bequemlichsten aus- und eingetrieben und der Mist gleich aus den Ställen in die Gruben geworden werden kann.

3. Wann nun die Mistgruben vorn an der Straßen abgeschaffet werden sollten, so müßten selbige entweder hinter den Häusern angelegt oder bei jeder Abmistung der Mist außerdem mit Wegen oder Karre gefahren werden; weilen aber sehr viele hinter ihren Häusern gar kein Platz dazu haben und ohnehin in diesem Fall der Mist fast täglich durch das ganze Haus geschoben werden müßte, eins und anderen Teils, wenn diejenige, so hinter ihren Häusern kein Platz haben, solchen  Mist bei jedem Abmisten aus dem Stall nach den Ländereien fahren sollten, dieses ganz ohnerträglich kostbar fallen müßte.

So ist unser ohnmaßgebliches Gutachten, daß die Mistgruben in dem Wigbold Sendenhorst nicht völlig abgeschaffet, wohl aber wo selbige gar zu weit in der Straße eingerissen, bis zur gehörigen genugsamen Breite derselben eingeschränkt werden mögen.

 

 

1807 Harkotten

als in den Jahren 1804 und 1805 die Fortschaffung der Mistgruben von den Straßen in Sendenhorst befohlen wurde, wurde auch die Mistgrube an der vom Kirchspiel zu unterhaltenden Küsterei zugefüllt und eine andere hinter dem Hause ausgemauert. Dazu Verlegung der Abtritte ...

Langen bekommt 42 Rthlr angewiesen, weil er die Arbeit mit städtischen Handwerkern hat ausführen lassen ...

 

 

Stadttopographie

 

 

Ahlen

 

zur Wohnstruktur (aus dem Ahlener Urkundenbuch)

 

1400

dusses huse synt der stades

hur vor der Nartporten, dar de portenerer inne pleget to wonene

 

vor 1500

Johan Toggenern, dey tymmerde ... oppe des stades gewelde

 

1430

gadem up de Helstrate

 

1430

ein huys myt aller tobehoringeh nach Wibboldes Recht

 

1432

gadem to der kosterye

 

1437

Hinrich van Galen, knappe, hus up de Kampstrate (Adel wohnt normal bürgerlich)

 

1450 ghadem up de westsyt der kosterigen tegen hospital_

 

 

Erdarbeiten

 

1867 A 151

Rechnung für die Stadt Sendenhorst für die Wasserableitung des Stadtgrabens im Jahre 1866 und 1867

Aufstellung Bernard Mefus; derselbe 20 Sg, Mitarbeiter 15 Sg

 

Nov 1866

Hölscher 2 Fuder Dornbuschen gefahren

 

1867

Hölscher hat wieder Buschen geholt

Gesamt 17-13-Thlr

 

1867 XII

Kottenstein: Ausgraben der Abzugsgraben von den Durchlaß bis nach der Helmbach an Borghorst Garten, die Erde aufgewallt; pro Tag 12 Sg

 

1868 I

Tgl Kottenstein: gereinigte Strecken des Hellenbachs und des Mehrbachs

 

Brüggenfeld

 

 

(nach Hofesakten Watermann)

 

1859

Kolon Ottenloh beantragt die Hudebefreiung und Teilung des im Ksp Sendenhorst belegenenen Gemeinheitsgrundstückes Brüggenfeld, Flur VII, Nr 78.

Der Teilungskommissar Schräder, Regierungsassessor läd daher die Interessierten am 12. Oktober 1859 morgens 10 Uhr zu sich in seine Wohnung an der Mauritz-Chaussee Nr 89, Münster

 

Größe der Gemeinheitsfläche nicht bekannt

 

 

Bröcker Mark

 

 

Haus Surenburg (INA Tecklenburg)

 

1676-1714

Markengerechtigkeit des Hauses Grevinghof in der Bröcker Mark

 

Haus Riepensell

schatzbare Pertinentien:

Die halbe Bröker Mark, Hude, Rinderweide (ist Schulte Berndts beigelegt), das halbe Westholz, der schatzfreie Ossenkamp 42 Rthlr

 

1688 VII 1 Schloß Drensteinfurt

Martin Surman, Sendenhorstischer beeideter Kirchspielsvogt, referirt über die Beschlagnahme folgenden Viehes in der Bröker Mark:

        1. 2 schwarze Hengfüllen

        2. 1 schwarz Henxtfüllen mit Blesse

        3. 1 Dockenfüllen

Angefertigt durch Joes, Veltman, judicii Sendenhorstensis scriba

 

1722 M 518

Auseinandersetzung Grevinhoff  contra Haus Steinfurt (Drensteinfurt) wegen der allodial und schatzfreien Broicker Mark nebst 2 Wiesen, eine auf dem Saaren Reck, die andere an Schulte Bernds Wiese negst Galens Mersch

 

1835 M 518

Wirtschafter Franz Untiedt zu Sendenhorst pachtet auf 18 Jahre die Viehweide Bröcker Mark für jährlich 48 Rthlr, zahlbar an die Rentei des Stapelschen Hofes zu Münster

 

 

Besteuerung der ehemals steuerfreien Grundstücke 1808

 

1808 Aug13

Magistrat sucht nach einer Begriffsbestimmung:

1. Ob auch unter den freien Grundstücken zu verstehen sind die Wallstücke und sonstige zum städtischen Corpus gehörende Pertinentien

Der Magistat ist der Meinung, daß diese nicht als frei zu betrachten sind, weil sei einem schatzpflichtigen Corps gehören

2. Ob auch die Kirchen- und Armengrundstücke hierher rechnen

3. ob auch bei den freien Gründen z B des Reichsgrafen von Merveldt , die Hausplätze auf denen die Gadems und Häuser stehen zu rechnen sind

 

Summarischer Nachweis über die dem Magistat eingereichten Dekalrationen behuf der freien Grundstücke

Tabelle mit 135 Eigentümern,  meist Grundstücke von geringer Größe

Feststellung der Größe, der Bonitätsklassen, des Ertrags und 1/8 des Ertrags, das als Steuer angesetzt wird

