Öffentliches IV
Topographie
1300-1350 rege städtepolitische Tätigkeit der B von MS:
1275-1301 Eberhard v Diest Haltern
1301-1306 Otto III v Rietberg Dülmen (Vordiplom)
1306-1310 Konrad v Berg -
1310-1357 Ludwig v Hessen: Dülmen
Ausnahme:
Unsere Eigenleute und Hörige und deren Nachkommen sollen weder im Leben noch im Tode mehr Rechte haben als sie draußen auf dem Lande lebend haben.
Wir gestatten den Einwohnern des Ortes..., daß sie von niemandem vor ein Gogericht noch ein anderes Gericht gezogen werden dürfen.
Da die Vollmacht des geistl und weltlichen gerichts von uns abhängig ist, soll ihnen das REcht zugesprochen werden, durch uns oder durch den Stadtrichter.
Wir genehmigen den Stadtbewohnern, daß die Schöffen des geheimen Gerichts, die man deutsch vemenoten nennt, innerhalb der Stadt niemand ergreifen noch irgend-ein Recht ausübern.
Wir setzen ferner fest, daß zum Fest der Apostel Philipp und Jakobus und am tage der Martyrer Gereon und Viktor zwei Tage vorher und nachher Markt abgehalten werde, zu unsrem Nutzen und zum Nutzen unserer Bürger. zu diesem Markt können allen frei zuziehen.
1361 Amt Wolbeck U 2
Adolf, Gf v d Mark, Bischof v MS, erneuert und bestätigt der Stadt Wolbeck die Privilegien der Stadt, welche sie von seinen Vorgängern Gerhard, Otto und Ludwig
hatten und verleiht ihnen dieselben Privilegien, wie den Bewohnern von Telgte und das jus de non evocando, solange die Sache vor dem bisch Dechanten oder Gograf schwebt.
Die Einwohner sollen alle Freiheit haben und die nichtfreien Einwohner sollen für die Erlaubnis der Eheschließung zu keinen Abgaben genötigt sein; doch soll ihr Nachlaß nach Erbrecht, wie das von anderen Unfreien behandelt werden, nach dem Recht, das man Erve nennt.
1379 U 3
weitere Bestätigung durch Bf Potho
(Haase vermutet Erhebung zum Wigbold erst kurz vor 1310; Erhebung durch Bf Gerhard (1261-72) => s. o. wird angezweifelt
Zur Topographie
Beispiel Werne:
Kirchhof mit Speichern, 1400 die Spieker zur Hälfte abgebrannt; auch Gadem
daneben Krämer und Handwerker; Kirchhöfer
Außenseite des Kirchhofs kleine Wortstätten
---> eyn stucke an dem honrode, dar de munster wegh dure gheyt (vgl Honerrott)
Grenze zwischen Stadt und Ksp: Fredesteine, Friedepfähle,
30 J Krieg,. Bauern verlassen Höfe und flüchten in die Stadt
15 Jh Bau von Burg und Schloß Werne (?)
durch Graben und Zugbrücke von der Stadt getrennt; "Burgfreiheit"
===>Analog. 15 Jh Bau des Hauses Sendenhorst, nicht ursprünglich Stadtteil innerhalb der Stadt
"Neuer Graben, Hausstätte"
1373 FM U 835
Ich Berent van dem Hamme en gogreve to Zendenhorst tho der tyth do kundich allen luden und bekkenne und betughe openbare in dessen breve dat vor mik is ghekomen a Gherichte Herman Strombergh und hevet bekant, dat he heren Alberte dem Loren hevet verkoft zine stede de belegen is tuschnen er Monike stede und dem neyn graven to Zendenhorst up de Nortzide umme ene summen gheldes de he eme wol betalt hevet und de vorg. stede hevet he und zine erven upghedreghen to Zendenhorst vor dem zelven ghericht und hevet eme vort tho borge ghesat Arende van Hasle und Johannes Pipenstoc, de hebbet ghelovet mit eme und he mit van der selven stede Hern albert vorg. to warene vry, ledich und los und van aller pacht aver veyrdehalven penninc und en hen des jares to wurtghelde und willen und zolen eme der stede waren al zo wicboldes recht ist und al zo hir vor ghescrevn steyt und to der selven tyth to hebben de Ratlude und templere der kerken al der Pacht und rechtes de ze dara hedden vor teghen und hebben dat weder entfanghen ute Conrades stede Spane.
Hir hebben und aver ghewesen gude lud ... van beden siden bi namen:
H. Frederic, en vicarius tho der tyth sunte Katarinen in der kerken to Zendenhorst
Johan Loman
Helmich de Berman
Johan Vust
Evert Fryte
Evert Levekeman
Johannes Arendinc
Beispiel Warendorf um 1650
Westfalen 27(1948) S. 138ff
Reise eines Franzosen nach MS während der Ungterhandlungen des Westf Friedens:
Kanoniker der Kathedralkirche Paris: ... Warendorf ist eine kleine Stadt ungefähr vom Umfang St. Denis. Die Stadt ist schmutzig, der Misthafen wegen, welche die Einwohner vor ihre Türe werfen, wie sie dieses fast überall in Westfalen, in den großen Städten und in MS auch zu tun pflegen. Denn sie mästen überall eine Menge Schweine, um Schinken zu bekommen, womit sie in Ramsdorf
Rheine
Sendenhorst
1307 IX 22 Horstmar WUB VIII 409
Konrad, Elekt, bestätigt die von seinem Vorgänger verliehenen libertatibus et iuribus dicto oppidulo Horstmar
===>Horstmar und Dülmen werden oppidulum genannt, nicht Sendenhorst!
1311 (Dülmen) quod nos volentes habere opidulum de villa nostra Dulmene
1313 VI 19 WUB VIII 909
Ritter Wescelus de Vechtorpe bekundet, dem Domkapitel versprochen zu haben, es nicht haftbar machen zu wollen, falls Bischof Ludwig oder dessen Nachfolger gegen den Wortlaut der auch vom genannten Kapitel mit besiegelten Urkunde handeln würden. In dieser hatte Ludwig den Wescelus in Warendorpe, in Alen, in Bekehem, in Sendenhorst et in ceteris locis et terminis in predictis litteris expressis officiatum suum ernannt.
* Urkunde läßt darauf schließen, daß Sendenhorst im Juni 1313 bereits Stadt war!
1319 (Ramsdorf) Erlaubnis, qud ambitum ville fossatis ac septuris fierunt ac muniant, Inhabitatores erhalten Rechte und Freiheiten, wie die übrigen oppidani des Stifts
1314 Rheine: extra oppidum Rhein; 1327 verleihung der Privilegien
1315:campus Wolthardinc infra opidum S.
1318ff iudex consules, opidum in foro opidi, fossam et portam
Städte des 14. Jh noch in starker Abhängigkeit zum Stadtherrn:
Burgsteinfurt: Privileg von 1347 weist sehr primitive, große Abhängigkeit zum Stadtherren auf (Haase S.116)
Horstmar, Privileg von 1303 spiegelt verhältnismäßig große Abhängigkeit wieder
- nur Wall und Graben, keine Mauern (Haase s. 82)
- 1240-1290 Typ der Festungskleinstädte (hierzu auch wohl Sendenhorst)
- planvolle Anlagen, Schutzvorrichtungen im Zeitalter zunehmnder kriegerischer
Auseinandersetzungen
- Bedürfnis nach Burgen befestigten Plätzen
- In Grenzzonen rivalisierende Mächte; Bau neuer kleiner Städte
- unter 10-5 ha
- Planvolle Schöpfungen terr. Gewalten
- Kein Mitwirken von Kaufleuten
- Landhandwerk wird durch Kriege in die Stadt getrieben
- Zentrum des Nahmarktverkehrs, Zubringer für größere Städte
- Durch Befestigung wird villa oppidum
- erst Holz-Erdebefestigung (Planken), erst viel später Mauern
- Lage abseits großer Durchgangsstraßen; Marktplatz für lokalen Wochenbetrieb
- Planvolles Handeln des Stadtherren unter Benutzung verhandenenr Siedlung schafft Stadt
1311 IV 22
Stadtrrechte Dülmen:
Wir (Ludwig) wollen aus unserem Dorf Dulmene ein Städtchen bilden und damit Wachstum und Fortschritt der Bürger wirksam steigen, Gewähren wir jedem, der das Städtchen bewohnt, völlige Freiheit nach dem REcht, das auf Detusch to wycbelde heißt. Wir haben es unter folgenden Bedingungen erteilt:
Wer zuziehen will, dem müssen die Tore offenstehen. Niemand aber soll ohne Beschluß unserer Richter und der Schöffen des besagten Ortes in die GEsamtheit oder Genossenschaft der Bürger, auch Burscap, aufgenommen werden,
Ferner wegen der Bürger, die im Hergewede und Gerade sterben, beiderlei Geschlechts, soll dasselbe Recht oder Privileg zustehen, das die münsterschen Bürger benutzen, Sie sollen es in allem gebrauchen, mit einer ihren benachbarten Ländern großen Handel treiben. ...
Nordseite Weststraße, Ausgang Stadt: mehrere schmale, unregelmäßige Parzellen; eindeutig erkennbar, daß ursprünglich ein Grundstück. Abgaben (Huhn, Eier) an den Richter. Da sehr geringe Abgaben, vermutlich schon früh (15. Jh?) parzelliert und bebaut.
vgl: Mensing, 1651: Verzeichnis der Güter zu Sendenhorst: Erstlich der Garten hinter des Richters Hause ( dh das Haus des Richters muß zu dieser Zeit noch gestanden haben)
Vgl auch zur Topographie an dieser Stelle "Das Hohe Haus" der Johannisvikarie, usrpünglich v Rietberg
Stadturkunden
1319 WUB VIII 1351 (hier nach Msc I 70 p.9)
Nos Gobelinus rector eccl in Sendenhorst, Ludolphus de Wisch, famulus, iudex opidi in Sendehorst notum esse cupimus...
...in cui vero testimonium sigilla nostra presentione sunt appensa
Acta hec in foro opidi in Sendenhorst
..et aliis pluribus fide dignis
1322
Nos Gobelinus ...
...Hinricus Kavel, opidani in Sendenhorst
1325
Ego Ludolphus dictus de Wisch famulus iudex opidi in Sendenhorst...
Acta sunt hec in foro opidi in Sendenhorst
Städtische Privilegien/ Besondere Rechte
FM LA A 180; Abschriften in Hofkammer 422, 1490 IV 17
Bestätigung der Privilegien durch Bischof Heinrich (von Schwarzburg)
Weitere Bestätigungen:
1497
1509 Bischof Erich
1523 Bischof Friedrich v Wied
1533 Bischof Franz
1555 Wilhelm Kettler
1559 Bernhard Raesfeld
1568 Bischof Johann
1621 Bischof Ferdinand
1662 Wigbold S. bittet um Konfirmation ihrer geringen Privilegien (nicht erhalten)
1682 Bischof Ferdinand von Galen (?) 21. III.
Jahrmarkt
1471/72 Amt Wolbeck 71
So heb ick gebort up dem sundach Judica up dem Jarmarkt buten S.to tollen Hinrich Nysman de en dar plecht to borne 1ß 10 d gebort van den beyrsysen bynnen S. kundich Hinrich Nysmann 1 Mark 10 ß 7 d
1619 FM LA 422.Nr 1
Stadt Sendenhorst beantragt durch Bürgermeister und Rat der Stadt die sicheren, doch geringen privilegiis zu verleihen; Außerdem m statt bisher zwei Wochenmärkte, zwei Vieh- oder Jahrmärkte abzuhalten und zwar am 27. Mai und 6. November.
Der Zeitpunkt ist so gewählt, daß bei anderen Stiftsorte keine Märkte abgehalten werden.
1621
Befürwortung des Antrags an das Amt Wolbeck durch den Richter und Gografen Adolf v der Mark
Schriftliche Zustimmungen der Städte Telgte, BE, WAF, Ahlen
1622
Wigbold S. bittet um Konfirmation ihrer geringen Privilegien. In der erfolgten Privilegienerneuerung sind die zweI Jahrmärkte berücksichtigt.
1682
ebenfalls...Weilen dann wir nicht weniger als untere Antecessoren und Voreltern schuldig das Schuldige dabei zu tun...angegehen solcher geringer Ort mit vorgewesenen Krieg nicht allein sondern dabei durch das unglückliche Feuer so daselbst dreimal von Anno 1639 bis hierher die meisten Häuser niedergelegt, in Grund verdorben worden und zu der Einwohner etwaigen aufkommen die Eure väterliche Gnad und Hilfe nötig hat.
hierzu 1322 II 5 WUB VIII 1543
Bischof Ludwig gestattet Cappenberg seine Besitzungen zu befestigen: euteichen
VIII 1 WUB VIII 1586Nos Gobelinus, Rektor der Kirche zu Sendenhorst und Ludolphus dictus van der Wisch, Richter der Stadt Sendenhorst bekunden, daß Hinricus de Sendenhorst, Bürger zu Münster Ludgeri eine Rente von 12 den aus dem Haus und der Hausstätte des dictus , verkauft hat.