Nr

Besitzer

Größe Mg

Ertrag

Steuern

1

Stadt

26

197

24

2

Armen zu Sendenhorst

6

24

3

3

Kirche zu Sendenhorst

32

52

6

4

Pastorat Sendenhorst

164

318

39

5

Vikarie St. Catharina

56

164

20

6

Küsterei

2

4

1

7

Knabenschule

36R

1

8

Bürgermeister Kocks

2

10

1-7

9

Actuarius u. Rezeptor Langen

2

8

1

folgt Auswahl größerer Grundbesitzer

10

 Johann Bernhard Bücker

6

16

2

11

Gerhard Hch Bonse

7

21

2

12

Anton Wieler

5

18

2

13

Anton Mönstermann

2 1/2

10

1

14

Ansel Salomon

3

7

1

15

Leinentuchmachermat

30R

1-8

16

Organistenstelle zu Sendenhorst

8R

8pfg

 

 

 

@ 256,3

von den PN auf  -rich wurden im Ndl -rik zur Bildung von  Flurnamen genommen Z B Hammerik, »Stück Land oder Weide an einem Hamm«

 

@ 287

Kehle, ahd kele, Schlucht, Hohlweg (Kühl?)

 

@ 288

mhd hovel, mndl hövel= Hügel. 11 Jh Spurghuvili

nd, fries bult=Hügel, Haufen

Brink, ndl nd=Anhöhe im Wiesengelände, grasbewachsener Hügel, später auch Grasanger, Frasplatz, freier öffentlicher Platz

har f= mnd Hare, Anhöhe

bak, ba agsächs = Hügelrücken, rückwärts liegender Ort

 

@ 289 worth, wurth, meist künstliche Geländeerhöhungen zur Anlage eines Hofes im Küstengebiet des NW

 

@ 290

Adjektive plat in ON nicht alt (vgl Plattenbrede)

 

@ 291

der, das Ort, ahd Spitze, Bergspitze Vorgebirge

der, das Schoß, Spitze, Winkel, Ende, Gipfel

der Gehren, ahd geor, keilförmiges Stück Zeug oder land

ndl Hamerik „hamvormig stuck gelegen in den ham van en waterloop“

 

@ 292

ahd molta, Erde, Staub

asächs. Lemo, Lehm

than, tahen, (Frühnd) Ton, vgl Dabrock

ahd letto est nhd < nd klein Schlamm, Lehm, feuchte Erde

quad mnd kwaad schlimm, böse, verderbt

 

@ 296

ahd mari meri asächs meri f.: Das Wort wird im NW auch für Landseen und Teiche, auch für Sümpfe gebraucht

westf. Dümmerig Land, das zu schattig und zu feucht liegt

die, das Maar, Morast, Tümpel

Dorfteuch vtl. Scutemere = Schötmar

lac asächs mndl lac, Lake = Pfütze, See, Wasserlauf

Pfuhl, mnd pool, Pfütze

Hamm tote Flußarme

 

@ 297

water vorwiegend fließendes Wasser

beki, biki asächs Bach

born, brunn steht für bach in den Namen kleiner Bäche

streek (westf.) fließendes Gewässer in flacher Gegend, das leicht austritt

 

@ 298

nd Lutterbeck, lauter, rein

Mecklenbeck zu asächs. Mikil = gro

´Groes ahd grioz Grieß

Winterbach, der Sonne abgekehrter Wasserlauf

Sommerbau, der Sonne zugekehrt

 

@ 299

Die Lohne, Abzugsgraben, Wassergraben (Münsterland)

Gotte Abflußkanal

sluse nd (lat exclusa), Schleuse

 

@ 300

Haupt = Quelle (Bornhöved)

weel (e) welle, nd Quelle, Wasseransammlung, meist zum Wasserschöpfen

gestaltete Quelle

Born asächs putti, Brunnen

der Hamm, Biegung

 

@ 306

Deich asächs dik Erdwall, Graben

Werr asächs Fischwehr

Schütt angeschwemmtes Erdreich, Aufschüttung

 

@309

nd Brook, Morast

Fenn Sumpf, Marsch, Weideland

nd. Sülte asächs sultia = Morast

ndl. rot Sumpf, Radden

nd. Sieck feuchte Niederung, feuchte, sumpfige Stelle

mnd goole Sumpf (Gülle)

Goor Schlick, morastiger Grund, niedriges Land

ndl Schild Name für "meersen"

das Vie nasser  Ort

vy, vyg, vike Sumpfwald

 

@ 311

ahd sor trocken, dürr

durri dürr

1050 Thurron Bokholt = Dernebocholt

nd lege, leeg niedrig flach

 

@ 312

Der Sonne zugeherte Örtlichkeiten -> Sonne, Sommer

 

@ 313

narth, altwestf Nebenform von Nord

suth asächs, aadj sundar, sudar

ast, asächs für Ost

 

@ 315

nd lucht links

 

@ 317

asc ahd Esche

elora asächs, aller, eller nd = Erle

elm (o), mhd elmbom Ulme

epe d Ulme

wida ahd Weide

 

@ 321

dorn ahd Dornstrauch, Dorngestrüpp

Thurnithi asächs. Dörenthe

bram mnd Besenginster

sleha ahd Schlehe

hiopo asächs Hagebutte

hulis Ilex

hasala ahd Hasel

spurca nd Wacholder

fenrich, phenich ahd asächs penik mnd pennek = Kolbenhirse

crut, Kraut (8 Jh) -> Crutheim

 

@ 323

binnt asächs Binse

risc - juncus mndl ah rusc (h) Liesch = Riedgras

segg nd = Riedgras

 

@ 328

spara ahd Sperling (Sparrenberg)

ara Adler (890 Arnahurst)

 

@ 330

schorpe =  Teich mhd

 

@ 334

Insassennamen auf ing

 

@ 343

Alliteration benachbarter Siedlungen

 

@ 354

"Auch der Name der Juden tritt vielfach in FN und SN auf; doch steckt nicht allen einschlägigen Namen von Hause aus die Bedeutung Judaeus«

 

@ 362

Holz, urspr. allgemeinste Bezeichnung für ungepflegten Baumbestand

wede nd Wald > -we

loh, ahd m, n, Gebüsch, Wald ursprünglich wohl "lichter Wald" (in dem geweidet wird), Waldwiese, -Blöße

Der, die Horst, ahd asächs hurst, horst f. Nach Edw. Schröder (Sachsen und Cherusker) wäre H. eine sächsische Bezeichnung für Siedlungen im Moorland.

Die Namen finden sich auch im dt. Süden sowie Ostdtl. Häufig sind sie in Westfalen. Die Hart ahd hard m,f,n Bergwald waldiger Höhenzug, lichter Weidenwald Die Bedeutung Wald sieht man auch in die "Bracht"

Stock ahd stoc auf bei der Rodung stehengebliebene Wurzelstöcke

nd. die Stubbe = Baumstumpf (stuve)

 

@ 366

Wiese ahds wisa nd Wiesche, asächs wisca

 

@ 367

lar ursprünglich Weideplatz, ferner Moor, Sumpfgelände Dorfanger

schließlich auch allgemein Feld

Angar asächs Grasland, Weideland; auch Platz, Richtplatz, Abdeckerei

ahd sinithi Weideplatz (Synde)

 

@ 368

Nachtweide, Stelle auf die das tagsüber zur Feldarbeit gebrauchte Vieh nachts getrieben wird.

Pfingstweide - solche die bis Pfingsten gehegt

 

@ 369

Feld asächs, Ackerflur, Acker- und Wiesenflur im Ggs. zum Wald freies offenes Land, kahle Stelle:

Ostmünsterland offenes Ackerland; der Esche und Blockgmengefluren, oft der Ackerkamp eines Einzelhofes

Anrand = Grenze wo der Pflug gewendet wurde

querna asächs Hausmühle

Zur Wassermühle gehört die Mühlenschleuse, die als Schoß, Schütt mndl scote bezeichnet wird. Grundbedeutung des Wortes ist Zipfel, Spitze, vorspringendes Gelände

Burg - Berg nebeneinander gebraucht

In Westfälischen. stärker berg

 

 

@ 375

mnd glind n, Umzäunung, Lattenzaun, auch das eingezäunte Gelände

staver sächs. Zaunpfahl

kamp wallumhegtes Feld, Gehölz, Weide

mnd mndl schot locus inclusus = Einzäunung für Vieh

 

@ 388

Der, das Gadem, ahd gadenn; Haus von nur einem Zimmer, Gemach, Saalbau Haus; in älterer Zeit auch Schloß

 

@ 390

Vorgeschichtliche und ma Fernwege heißen "Grüne Straße", Grüner Weg, Herweg, Altweg, Hohe Straße, Königsstraße usw. mnd enges Gäßchen -> Twite

der Tie nd Dat Tigge, Dorfversammlungsplatz; meist ein erhöhter mit Bäumen bepflanzter Platz

 

@ 392

Furt asächs. *ford mnd vort, wurde m. Durchgang für Gehende, Reitende, Fahrende durch ein Gewässer; natürlich oder künstlicher Übergang durch einen Sumpf oder mooriges Gelände

 

@ 394

Bildungen mit Sonder - beziehen sich nach K Rübel auf königlichem Besitz

 

@ 398

Zahlwörter erscheinen vielfach als BW in ON (12. Jh Drinhusin)

 

 

 

Härder Feld

 

 

1759 II 22

Ladung  des Offizialatsgerichts Münster.

Beklagte: Zeller Hartmann und die übrigen im Hördefeldt interessierten

Kläger Zeller Kogge

Zeugen; Bernard Bücker, Henrich Tüte, Stephan Saerbeck, Zeller Henrich Werring,  Bernard Schmettkampff

 

 

 

 

 

Gemeinheitshuden

 

 

1821 Amtsblatt

Nach Allg. LandRecht ist jeder Weideberechtigte schuldig, sein Vieh ohne Unterschied, nur unter Aufsicht eines Hirten auf die Weide zu bringen

Gesetzliche Verbindlichkeit der Städte usw einen gemeinsamen Hirten zu halten

 

Rinkhöver Berg

Elmenhorster Berg

Beringsfeld

Brüserfeld

Hemmerholt

Westfeld

Waterfohr

 

1676

Klage sämtl Eingesessenen des Ksp wegen entführten Rindviehs

v. Droste Kanoniker an Ludgeri habe für zuständige Weidegebühren aus dem Hemmerholt ein Rind pfänden lassen

 

 

1656

Protest der am Meer Berechtigten gegen Gerlach, Besitzer der Duckenborg

 

1650

Verweigerung der Weidepacht

Unterstützung durch Fraterherren (Timmerscheidt) und Erben des + Kanzler Mensing

(Befehl des J B Droste:Zeiger dieses soll aus dem Hemmerholte wegen nicht bezahlter Weidegelder ein Beest executiren und anhero auf MS bringen

 

1830

Nachweis der in der Bürgermeisterei Sendenhorst befindlichen Gemeinheiten nebst Angabe der dadurch führenden Wege

 

1. Härderfeld, seit 1824 geteilt (Landrichter Geiseler, Actuar Langen); ist abgewallt

Fußweg von S. nach Ahlen besteht aus einem 6 Fuß breiten, aufgeworfenen Damm

 

2. Brökerfeld, Lein- und Haferland, seit 1823 geteilt (Justizrat Vagedes) Ackerland, z T mit Hecken umschlossen

Fahrweg von S. nach Drensteinfurt, nur ist an diesem Wege bis jetzt nicht geschehen

 

3. Brüserfeld, seit 1824 geteilt (Langen); ist abgewallt

Fahrweg von S. nach Everswinkel; Der WEg ist nicht agewallt und führt durch die Weidekämpe

 

4. Mersch, Becken und Wiebusch, (Langen) 1824, abgewallt

 

5. Elmenhorster Berg, 1825, (Justizrat Vagedes), abgezäumt

Fahrwege nach Alverskirchen, ist nicht abgewallt und zwischen die GEmeinheitskämpe her

 

6. Gerberts Mersch, 1827, wie Nr. 5

 

7. Schaaflake, 1827, wie Nr. 5

 

8. Rinkhöver Feld; Teilung beendet, Rezeß aber nicht nicht vollzogen; Bürgermeister Röh, Lüdinghausen; eingefriedigt

Fahrweg von S. nach Everswinkel von 28 Fuß Breite, welcher aber noch nicht abgewallt ist

 

9. Stadtsheide, noch nicht geteilt

Fahrwege und Fußwege

a) von S. nach Ahlen

b) von S. nach Vorhelm; sind durch Auswerfen von Gräben befestigt

 

 

 

 

 

ca 1830 (Bruchstück)

Bürgermeister Marcus an Landrat wegen der Sendenhorster Stadtweide:

 

durch die im vergangenen Herbst vorgenommene Verbesserung des Drittes der vor hiesiger Stadt belegenen Stadtsweide, durch Abgraben der ganz vermosten Maulwurfs und Ameisenhaufen und dem nacherigen Zerstoßen und Aubreiten dieser Erde in die sumpfigen Niederungen ist eine große Fläche entstanden, welche unbenarbte Erde enthält und bis zur Vernarbung in 2-3 Jahren kein Gras graduiert.