A212
1825 Namentliche Liste der Grundbesitzer welche 5 Tlr Steuer entrichten
Nr
Name
Steuern
Bemerkungen
1
Stdt Kämmerei
26-4-8
2
Th Hch Schöckinghoff
25-6-6
3
HermannLange
14-20-6
4
Wilhelm Bücker
13-17-9
5
Bd Hch Silling
13-0-3
6
Joh Hch Wichart
10-14-10
7
Theodor Schwarte
10-14-10
8
Bernhard Topp
9-15-5
noch nicht 24 Jahre
9
Wilhelm Mertens
8-14-10
10
Selig Löwenstein
8-14-8
nichtchristl Glaubens
11
Joh Hch Suermann
8-10-7
12
Joh Hch Beumer
7-25-3
13
Melchior Reinhaus
7-14-11
wie 10
14
Pintus Rothschild
6-9-11
wie 10
15
Theodor Osthues
6-7-6
16
Wwe Bonse
6-2-4
17
Hch Kalthoff
6 - -
18
Bd Schmetkamp
5-22-3
19
Caspar Everke
5-19-5
20
Everhard Westhof
5-18-1
21
J Hch Bücker
5--9
Landtag
1826 Januar 15 Bürgermeister Röhr
Nach Verfügung des Herrn LR soll nunmehr behufs Prov Landtags die Wahl der Wähler vorgenommen werden.
Ich lade daher die nachbenannten, zum Wählen berechtigten Personen ein, sich am nächstkünftigen Sonntag, den 22 des Monats nachmittags um 3 Uhr, auf dem Rathauses persönlich einzufinden.
Ausbleibende werden ihres Wahlrechts für immer verlustig
(Aufzählung von 17 Namen)
dieselbe Einladung für das Kirchspiel, hier 64 Namen mit Steuern über 6 Tlr
1826 II LR BE
... Hiermach beträgt also die Zahl der im ganzen Kreise zu wähelnden Wähler von 1128 Stimmberechtigftem 45 und die Zahl der von diesen zu wählenden Bezirskwähler 6, nebst ebensoviel Stelltvertreter
1826
Wahl der Wähler
Stadt wählt: Wirt Wilhelm Böcker und
Wirt B. Hch Silling
Ksp wählt Ökonom Johann Frei
1830
Stadt wählt Wilhelm Bücker, Theodor Schwarte (statt Silling+)
1830
Nach den ständischen Gesetzen sind 22 Grundbesitzer in der Landgemeinde zu Landtagsabgeordneten wählbar
1830 Jul LR Lüdinghausen
setzt den Wahltermin zur Wahl eines Landtagsabgeordneten für die ostmünsterländischen Städte des Kreises fest und bestimmt als Orts die Verwaltungsstube des Bürgermeisters von Drensteinfurt (in Ermangelung eines öffentlichen Lokals)
Schwarte/Bücker werden aufgefordert nach Drensteinfurt zu gehen. Bücker läßt sich entschuldigen, daß er wegen Schwächlichkeit den Weg nach D'furt nicht machen könne.
1831 März Reg MS
Zu unserm Befremden haben einige Bezirkswähler für ihre Reise zum Wahlorte eine Entschädigung und sogar Diäten in Anspruch genommen, da es doch von dem patriotischen Eifer der Wähler und ihrem Gemeinsinn mit Recht erwartet werden könnte, daß sie das Würdevolle ihres Geschäfts und das Ehrenvolle ihrer Sendung erkennend, eine Kostenverfütung dafür nicht verlangen würden.
Der Gesetzgeber bei Einführung der ständischen Verfassung darauf bauend, daß den Wählern die Ehrer ihrer Berufung genügen würde, hat in dem Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände diesen Punkt mit Stillschweigen übergangen, und der Landtags-Commissarius besitz zur Berichtigung solcher Kosten keinen Fondes.
Um ähnlichen Entschädigungsansprüchen für die Zukunft vorzubeugen, werden Sie angewiesen, bei künftig behufs der von ihrem Bezirk stattfindenden Versammlungen haben sie im Voraus zu eröffnen, daß das ehrenvolle Geschäft der Bezirkswähler ganz unentgeltlich verichtet werden müsse, und haben Sie die Wahl auf solche Personen zu leiten, welche Gemeinsinn genug besitzen um auf jeder Vergütung für ihre Bemühungen zu verzichten. ...
1831 April Bürgermeister
Den Bezirkswählern Schwarte und Bücker bzw dem Stellvertreter des Schw. Wichert, wird die Verfügung bez Nichtentschädigung vorgelesen. Die Wähler wollen nicht auf Diäten verzichten, weil sie »wegen anderweitiger Geschäfte zum Wahltermin zu reisen verhindert gewesen wären« (Ausfallentschädigung) »Übrigens erklärten alle drei einstimmig, obwohl sie das ehrenvolle dieser Sendung recht gut einshen, sie doch nicht begreifen könnten, wie man die Verrichtung dieses, mit baren Ausgaben für sie verbundenen Geschäfts unentgeltlich von ihnen verlangen könnte, um so mehr da das ihres Erachtens noch ehrenvollerer Geschäft des Landtagsdeputierten n Diäten und Reisegebühren sehr gut renumeriert würde. Unter diesen vorliegenden Umständen könnten sie daher nicht anders als auf die Ehre der Bezirkswähler zu verzichten und müßten gehorsamst antragen, andere Personen hierzu wählen zu lassen. «
Darauf neuer Wahltermin am 19. April
gewählt werden Beumer und Everke
1842
Wahl eines Landtagsabgeordneten und Stellvertreters für die im 3.Stande des Wahlbeszikrs Ostmünster befindlichen Kollektivstädte Ahlen, beckum, Oelde, Werne, Sendenhorst, Lüdingahusen, Telgte, Ibbenbüren, Lengerich und Tecklenburg.
Einladung nach Tecklenburg auf des Rathaus. ...»die früheren Wähler sind noch vorhanden (Gastwirt Schwarte und Wilhelm Bücker)"
Nach dem Ausscheiden des Gutsbesitzers Greif zu Tecklenburg fällt die Wahl auf
a) Kaufmann Heinrich Illigens, Beckum b) Stellv. Bürgermeister Wächter, Ahlen
1851
Nachweis über die Einladung der Stimmberechtigten der Landgemeinde Sendenhorst zur Wahl der Wähler auf dem Rathaus zu Sendenhorst
58 Berechtigte
1852
Einladung der stimmberchtigten Wähler, Wahlbezirk Münster-Ost nach Telgte
a) StV Theodor Meyer b) StV Theodor Bröcker
1854 Nachweis der vom III. Stande zu Landtagsabgeordneten wählbarenb Grundbesizter der Stadt
Nr
Name
J
Gewerbe
St
Bemerkungen
1
Bonse
60
Ackerwirt
26
Gemeinderat
2
Böcker Theodor
38
Gastwirt
35
-
3
Böcker Bd
49
Brenner
16
4
Brüning Hch
30
Brenner
16
Gemeinderat
5
Schöckinghoff Gerh.
34
Ackerbürger
38
6
Silling Christian
46
Gastwirt
17
Gemeinderat
7
Tergeist Hch
56
Gutsbesitzer
61
Statistik 1854
1792 Einwohner
980 Tlr Bertrag der Gemeindebedürfnisse aller Art
1856
Wahl zu Telgte auf dem Rathaus
Wähler: Brüning Hch, 32J. Besitzer seit 1850 auf Vertrag unter Lebenden
Beumer Hch, 29J. Besitzer in absteigender Linie seit 1853
1860
Nach dem Tode des Wählers Heinrich Beumer wird eine Ersatzwahl notwendig.
gewählt wird Apotheker Carl König, 53 Jahre alt, zahlz 15 Taler Steuern
1860 Sept 24 Oberpräsident Münster
»Mehrfache mit Beziehung auf die in der Ausführung begriffenen Wahlen zum Provinziallandtage erhobenen Beschwerden, welche die Ausschließung der Juden von den Listen der Wählbaren im Stande der Städte zum Gegenstande haben, veranlassen mich, auf den Allerhöchsten Erlaß vom 23. Mai d. J. die rechtliche Stellung der Juden in den preußischen Staaten betr. sowie auf den ERla´des kgl Ministeriusm des Innern vom 16. Febr 1859 hinzuweisen, wodurch anerkannt wodern ist, daß nach Lage der Gesetzgebung den Junden die Ausübung ständischer Rechte auf Kreis- und Provinziallandtagen nicht versagt werden kann«
Wahlperiode 1868/73
Die STV wählen in geheimer Wahl (mit verdeckten Stimmzetteln) Hch EVerke und Thd Beumer, beide StV zu Wählern
1868 II 4 Münster
Für die Collectivstädte des Wahlbezirk Ostmünster und für die Wahlperiod 1868/73 ist am 25. Januar der Stadtverordneten Hauptmann a D Brüning zu Sendenhorst zum Prov. Landtagsabgeordneten und der STV Apotheker Georg Albers zu Ibbenbüren zu dessen Stellvertreter gewählt wordem
Publicanda
Avertissement
Den Einwohnern der Mairie Sendenhorst wird hiermit bekannt gemacht, daß der Herr Wilhelm Anton Lohmann von Brilon als Medicinee Doctor und Chirurgus für den Canton Sendenhorst ernannt und seyne Wohnung bey dem Herrn Tabcksdebitanten Caspar Everke hatt.
Sendenhorst den 22. Feb: 1812
Der Maire Langen
1818
Nach einer beym hiesigen Magistrat gestern gemachten Anzeige hatt der Herr Apotheker Oesterling seine Apotheke mit Hauas und Hoffraum an den Herr Apotheker Carl Rose von Hildesheim abgetretten respec. verkauft, indem ich dieses den Eingesessenen der Stadt Sendenhorst und Umgebung bekannt mache, habe ich noch zugleich auf besonderes ersuchen des Herrn Rose hiedurch öffendlich bekannt machen wollen, daß der Herr Rose sich bemühen wird, sich mit alle mögliche Arzneymittel einer Apotheke in großen Städten ähnlich zu versehen, und verspricht dabey die billigste Behandlung, welche durch Erfahrung näher bewahrt werden würde.
Randbemerkung: Ist publicirt, Hetzel
1826 Januar 14
Heut Mittag vor dem Gottesdienst müssen sämtliche Steuerbücher zum Rathause abgeliefert werden. Die Bücher aus einem Hause sind zusammen zu binden; undas Buch des Hausherrn muß oben liegen.
Der Bürgermeister
Röhr
Anm. Ist publicirt, Sulzer
1855
Wiederholt angebrachte Klagen, daß durch unbefugtes Hüten auf Feldern und Äckern, durch Abschneiden von Gras und Klee, sowie durch Ausreuten von Feldblumen in den Saaten den Besitzern namhafter Schaden zugefügt werde, veranlasen und die Strafbestimmungen der Feldpolizeiordnung mit dem Bemerken in Erinnerung zu rufen, daß gegen das Übertreten unnachsichtlich eine Geldbuße von 4 Sg bis 5 Talern oder entsprechender Gefängnisstrafe festgesetzt werden wird.
Eltern und Herrschaften haften für die von ihren Kindern und Dienstleuten begangenen Feldfrevel.
1855
Das Ausheben der Kiesel aus dem Pflaster um das Einsenken von Maien und Strauchhölzern wird hiermit auf dem Grund des Gesetzes über die Polizeiverwaltung bei Vermeidung einer Geldbuße von 1 bis 3 Taler verhältnismäßiger Gefängnisstrafe verboten
1860
die Reinlichkeit der Straßen und Plätze wird theils in Folge Unterlassung des gehörigen Fegens an jeden Mittwochen und Sonnabenden, theil durch das Liegenlassen von Kehricht, Mist und anderen Gegenständen sowohl auf der Straße als vor den Häusern noch immer vermißt.
Es bleibt also nichts übrig als die Unterlassungen im Wege der Strafen künftig zu rügen und sind die Polizeibematen dieserhalb mit angemessener Weisung versehen worden.
1861
Das Ausbreiten von Wäsche, Fellen und anderen Gegenständen zum Bleichen oder Trocknen auf den Hecken an den öffentlichenn Wegen und Straßen ist verboten (Geldbuße 5 Sg bis 3 Taler)
1861
... ist das Wegfangen der Singvögel, das Ausnehmen oder Zerstören ihrer Nester bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Talern verboten.
Eltern und Vormünder werden aufgefordert, die erforderliche Aufsicht über die Kinder und Pflegebefohlenen zu handhaben.
An den Herrn Lehrer Drees, mit der Auflage, die Schulknaben auf das nachstehende Verbot allen Ernstres aufmerksam zu machen, und denselben zu bedeuten, da0 Zuwiderhandlungen ohne Rücksicht bestraft werden müssen.
1871
Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß die Sandabfuhren aus der hiesigen städtischen Sandgrube nur an der Stelle statthaft sind, wo solche durch Entfernunge des Mutterbodens gekennzeichnet sind.