Fläche ist mit wildem Kleesamen besät. Die Arbeit wurde von sämtlichen Weideberechtigten verrichtet; den Kleesamen hat die Stadtkasse übernommen (gesamt 3-27-6 Thlr; dabei 3 Tage Tagelohn à 7 1/2 Sgr)

 

 

1930 B 49

Anfrage Katasteramt Ahlen, ob Unterlagen über folgende Teilungsgsachen vorhanden

 

1. Härderfeld 223+30 Morgen, Beginn Teilung 1812; Rezeß 1824.IX.17

2. Brökerfeld 824 Mg. Rezeß 27.10.1823

3. Brüserfeld, auch Rinkhöverfeld gt. 139 Mg, Rezeß 26.01.1823

4. Mersch, Becken, Wiebusch, Buschlakenhegge, 3 Mg.Hardt. 13.04.24

5. Elmenhorster Berg 458+37 Rezeß 02.12.1835

6. Gerberts Mersch 14+36 Mg, Rezeß Bröcker Bft 23.06.1827

7. Schaaflake 22+90 Mg, Bft Elmenhorst, 18.09.1827

8. Waterfuohr, Bäumerholt 1812-1833 geteilt

9. Thie (unbekannt) 1812 - 1833, Teilung Elmenhorst

10.Rinkerfeld ...

11.Niesterts Busch

12.Leyen, Teilung Brock 1822

13.Haferland, Teilung 1823

14.Nienholt, Steinkühlerfeld Teilung 1812 bis ca 1833

15.Heide im Stadtbezirk 1836 von 300 Interessenten gewünscht

16.Ostheide, Teilung 1843

17.Hudebefreiung einiger Grundstücke S. Tergeist Teilung 1827

18.Ostheide, Brockstraße. Plätzchen, Teilung

19. Hudebefreiung Garrat 1910

3 - 5- 14 Akten vorhanden

 

 

 

noch unvollständig

 

Quelle, Jahr?

 

S. 2

 Aufzählung der Berechtigten

 

- Suerman servus präep.Maj. ut ante

- Schackenmoller servus in Hoettmar, dominoren de Furstenberg ex Westholt ut ante

- Grolle K Alverskirchen servus Rudolph von der Tinnen ex S. Mauritium

- der zeitliche Pastor in Sendenhorst ist berechtigt 2 Rinder zu treiben

- Schürmann, jetzo wüst, so Joan Jörgen Höne und Bernhard Hch Vennewald unter haben ist mit interessiert zu 12 Rinder

 

Die frächten und die Kämpe soll ein jedweder conserviren auff seine eigenen Kosten, dan ist auch befunden worden, daß in diesem Feld einee Steingrube seye, wozu alle der Bft eingesessene bis zu Schackemöller inclusive berechtiget seyn zu ihrem eigenen und der Bft gemeinen Nutzen, als zu Brücken, Wege bessern und sonsten.

Wird aber jedem fürhaupt unter 15 Ggl Straff hiemit verbotten und entsager, kein Stein zu graben umb einem anderen zu verkauffen

 

Ferner ist befunden worden, daß anno 1724 den 18. August vig. protocolli Scuttation sub manu Bernardi Henr Zurhorst Notarii .. observantis

1. alle Scahffdriffte im Rinkh Feld mit Belieben sämtlicher Weidegenossen ein für allemal abgeschafft seyn und verbleiben solle.

2. was die Gänse betrifft, ist damalen auch einehllig vereinbart, daß ein jeder Weidegenosse nicht mehr als um Maytag 20 alter Gänse, worunter doch eine Brütengans, alle Jahr sein mag, in diesem Felde zu treiben befueget sei. Wobeiu vereinbart, daß keiner fremde Gänse annhemen dörftte sondern schuttmäßig solle gestraft werden

3. dem Kötter Schackemöller aber betreffend ist gelichfalls mti dessen Vorwissen und Belieben vereinbart, nur 10 Gänser zu treiben ...

4. Was den sog. Dreeskotter, servum propositue ma. betrifft, so sol derselbe  nah Aussage Zeller Thomasen Vrede 4 St zu treiben berechtigt sein, wan aber derselbe mehr treiben sollte

 

 

fehlt S. 4

 

Nähring 4 milchgebende Kühe 8 Rinder

Döbbelinck 6 milchg Kühe 10 Rinder

Ringhoff 11 Kühe, die übrigen in seinen Kampf

Lüttinghaus 1 Rinnd und 1 milchgebende Kuh, hatte aber 9 Stück von anderen angenommen als nämlich von Anton Bäumer in Sendenhorst 3 Stück, Procurator Mertesn 2 St., und Henrich Steinpicker 1 St.

greive 10 St.

Middendrup 10 St

Schackemöller 10 ST.

Schuermann wüste Erben haben die conductores 12 Stücke, obige sSt- seynnauff Fredens Hoff getrieben worden und hat ein jeder die seinige wieder abgetieben ist also nur ein St. ürbig genlieben wofür 1/2 Rthlr an Frede zu zahlen hat, welche sämtliche Interssierte zum Gelage geschonken

 

Dann ist vereinbart, daß die jenige, welche ihr Vieh in ihren Kämpen treiben, nicht berechtigt sein sollen, dafür anders Vieh ins Feld anzunehmewiederum ist bserviert, daß alle Jahr im Winter von den Wiedegenossen alles ausfütterndes Vieh in den Ställen soll anbgeschrieben werden

namentlich von Frede und Volking nach welcher Annotation dan die Scuticatio geschehen soll, wobey dan einen jeden anzudeuten, daß jedes Stück bemerket bey der Scutation selbstn abtreiben solle, womit dieser actus beschlossen

Geschehen auff dem Scutationshof Zellern Frede K Senbdenhorst, anno et die ut supra praesentibes et vocatis omnibus interessatis

in fidem

Christophersu Dingerkus, Notarius

 



1692-1698 StA Sendenhorst

 

Streit um den Schürkamp

 

 

1692 IV 17

Ludgeri an den richter zu Sendenhorst: Protestation gegen die Provisoren der Kirche: Ludgeri sei in die Schnrckmannsche Behausung immiterit und habe fnr die Reparatur 65 Rthlr aufgewandt; Abweisung der Ansprnche der Kirche

 

1693 XI 10

Feststellung betr Schürkampf durch P. Joan Lange, Berndt Zeller Selling, Hermann Zelleren Vreden, hernichen Schulten Elmenhorst,Tonießen S. Northoff, beeidigte Baurreichte:

P Langen hat im Schnrkamp des Jungsmans 2 Stücke mit Telgen. Jungman behauptete, es handelt sich um drei Stncke, so daß dem Pastor ein Drittel entfremdet werde. Eine Ortsbesichtugung zeigt, daß von der Hecken bis den bloeßen von Telgen unbesetzten Platz nur zwey Stncke belegen

 

1696

Gerichtliche Vorladung Zeller Joan Jungmann durch Vogt Martin Suermann

 

1696

Anlage (Konzept) ... J. habe ohne Erlaubnis einen Baum auf dem strittigen Grundstnck hauen lassen und ihn durch seinen Schwager, Zeller Herte nach dem Pastorat fahren lassen

 

1697

P Langen: hat als Anwalt und beeidigten Gerichtsprokuratoren Melchior Leopold Langen gew_hlt

 

darauf Ortstermin

 

 

Flurnamen

 

 

===> Grundsätzliches, Dr. Müller:

wichtige Angaben:

- Datierung

- Lokalisierung  (hier wenigstens Bauerschaft)

- Quelle

 

Auskunft Dr. Müller, Institut für Mundart und Namensforschung  (1.2.1993)

außerordentlich differenzierte Bezeichnungen für Wald:

- bracht - Waldgebirge, besonders südlich der Ruhr

- Hardt - Hagen

- loh - lichter Wald

- holt Hochwald

- Ramshövel: hramesa = altengl. wilder Knoblauch, alium = Bärenklau

Hrames= Lauchgewächs (Ramasidium)

 

Elmenhorst

1465 Sundageshove (Haus Stapel)

- Havesat

- Wytten Land to Lackentorpe (1618 Löckendorp, Ksp Everswinkel)

- Yn der Woeste

- in den Ruschen

 

1512

Rotkamp (Schenckyngsche Kamp)

Knoeps groten Acker

Nyekamp der Fraterherren

Dalkamp bei Kleikamp

Mulenkamp

upn Dale

Cleyne Dale (Kamp)

de Elvenstick

Brincbusch

Cleykamps Gerck

Schenntorppes Leichweg

Grote Kamp der Fraterherren

Sydtkamp

Gr Nyekamp der Fraterherren

 

1527

Anewende

Glorienbaum

Klunemer

 

1543

Lehmkuhle

Gravenstede

 

1548

Kolsendorfer Berg

Vornholts Boem

de Knockel, Elmenhorst

Buckeskamp

Hemelryke

Grone Weg

Levelynchkamp (vor dem Osttor)

Bersenkamp

 

1552

Kotten vor dem Rameshoveler Boem

Feddenbusch, Bracht

 

1566

Klumenberg, Rinkh

 

1581

Gravenkamp

 

1583

Westfeld

 

1618

- korte. lange Rott

, Löckendorp, Ksp Everswinkel

- Münsterweg

 

1706

- Elmenhorster Thy

 

1822 Reg MS 16577

Verpachtung von Kirchenländereien auf 5 Jahre (verteilt üebr das ganze Kirchspiel

- in Zeller Fockes Rovegarten

- auf Johlamns Berg

- auf Heimans Berg

- auf dem Diesenberg (Sievert)

- auf der Geist

- Hoppenfeld

- Holtenberg

- Niemans Merschbaum

- Belterworth

 

1830

Bft Elmenhorst; Hof nicht geklärt (Wahrscheimlich Erdmann)

- Achterkamp

- Hellwiese

- großer Garten (1-53 Morgen)

- im kleinen Garten

- Westkamp

- Höfken

- Westfeld

- Hahnenkamp

- Borgwiese

- Thiebree

- Witkamp

- Leving

- Stadtslake

- Kistenkamp

- Altekamp

- Elmemhorster Berg

 

 

Hilligen

 

1376 INA WAF Westkirchen Pfarre U 7-9

Garten östlich der Kirche und südlich des Pfarrgartens heißt achter den hilligen

 

 

Flurnamen nach den Urkunden des Armenhauses

 

         

 

1606 Garten außerhalb der Südpforten auf dem alten Garten, N Stadtgräfte, S  Hegge

1652 Kamp vor der Ostpforte, sogenannter Höckerskamp

1653 Spainger Gärten*

1654 Spanniger Gärten

     Gausegarten, Gosegarten

1656 Gärten an den Greinkuhlen Kämpen

1659 Sommerhagen, am Dördel

1663 Garten auf dem neuen Garten vor dem Stadtkamp

1703 Garten auf der Sengerey., O Hch Bierbaums Haus, S Wwe  Weißen Platz, Wwe Isferdings Land, w die Kleine Sengerey, N der Stadtgraben

 

Es ist fraglich, ob die Gärten tatsächlich von hier kampierenden spanischen Söldnern haben. Im 30jährigen Krieg war niemals ein Spanier in oder bei Sendenhorst. Im niederländischen Freiheitskampf wurde das Münsterland, auch Sendenhorst, um das Jahr 1600 mehrfach von Spaniern und Niederländern ("Statischen") heimgesucht. Nur sagte damals alle Welt "Hispanier". Die Deutung bleibt also mit einem Fragezeichen versehen.