Bei Abholung von Sand mittelst eines Schubkarrens dürfen Verladungen gleichfalls nur in der Sadngrube selbst und nicht etwa von oben her unter Benutzung der Seintes des Fuhrmanns Jäger angepachteten Grundfläche erfolgen.
1873
Die Verordnung, wonach die Straßen nicht bloß an Samstagen sondern auch am Mittwoch in den nachmittagstunden von 3 bis 6 Uhr gekehrt werden müssen wird hierdurch in Erinnerung gebracht.
Ratsherren, Schöffen, Stadtverordnete
1319 VII 31
a) Stadtrichter, 14 Knappen; kein Rat oder Schöffen
b) gleicher Rechtsvortgang: Stadtrichter, 5 Knappen und der Kaplan zu Sendenhorst
1327
consulibus: Wilhelm dictus Arnoldinch
Herman d. Wulf
Wernhero ton Sode
Johann dicto Bonce
ferner Pfarrer, Kaplan; nach den consules folgt Adel
1346
Schöffen und Ratsmänner; Siegelankündigung
1359
Verkauf von Haus in der Stadt und Garten vor dem Tor (in dieser Verbindung oft eine Einheit!)
consules et scabini bezeugen coram iudicio in Sendenhorst
Zeugen tunc temporis scabin ibidem
Lubbert de DrenhusenC
Conrad d. Retbergh
Henricus de Alstedde
Everhardus Fryte
Everhardus Sterremann
Johannes d. Brun
Gerhard van der Zode
Johannes Arnoldinch
1367 IV 24 Überwasser U 108
Evert Vryte überträgt Steffen von Gronlo das Recht an der Hove zu Schenctorp gt Krummegudeshove Bft Schorlem:
Andreas van der Heghe, geschworener Gograf zu Sendenhorst, bezeugt, daß vor seinem Gericht Evert Fryte und Lupe, eyn vry wif, seine Hausfrau, dem Steven van Gronlo ihre Rechte an der vrien hove to Schenctorpe genannt de Crumendugesdageshove im Ksp Sendenhorst, Bft to Schorlemer aufgelassen hat.
Evert Fryte und Frau nehmen Abstand von dem Gewinn, den sie an der freien Hove durch Freigraf Aleve (wohl Roleve) Bolekin hatten. Die Auflassung geschieht vor Bolikine und sine vrygreve (muß heißen vryschepen)
Bürgen: Bitter van Camene, Henrich van Lotte (?), Godeke Golegrope; Knappen
Zeugen:
- Arndt van Hasle;
- Johann Vust,
- Henrich van Derne to der tydt schepene to Sendenhorst
1373
Ratleute und templere
1391
2 Bürgermeister, 4 Ratleute (borgermestere, raetlode)
1495
Bürgermeister und Rat
1789 III 2
Ratsherren:
- D. H. Wiehler
- Linnemeyer
- Joan Dirck Bonse
1817 A 205
Gemeinderäte (unvollständig) Sulzer, Bennemann, Lange, Silling
1818 A 205
Gemeinderäte: Bennemann, Lange, Silling, Arnemann, von Rhemen, Angelkotte
1820 A 205
Böcker, Angelkotte, Bennemann, Arnemann, Lütke Kogge, Sulzer, Lange
1821 VIII
Angestellte Gemeinderäte:
Sendenhorst: Forsthövel, Zeller
Voß, Zeller
Frey, Gutsbesitzer
1822 II Amtsblatt
Beui der Kommunalverwsaltung sind für das Jahr 1821 angestellt als Gemeinderäte:
Zeller Forsthövel, Zeller Voß, Wiesche: Frey, Gutsbesitzer
1823 IV Amtsblatt
Ernennungen: Wundarzt Sulzer - Beigeordneter
Wirt Wichard - Gemeinderat
1824 A 198
Gemeinderäthe Lange, Bücker, Wigart, Bennemann haben Isaac Lefmann Bescheinigung über die Rechtmäßigkeit seiner Steuerreklamation ausgestellt.
Scharfer Tadel Bürgermeister Röhr. Sie haben als Gemeinderäthe nur eine berathende Steimme in Sachen, die den Gemeindehaushalt betreffen ... in Steuersachen haben Sie sich aber nie zu mischen
1826 II Amtsblatt MS
Wirt Wilhelm Bücker statt Krämer Caspar Everke zu Gemeinderäten ernannt
1826 IX 4
Gemeinderäte:
von Rhemen
Arnemann
Lange
Bennemann
Angelkotte
Lütke Kogge
Frey
Jönsthövel
Everke
1829 I 12 Amtsblatt MS
Gemeinderat Schmied Hermann Lange +; dafur Schmied Johann Bernh, Stapel
Beigeordneter Chirurg Sulzer*; Dafür Dr. Forstmann
1849 November A 1136
Stadtverordnete
1. Lammerding
2. Topp
3. Böcker
4. Panning
5. Schwarte
6.Silling
7. Amtmann Brüning (fehlen 2)
Gemeindeverordneten Kirchspiel 1849
1. Werring, Vorsteher
2. Bering
3. Ottenloh
4. Düveler
5. Averhoff
6. Vornholz (fehlt einer)
Stadtvertretung 1849
1. Wilhelm Böcker
2. Dr. Frey
3. König
4. Suermann
5. Silling
6. Panning
7. Schwarte
Amtmann Brüning
Gemeinderat Stadt 1854
1. Postexpediteur Bonse
2. Brennereibesitzer Brüning
3. Schustermeister Brocks
4. Schustermeister Hoppenberg
5. Gastwirt Silling
6. Gastwirt Topp
7. Schmiedemeister Stapel
8.Tischlermeister Wilking
Bürgermeister Kreuzhage
Stadt 1856
Th. Bröcker
Brocks
Wilking
Düning
Stapel
Brüning
Beigeordneter Tawiede
Stadt 1864
Bernhard Böcker
Brocks
Brüning
Th. Böcker
Lütkehaus
Spithöver
Düning
1867
Bürgermeisterverwalter Neuhaus
1. Bernhard Böcker
2. Everke
3. Lütkehaus
4. Panning
5. Spithöver nicht vollständig
1867 V 27
1. Everke
2. Spithöver
3. Borghorst
4. Düning statt Lütkehaus
5. Panning nicht vollständig
1868 I 2
Bürgermeister Meyer
1. Bd Böcker
2. Brüning
3. Everke
4. Borghorst
5. Tawiede
6. Spiethöver nicht vollständig
1868 X 24
Bürgermeister Meyer
1. Everke
2. Dr. Frey
3. Tawiede
4. Brünning
5. Borghorst
6. Lütkehaus
7. Spiethöver
8. Panning vollständig
1870 V 4
Bürgermeister Meyer
1. Panning
2. Tawidde
3. Everke
4. Flürenbrock
5. Brüninng
6. Ridder
7. Borghorst
8. Dr. Frey
1872 II 21
Bürgermeister Meyer
1. Borghorst
2. Brüning
3. Flürenbrock
4. Panning
5. Schöckinghoff
6. Tawiede
7. Dr. Frey
8. Ridder
===>Ratssitzung niemals vollständig; manchmal nur 2 Ratsherren!