 

 

 

Bach, Flurnamen

 

         

worth, wurth, meist künstliche Geländeerhöhungen zur Anlage eines Hofes im Küstengebiet des NW

 

@ 290

Adjektiva plat in ON nicht alt ==>Plattenbrede

 

@ 291

der, das Ort, ahd Spitze, Bergspitze, Vorgebirge

der das Schoß, Spitze, Winkel, Ende Gipfel

der Gehren ahd gero, keilförniges Stück Zeug oder Land

ndl Hamerik "hamvormig stuck gelegen in de ham van een waterloop"

 

@ 292

ahd molta, Erde Staub

aäschs lemo Lehm

than tahen (Frühnhd) Ton -> Dabrock

ahd letto erst nhd < nd klein Schlamm, Lehn, feuchte erde

quad mnd kwaad, schlimm, böse, verderbt

 

@ 296

ahd mari meri asächs meri f.

Das Wort wird im NW auch für Landseen und Teiche, auch für Sümpfe gebraucht

westf dümmerig Land, das zu schattig und zu feucht liegt

die, das Maar, Morast, Tümpel

Dorfteich -> Scutemere, Schötmer

laca asächs, mndl lac, lake = Pfütze, See, Wasserlauf

Pfuhl, mnd pool Pfütze

Hamm tote Flußarme

 

@ 297

water vorwiegend fließendes Wasser

beki, biki asächs Bach

born, brunn steht für -bach in den Namen kleiner Bäche

streek (westf.) fließendes Gewässerin flacher Gegend, das leicht austritt

 

@ 298

nd Lutterbeck, lauter, rein, hell

Mecklenbeck zu aäschs mikil = groß

Gries; ahd grioz, Grieß

Winterbach, der Sonne abgekehrter Wasserlauf

Sommerbau, der Sonne zugekehrt

 

@ 299

Die Lohne, Abzuggraben; Wassergraben (MS-Land)

Gotte Abflußkanal

sluse nd (lat. exclusa) Schleuse

 

@ 300

Haupt = Quelle (Bornhöved)

weel(e), welle nd Quelle, Wasseransammlung; meist zum Wasserschöpfen gestaltete Quelle

Born asächs putti, Brunnen

Der Hamm Biegung ...

 

@ 306

Deich asächs dik Erdwall, Graben

Werr asächs Fischwehr

Schütt angeschwemmtes Erdreich, Aufschüttung

 

@309

nd Brook, Morast

Fenn Sumpf, Marsch, Weideland

nd. Sülte asächs sultia = Morast

ndl. rot Sumpf, Radden

nd. Sieck feuchte Niederung, feuchte, sumpfige Stelle

mnd goole Sumpf (Gülle)

Goor Schlick, morastiger Grund, niedriges Land

ndl Schild Name für "meersen"

das Vie nasser  Ort

vy, vyg, vike Sumpfwald

 

@ 311

ahd sor trocken, dürr

durri dürr

1050 Thurron Bokholt = Dernebocholt

nd lege, leeg niedrig flach

 

@ 312

Der Sonne zugeherte Örtlichkeiten -> Sonne, Sommer

 

@ 313

narth, altwestf Nebenform von Nord

suth asächs, aadj sundar, sudar

ast, asächs für Ost

 

@ 315

nd lucht links

 

@ 317

asc ahd Esche

elora asächs, aller, eller nd = Erle

elm (o), mhd elmbom Ulme

epe d Ulme

wida ahd Weide

 

@ 321

dorn ahd Dornstrauch, Dorngestrüpp

Thurnithi asächs. Dörenthe

bram mnd Besenginster

sleha ahd Schlehe

hiopo asächs Hagebutte

hulis Ilex

hasala ahd Hasel

spurca nd Wacholder

fenrich, phenich ahd asächs penik mnd pennek = Kolbenhirse

crut, Kraut (8 Jh) -> Crutheim

 

@ 323

binnt asächs Binse

risc - juncus mndl ah rusc (h) Liesch = Riedgras

segg nd = Riedgras

 

@ 328

spara ahd Sperling (Sparrenberg)

ara Adler (890 Arnahurst)

 

@ 330

schorpe = Teich mhd

 

@ 334

Insassennamen auf ing

 

@ 343

Alliteration benachbarter Siedlungen

 

@ 354

"Auch der Name der Juden tritt vielfach in FN und SN auf; doch steckt nicht in allen einschlägigen Namen von Hause aus die Bedeutung Judaeus

 

@ 362

Holz, urspr allgemeinste Bezeichnung für ungepflegten Baumbestand

wede nd Wald > -we

loh, ahd m, n, Gebüsch, Wald ursprünglich wohl "lichter Wald" (in dem geweidet wird), Waldwiese, -blöße

Der, die Horst, ahd asächs hurst, horst f. Nach Edw. Schröder (Sachsen und Cherusker) wäre H. eine sächsische Bezeichnung für Siedlungen im Moorland.

Die Namen finden sich auch im dt. Süden sowie Ostdtl. Häufig sind sie in Westfalen.Die Hart ahd hard m,f,n Bergwald waldiger Höhenzug, lichter Weidenwald Die Bedeutung Wald sieht man auch in die "Bracht"

Stock ahd stoc auf bei der Rodung stehengebliebene Wurzelstöcke

nd. die Stubbe = Baumstumpf (stuve)

 

@ 366

Wiese ahds wisa nd Wiesche, asächs wisca

 

@ 367

lar ursprünglich Weideplatz, ferner Moor, Sumpfegelände Dorfanger

schließlich auch allgemein Feld

Angar asächs Grasland, Weideland; auch Platz,Richtplatz, Abdeckerei

ahd sinithi Weideplatz (Synde)

 

@ 368

Nachtweide, Stelle auf die das tagsüber zur Feldarbeit gebrauchte Vieh nachts getrieben wird.

Pfingstweide - solche die bis Pfingsten gehegt

 

@ 369

Feld asächs, Ackerflur, Acker- und Wiesenflur im Ggs zum Wald freies offenes Land, kahle Stelle:

Ostmünsterland offenes Ackerland; der Esche und Blockgmengefluren, oft der Ackerkamp eines Einzelhofes

Anrand = Grenze wo der Pfluge gewendet wurde

querna asächs Hausmühle

Zur Wassermühle gehört die Mühlenschleuse, die als Schoß, Schütt mndl scote bezeichnet wird. Grundbedeutung des Wortes ist Zipfel, Spitze,vorsprimgendes Gelände

Burg - Berg nebeneinander gebraucht

In Westf. stärker berg

 

@ 375

mnd glind n, Umzäunung,Lattenzaun, auch das eingezäunte Geländ

staver sächs Zaunpfahl

kamp wallumhegtes Feld, Gehölz, Weide

mnd mndl schot locus inclusus = Einzäunung für Vieh

 

@ 388

Der, das Gadem, ahd gadenn; Haus von nur einem Zimmer, Gemach, Salbau Haus; in älterer Zeit auch Schloß

 

@ 390

Vorgesch und ma Fernwege heißen "Grüne Straße", Grüner Weg, Heerwewg, Altweg, Hohe Straße, Königsstraße usw. mnd enges Gäßchen -> Twite

der Tie nd Dat Tigge, Dorfversammlungsplatz; meist ein erhöhter mit Bäumen bepflanzter Platz

 

@ 392

Furt asächs *ford mnd vort, vurde m. Durchgang für Gehende, Reitende, Fahrende durch ein Gewässer; natürlich oder künstlicher Übergang durch einen Sumpf oder mooriges Gelände

 

@ 394

Bildungen mit Sonder - beziehen sich nach K Rübel auf königlichen Besitz

 

@ 398

Zahlwörter erscheinen vielfach als BW in ON (12. Jh Drinhusin)



Flurnamen und ihre Deutung

 

         

allgemein: G Rosenbaum, Flur- und Hof namen aus der Emslandschaft zwischen Telgte und Warendorf WHK (?) 8 1954 S. 172-175

 

1. Lehmboden: Kleikamp, Lehm, Teigel

 

2. Plaggen: meist am Rande oder inmitten der Marken

 

3. Geist: nur in geringer Zahl im Kleigebiet, hochliegendes AL, sticht durch sandig-lehmige Bodenart von der lehmigen bzw tonigen Umgebung ab

 

4. Woort: im Vergleich zur Umgebung etwas erhöhte Lage; Hofesn {hem besonder am Rande der Talaue oder eines Baches, Alte Hofesstelle ?

 

5. Bree, Breede: Auff{llige Breite des AL. Meist in Anlehnung an Esche,  Daher wohl spät entstaden

 

6. Kamp: mehr in Klei- als im Sandgebiet. Wohl jünger als Esch und Brede

 

7. Sumpf, feuchte Wiese: -mersch, -wiesch, -lake, -pohl, -brook. -bek

 

8. Wald: -loh. -lau, -holt, -horst, -busch, -wald, -hagen

 

9. Rodeland: Rott, Röttgen, Rodde, Nie..., Toschlag

 

 

 

Mar, mer = Stilles Wasser, aus dem zuweilen ein Sumpf wird

 

tuk = Tücke,, Bosheit, Schelmenstreich (Tuckenborg)

 

f eld unbewaldette Flächje

glind Einzäuning mit Latten

 

 

Ländereien der Fraterherren in und um Sendenhorst

 

 

o.D. ca 1650

Designatio Pertinentibus in Hagenkamp

Das absonderlich Gehölz zu colsendorp gehöriog

1 ST. im Loyen

 

Designatio fundorum circa Civitatem Sendenhorst:

Johan Fie .... 5 St am Münsterschen Fußpatt

               aufer Leemkuhlen in der Plattenbreede

Bußmanns Garten

 

1768 Bußmanns Garten, Eigentümer Stadt Sendenhorst

Pastor Kuipers: hier stand früher ein Haus, jetzt heißt die stelle Bußmans Garten und Besitzer ist der Graf von Merveldt.

 

1796-1800 Verpachtungh von Bußmans und Gledden Garten

Gesamteinnahmen 13-19-7 Rhtlr

1. Wendung

Joan Henrich Beumer

Joan Henrich Steinbücker

B Hch Saerbeck

B Henrich Widdehage

Wittibe H H Hagedorn

B Henrich Brüggemann

Melchior Quante

 

2. Wendung

Wittibe Hagedorn

Alexander Brüggemann

Wittiber Waltermann

dieselbe

Balthasar Niehues

Bernd D. Grewe

Bernd Hch Brocks

Wittibe Bülte

Bürgermeister Lindemeyer



Schräderskamp

Domkapitel MS Oblegien 346

 

 

Von Sendenhorst aus dem West- oder Münsterthor ist der sog Schraderskamp gelegen. Ungefähr 50 Schritte ausm Thore linker Hand ist ein schmale Straße für eine Wagenspur, welche ungefähr 100 Schritte lqang ist, so drehte siech dieselbe rechts und auf diesem durch kann mann schon dewn Baum, so vor dem Kampt hängt, sehen, daß also dieser Kamp hahe vor Sendenhorst gelgen ist, derselbe ist ungefähr in der Mitte mit einer lebendigen Frächte durchgesetzt und so daß die eine Halbscheid dreischet und die andere gesät wird.

Hecken, Baum, Frächte und Kamp in gutem Zustand. Der Boden dieses Kamps ist sandig, worunter Ohr gelegen ist; jedoch sind die zwei obenren Ende geil, welche wegen dem 4jährigen Dreischen und vielen

Düngen entstanden ist. Die beiden Teile sind ungefähr 17 Scheffel groß insaat Münstersch.

Kamp wird zur Verpachtung für 11 1/3 Rthlr, das heißt 2/3 Taler pro Scheffel ausgesetzt. Jedoch nur Gerichtschreiber marmet hat ein Angebot von 1/3 Rthlr gemacht, so daß weil keiner mehr geboten, ihm der Kamp zugeschlagen wurde.

Da das Angebot zu gering ist, wird vorgeschlagen, den Kamp wegen der Stadtnähe zu Gartenland einzurichten und zu verpachten

 

1796 X 8

Jakob Schendeler, Oberst und geschworener landmesser gibt dfie Bedingungen für eine zehnjährige Verpachtung des Kamps 1796 - 1806 bekannt.