1873 XI 14
Bürgermeister Albring
1876
Bürgermeister Albring
Stadtverordnete
Dr. Frey
Sorges
Arenskötter
Ridder
1877
Bürgermeister Albring
1. Arnskötter
2. Borghorst
3. Brüning
4. Dr. Frey
5. Ridder
6. Schöckinghoff
7. Sorges
8. Tawiede vollzählig!
1878
Bürgermeister Albring
1. Brüning
2. Ridder
3. Tawiede
4. Sorges
5. Arnskötter
6. Vissing
7. Happe
8. Tergeist
1880
Bürgermeiser Albring
1. Vihsing
2. Happe
3. Everke
4. Sorges
5. Tawide
6. Ridder
7. Arnskötter vollzählig
1882
Bürgermeister Albring
Stadtverordnete
Everke
Happe
Schmetkamp
Arnskötter
Vihsing
Spithöver
1887
Bürgermeister Panning
Brandhove
Everke
Jaspert
Ridder
Spithöver
Venenwald
1890
Bürgermeister Wibbering
Beigeordneter Dr.Petermann
Isfort
Dämmer
Everke
Happe
Dünneald
Bücker
Bonse
Vennewaldt
Brandhove
1896
Stadtverordnete:
Bonse
Bröcker
Bücker
Dämmer
Everke
Horsmann
Isfort
Sommersell
Spithöver
Beigeordneter Peus
Bürgermeister Hetkamp
1916
Ramesohl Beigeordneter
Ratsherren:
Bonse
Happe
Isfort
Klümper
Linnemann
Roetering
Schmitz
1919 XI 24 Stadtverordnetenversammlung
Austrup, Bürgermeister
Ramesohl, Beigeordneter
Jaspert
Happe
Dr. Geiping
Brandhove
Sorges
Schmitz
Helweg
Schmies
Greive
Fischer
1925 XII 18
Bürgermeister Austrup
Beigeordnter Herweg
Stadtverordnete:
Brandhove
Kottenstein
Kröger
Tergeist
Brünemann
Schrick
Bücker
Kruse
Menke
Jaspert
Schmies Westhoff
Helweg
Ramesohl
1933 VII 13
Bürgermeister Austrup
Stadtverordnete:
1. Herweg Bernhard* Nr. 188
2. Panning Edmund 92
3. Dünnewald Valentin 17
4. Hille Gerhard 316
5. Stute Hermann 372
6. Brünemann* 373
7. Hellweg Heinrich. 349, Maurer 43J
8. Bartmann Aloys 41
9. Bücker Hermann* 307
10.Saerbeck Franz 312
11.Daldrup Clemens 215
12.Wallmeyer Heinrich 226
13.Graute Johannes 199
14.Fischer Anton 174
* bereits 1925 StV (nur 21% noch im Rat: 1933 bedeutet Zäsur)
1935 I 5
Einführung der neuen Gemeinderäte in ihr Amt (nach der Dt GO)
Bürgermeister Austrup
Ratherren
1. Dr. Schwermann
2. H. Schmitz
3. Gerhard Hille
4. Dr. Schulz
5. Bernhard Herweg (Beigeordneter)
1935 XII NSDAP seit Gliederung Beruf
1. Dr. Schwermann *14.10.81 01.04.32 Tierarzt
2. Hille Gerhard *09.01.00 01.10.31 Reisender
3. Dr. Schulz ?
4. Bisping Johannes*02.10.97 01.04.33 Gastwirt
5. Daldrup Clemens *10.10.79 01.05.33 Bäckermeister
6. Hamels Heinrich *15.10.89 01.12.32 SA Anstreicherm.
7. Hölzel Erich *28.04.00 01.05.33 Klempner
8. Menke Heinrich *06.07.92 01.05.37 SA Maurepolierr
Panning Edmund *16.02.75 - SA Brennereibes.
Jaspert Theod. *26.04.90 01.05.33 SA Mechaniker
Ergänzungen nach B 159 (Statistik 1942)
1. Dr. Ludwig Schwermann * Nottuln S. 415, 1. Beigeordneter
2. Jaspert, Kaufmann, Oststr. 85
3. Menke, Maurerpolier, Nordgraben 270
4. Bisping, * Ennigerloh; Gastwirt und Kriegsaushilfsangestellter
5. Daldrup Weststr.215
6. Hamels,Adolf-Hitler-Str. 25 (Neustr.) Aushilfsangestellter
7. Hölzel Nordgraben 262 *Neustadt. Schweißer
Schiedmann 1942
1. Johann Silling S. 325, Brennereibesitzer und Landwirt * 1891
kein PG
2. Bernhard Kössendrup, Bauunternehmer, * 14.12.91 PG 1.5.37
1936 XII
wie oben;
Beigeordnete: Panning Edmund
Jaspert
... letzte Kriegssitzung 1944 VIII 1 in gleicher Besetzung
Bürgermeister Lilienbecker (seit 1943 XII 28)
1945 VI 11
Berufung von Beiräten statt der PGs (die beide wgen ihrer Zugehörigkeit zur NSDAP von der am. Besatzungsbehörde entlassen und verhaftet wurden)
1. Kaufmann Heinrich Thiemann Nordstr. 260
2. Installateur Wilhelm Meyer Osttor 318a
Beide sind niemals Mitglieder der NSDAP gewesen und stets Gegner der Partei; thiemann als bisheriger Chef der Polizei in Sendenhorst vorzüglich bewährt.
Meyer während des Kriegs Leiter der freiwilligen Feuerwehr
1945 VIII 3
Bürgermeister Strothmann
1. Beigeordneter Thiemann
2. Meyer Wilhelm
Beiräte (nicht gewählt; von der Militärreg. ernannt)
1. Dorssel
2. Bücker
3. Dahlkötter
4. Tergeist
5. Stapel Bernhard
6. Riethmüller, Konrektor
7. Lainck-Vihsing
8. Westermann Pfr
9. Brandhove Franz
10.Dr. Untiedt
1946 X 8
Ratssitzung nach erster Nachkriegswahl:
Bürgermeister Stapel
Ratsherren:
1. Brechtenkamp
2. Bücker
3. Dahlkötter
4. Dünnewald ,Valentin, Kirchstr. 17
5. Fischer
6. Hölscher
7. Höne Theodor Osttor 377
8. Dr. Lintel-Höping
9. Meyer
10.Münstermann
11.Schulze-Tergeist
12.Dr. Untiedt
13.Brandhove
14.Schmülling
- Stadtdirektor Strotmann
1789
Bürgermeister G H Bonse, Joan H Bartels
Ratsherren Dirk Gerbers, Anton Mönsterman, Joan Hch Vinnewaldt, Berndt Dirck Greive, Dirck Herm Edeling Lohnherr.
Armenprovisoren: Bernd Dirk Fie, Xstian Silling
Körgenossen: Ostviertel D H Wischmann, J H Klahölter
Westviertel D Herm Holtmannn Schulte Zurgeist
Südviertel Anton Strickmann, B Hch Wieler
Nordviertel B Henr Kössendrup, J H Schockemöller
1790
Samstag den 1. Mai 1790
Dieses mal ist die Ratswahl nach Vorschrift des gnädigsten Reglements vorgenommen und sind durch Los gezogen
Zu Körgenossen:
Ostviertel Conrad Melchior Heuman. Tuchmacher
Bernd Henrich Edeling, Tuchmacher
Südviertel Christopffer Suerman, Faßbender
B H Bartmann, Tgl
Westviertel J D Weseman, Zimmerman
J W Frie, Wirth
Nordviertel J Herm Kamman, Faßbender
Alexander Feigeler, Schneider
von diesen sind erwählt auf ein Jahr vor derm Richter confirmiert zu Bürgermeistern.
Gerd Henrich Bonse
Joan Henr Bücker
Zu Ratsherren: Dietr Gerbers
Anton Mönsterman
Joan Bernd Linneman
Joan Henrich Klahölter
Conrad Bartman, Lohnherr
Zu Armenherrn Bernd Dietrich Fie, Christian Silling
gez. Bonse Secretarius
1891 A 228
Liste der stimmfähigen Bürger der Stadt Sendenhorst
insgesamt 296 Wähler, davon mehrere nachträglich durchgestrichen (Aktualisierung bei der nächsten Wahl?)
Steueraufkommen:1911 - 1891
Grund. und Gebäudsteuer 5.339,36 1.552,30 Klassensteuer17.686,003.003,00Gewerbesteuer2.833,000.912,00Gemeinde.Kreis usw. Abgaben10.112,77Summa26.168, 6615.580,07
1891 Steuerzahler über 100 Mark
NameBerufSteuernSonstigesIsfort AntonLandwirth768,37Roetering BernardSparkassenrendant510,83Everke HchKaufmann464,92Schöckinghoff GerhardLandwirth437,69Löwenstein LeserKaufmann375,55Wieler TheodorWirth326,16Petermann Dr. medArzt298,45Bonse TheodorPostverwalter269,02Ridder JosefBrennereibesitzer242,63Kalthoff HchMetzger204,63Borgmann AntonDr. med194,68Brandhove HeinrichZimmermeister187,87Stern LeviKaufmann180,05Silling FerdinandGastwirt167,63Sommersell JosefBrennereibesitzer157,53Silling HeinrichBrennereibesitzer155,19Peus AlbertApotheker145,17Witte HeinrichWirth139,66Lange HeinrichSchmied134,42Northoff FerdinandWirth131,14Jönsthövel CasparWirth127,30Klingelmann WilhelmTischler112,74Klümper BernhardGastwirth111,18Horsmann L.Wirth111,08Leffmann IsaakKaufmann106,03Stoffers FranzConditor105,13Stapel FranzSchmied104,61Bartmann JosefTischler104,34Bartmann HchZimmermann104,16Marckfort HchWirth103,36Wöhsmann Josef Müller101,91
1919 VIII 27 B 25
Nach der Neufassung der Gemeindeverfassungsrechte (18.07.18) sind Beigeordnte und Kommissionen neu zu wählen.
Darauf wählen Stadt verordnete. 1 Fabrikbesitzer Ramesohl wiederum als Beigeordneten
Johannes Silling für +Brennereibesitzer Hesse in die Wasserschaukommission
Ackerer und Stadtverordneter B. Schmitz in den Garantieverband
1924 IV 4 B25
Ortsstatut betr. Festsetzung der Zahl der Stadtverordneten
Bezug § 11 Städteordnung für die Provinz Westfalen 1856
§ 4 Gesetz über Festsetzung des Wahltages 1924
"Die durch dads Gesetz vom 12.02.24 festgesetzte Wiederwahl von 11 Stadtverordneten wird für jede angefangenen 1000 Einwohner um einen STV erhöht, so daß nunmehr 14 STV zu wählen sind"
1924 IV B25
Wahlen zur Landwirtschaftskammer liegen aus
Neues Wahl- und Administrations Reglement für das Wigbolt
Sendenhorst
Seine Kuhrfürstliche Durchlaucht zu Köln, Fürstbscihof zu Münster, unser gnädigster Fürst und Herr haben aus den eingeschickten Rechnungen des Wigbolt Sendenhorst gnädig wahrgenommen, daß das Rechnungs-Wesen gar su sehr, und unter den jährlich abwechselnden ältesten und 2 Bürgermeistern, auch Kämmerern nicht nur vertheilet, sondern auch dabei mehrere Mißbräuche eingeschlichen seyn; zu deren Abstellung, und einer künftigen so sehr nothwendigen besseren Administration gesagten Wigbolts höchstgemelte Seine Kuhrfürstliche Durchlacht folgendes Reglement zu erlassen gnädigst bewogen worden, befhelen und verordnen so dan hiemit:
Wahl und Administrationsregelement für das Wigbolt Sendenhorst
- Die Wahl soll auf dem Meytag liegen
- zu jedem Viertel sollen 2 durch Los bestimmte Ratsgleider = Korgenossen wählen und zwar einen Syndicus odre Lohnherren, ferner 2 Armenprovisoren
- der Ortsrichter führt das Präsidium
- Den Kurgenossen soll künftighin kein Branntwein noch frei Essen gegeben, da diess nur zum Volltrinken und Streit Anlaß gibt.
- Der Bürgermeister erhält kein Gehalt, nur Schatzungsfreiheit.