Urkataster 1830

 

Flurnamen, Fluren und Eigentümer (Pächter) der Gemarkung Stadt

 

Flur Nr

Flur  Geist                                                                       Flur I  Geist

1

Ter Geist

2

Seminar zu Münster, Pächter Borghorst

3

Geismann J H (Stadt Sendenhorst Nr 257)

4

Bröcker H (Stadt Nr 274)

5

Wöstmann B.

6

Hartmann Hermann, Kat Nr 144

7

Tergeist S.

8

W. Schmitz, Kat 69

9

Seminarium Münster, Pächter Beumer

10

Tergeist

11

Seminarium

12

Lammerding Kat 71

13

Linnemann Kat 71

14

Frenking Kat 271

15

von Merfeld zu Münster

16

Pastorat

17

Ter Geist

18

Seminarium

19

Pastor

20

Ter Geist

21

Bröcker, Beumer, Holzschuhmacher, Kat 257/248

22

Ter Geist

23

Pastor

24

Linnemann

25

Beumer, Holzhändler

26

von Merfeldt

27

Wieler

28

Gemeinde Sendenhorst

29

Pastor

30

Graf von Galen

31

Kirche zu Sendenhorst

32

Graf von Galen

33

Schwarte Kat 196

34

Kirche

35

Schöckinghoff Kat 229 (öde)

36

von Galen, Mühlenplatz und Acker

37

Seminar

38

Pastor

39

Stammkötter

40

Geismann

41

Lammerding

42

Höne

43

Topp

44

Pastor

45

Beumer . Meis Kat 175

46

Topp Kat 188

47

von Merveldt

49

Schöckinghoff

50

Höne, Kat 88

51

Vikarie

52

Seminar

53

Wiethegenkempchen, Seminar

54

Pottbree, Schöckinghoff

55-62

Mühlenkamp (Everke, Böcker, Ter Geist, Everke, Wieler, von Galen,. Spiethöver, Niehues, Seminar)

63

Meerbree

64

Große Kamp Ter Geist

65

Brökerskamp

66-70

Wesselhofskamp

71

Borgenkamp

72

Geisterholtswiese

73-94

Westglindkamp

95

vorderste Mühlenkamp

96

hinterste Mühelnkamp

97-107

Geist (100 Pastor, 106 Kirche, 107 Vikarie St Katharina)

108

Auf dem Bült

109-1114

Geist

115-116

auf dem Bült

117-118

Geist

119-122

Auf dem Bült

140-149

Wallgarten (Gartenland)

150-159

auf der Welle (Gartenland)

160

Auf derm Geist

166a

auf der Welle

172-175

Bree

176-177

Auf der Lemkuhle

178-180

Bree

181-186

auf dem Schilde

187-188

auf der Kreuzbree

189-197

Plattenbree

171

Fischteich (Stadt)

198-199

Nienkamp

200

Böckingwiese

201

Bree

202

auf der Bree

210-212

Wallstücle

213

Stockmannskamp

214

Echterbrock

215

Mittelbrock

216

Brock

217

Garenbrock

218

Brockkamp

219

Vorderste Kohkamp (Niemann)

220

Hinterste Kohkamp (Niemann)

221-229

Westfeld

230-231

Steinbree (Merfeld)

232-235

Poggenbrink

236

Rüenbrock

237

Klümer

Flur II

1

Stadtgraben, Teich

2

Nordtor

56

Große Sägerei, Gemüsegarten

57

kleine Sägerei, Armen zu Sendenhorst

176

am Graben

177

Hundegarten

226

Stadtsteich

296

Marktplatz

Flur III

1

Ostkamp

4-8

Austengarten

9-10

Ostkämpchen

11-13

Austfelds Garten

14-15

Greinkuhlengarten

16-19

Greinkuhle

20-21

Austengarten

22

Niengarten

23-68

Alte Stadt

69

Spitze

70

alter Garten

83

Stadtswall

84

Wallgarten

85/86

Bartmann Haus und Hof Nr 283

88-98

Austengarten

99

Stadtsgarten

101

Austengarten

102-103

Aufm Gemüsewall

104-110

Austengarten

111

Breidestegegarten

112

Ostgarten

114-121

Beiningsgarten

122-134

Höckerskamp

135-136

Bockholt Haus und Hof Nr. 294

137-153

Höckerskamp

153.162

Abergüldenort

163-182

Schluse

183-197

Schlusengarten

198-205

Aschenpott

206-207

auf dem Aschenpott

208-214

Abergültenort

215-216

Teigelkamp

218

Aufm Bersenkamp

219

Bersenkamp

220

Bogskamp

221

Besserkamp

222

Aufm Bersenkamp

223

An der Mühle

224

Mühlenplatz (von Galen)

227

Aufm Bersenkamp

230

Im Ostgarten

231-233

Austengarten

234

Greienkuhlengarten

236-263

Ostfeld

264

Brink

265

Brinkkamp

266

Auf den Brink

267

Hessekamp

268

Brink

269

Ostheide

Flur IV

1-3

Rüschheide

4

Brüggensteddenwiese

6

Haugenkamp

7

am Haugenkamp

8

Haugenkampwiese

9-12

Butenfohr (Seminar, vorher Fraterherren)

13

Vornhoff

14

Kleine Wiese

15-20

Möört

16

Vornhoff (13-20 Ter Geist)

17-19

Geisthöfken

21

Bleichwiese

22-24

Große Garten

26

Große Brock

27

In Schulte Tergeist Busch

28

Örtken

29

Am Sunderkamp

30

Sunderkamp

31-40

Sundern

41

Südbusch

42

Kalberkamp

44, 46

Elenswiese

45

Schraenkamp

47

Jungskamp

48

Kleiebrock

49

Steinbree

50

Kortenkamp

51

Im Kortenkamp

52

Haferland

53

Örtken

54

Vorderte Vornkamp

55-58

Hinterste Vornkamp

59-60

up de Bree

61

an der Bree

62

Bree

63

Rüenkamp

64

Stengarn

65 -71

Rüengarten

72

Vornkamp

73 -74

aufm Wall

75 -97

Stiege

98 -129

Mittelgärten

130 -173

Spannigergärten

178 - 186

kurze Gärten

187

Vörnkamps Garten

188 204

Stadtkamp

 

 

1919 Kataster

Acker Grüner Weg 8140 qm

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