- Beim Reiten ins Kirchspiel erhält er auf Nachweis 14ß
1877 Ratsprotokollbuch
Beratung über die Einführung einer kollegialen Ratsverfasssung: Heftige Kritik des StV Brüning: Über die wichtigstenm Angelegenheiten werde in Zukunft nicht mehr auf dem Rathause sondern anderswo beraten. Collegialisches Zusammengehen der STV sei unmöglich, vielmehr würden Gegensätze und Parteiungen hervorgerufen. Magistratsverfassung habe sich nur in den größeren Städten bewährt. Der Geschäftsgang werde unnötig erschwert und verlangsamt, besonders weil es an den kleineren Orten überall an geeigtetnen Kräften fehle,
Die Verwaltungsreform habe in Sendenhorst bereits in den 50er Jahren ausprobiert werden können. Man wäre aber bald wieder dazu übergegangen, dem Bürgermeister den Vorsitz in der Ratssitzung zu übertragen. die nachteiligen Folgen des Versuchs haben sich leider nicht rückgängig machen lassen. Nach der Einführung der Magistratsverfassung habe die Landgemeiden von der Stadt getrennt werden müssen und sei zum Amt Vorhelm gekommen. eine Wiedervereinigung werde unmöglich durch die neue Verfassung.
(Gegen die Stimmen von Bürgermeister Albring und StV Brüning wird die Verfassungsänderung angenommen; Rat moniert, diese Ausführungen gehörten nicht ins Protokoll)
1878 I 21 Ratsprotokoll
Landrat verfügt über Einführung eines kollegialischen Gemeindevorstands (nicht erkennbar, ob genehmigt).
Adolf Lammerding als Kämmereirendant bestätigt.
Städtische Repräsentation
Amtsinsignien
Anno 1769 den 27. Jannuarii, erschien der vorgewesenen Herr Bürgermeister Joan Adolph Lammerding und hat derselbe denen jetzigen Herrn Bürgermeisteren Gerhardt Hinrich Bonse und Joan Berndten Schmitkamp die in archivo obhandenen Land Documenta ad 14 an der Zahl vorgezählt und übergeliefert und die Schlüssel obgemeldten Herrn Bürgermeister eingehändiget.
Eodem hat der Herr Bürgermeister Gerhardt Hinrich Bonse einen der Stadt zugehöirgen Silbernen Vogel und eine handbreiter langer silbernen Ketten und einen daran gehefteten silbernen Pfennig, worauf ein Martinusbild gestochen mit der Unterschrift STAT SENDENHORST in die Archive gelegt und der Stadt übergeliefert.
so geschehen in dato ut supra auf dem Rathauses in Beiwesenheit Mauritzen Schindeler und Berndt Hinrichen Luttkehues als Gezeugen
In fidem Jobst Hinrich Duffhues, Secretarius mpp
1936 B47
Sparkassenrendant Heinrich Dorsel
Gegenbuchführer Josef Umlauf
1945 XII 1
Sparkassenrendant Dorsel am heutigen Tage 40j. Dienstzeit
Ehrenurkunde
1936 B47
Sparkassenrendant Heinrich Dorsel
Gegenbuchführer Josef Umlau
1804 Stadtarchiv
Nachweis von denen der Stadt S. zuständigen Grundstücken, Realitäten und Besitzungen
1. Die Stadt-Gemeinheit ca. 180 Berliner Scheffelsaat-
Rechte: - Scutation- und Strafrecht
- Trift und Schütte in Horstrups Heuwiese (Michaeli bis Maitag)
- Verpachtungsrecht der Winterschafhude auf der ganzen Gemeinheit
- Capitel. St Ludgeri jährlich von einem jeden Eingesessene so auf der Gemeinheit Vieh weiden läßt 10 Pf.
2. Das Garrat, ein Weidekamp ca. 30 Berliner Scheffel
- onera perpetua: Verschiedene und häufige Fußwege nach vielen jenseits belegenen Ländereien, in specie nach dem Grünen Wegsfelde
(1816 20 Mg und 3 Mg Wildgrund; Wert 40/61 Rthlr)
3. Der Ziegelkamp ca. 6 Berliner Scheffel
(1816 4.144 Mg)
- 1774 Hypothek von 630 Rthlr zum Bau der Ziegelei von Wwe Caspar Cajetan Bucholtz, gewesener Notar
- 1779/84 Verpachtung auf 5 Jahr an Wirt Joh Bernd Beumer; Vorhandene Ware 1200 Pfannen,5850 Backsteine, 2850 Klinker, 8 Riegel Kalk - 1786 Verkauf der Geräte(Stroh und Holz des Trockenhauses, Sparren, Pfosten, Ofenlatten, Wasserrinne, Tisch, Lehmtrog, Schubkarren usw.) für 204 Rthlr
4. 2 Stück Gartenland auf dem sog, Galgenkamp 1/4 Std. vor S. im Osten ca. 1 Scheffel
5. 3 St. Gesatland auf Rothkötters Langenkamp 1/2 Berl. Scheffel
6. Die sog. Stadtshegge liegt im Süden an dem Kirchspielshagen in der Brechter Bft ca. 1/4 Std. entfernt; 1 Scheffel
7. Die planierten Stadtwälle und daran anschließende Hausgründe mit Einschluß deren dazugehörigen einigen Stücken Gartenlands ca. 8 Sch. Die auf solchen Gründen wohnenden müssen an die Stadt Grundgeld entrichten und jedesmal auf lebenslang gewinnen.
8. Bußmanns Garten innerhalb der Stadt 1 1/2 Scheffel
9. 5 St Garten auf den Mittelgärten im Süden
10. 1 St Garten vor S. in der sog. Stegge vor dem Südtor, 1 1/2 Metze Einsaat
11. 1 St Garten vor dem Nordtor am Stadtgraben ca. 1 Metze Einsaat
12. Hödung auf verschiedenen Fuhrwegen rund um S. ca. 10 Kuhweiden
- Scutations- und Strafrecht
- onera perpetua: Daß die beiden der Stadt incorporierten Bauern als Schulte Tergeist und Schöckinghoff berechtigt sind darauf mit ihren Pferden und Schweinen zu hüten
13. Jagdgerechtigkeit im ganzen Ksp und verschied. Distrikten der benachbarten Kirchspiele
- Koppeljagd
- Gerechtigkeit, jede Art Wild zu schießen.
- Wenn die Jagd nicht verpachtet ist, steht es jedem schatzpflichtigen Bürger frei, zu jagen.
- Letzte Umjagd 12.11.1765
14.Fischerei auf dem Angelfluß. Solche nimmt ihren Anfang im Ksp Enniger an S. Brünings Brücke erstrecket sich durch das ganze Ksp S. und endigt sich im Ksp Alverskirchen an Horstmans Uhlenkuhle nahe an der Horstmühle, jedoch wird davon ausgeschlossen eine kleine Distrikt gegen Zeller Schemans Laack im Ksp Alverkirchen
- Recht mit etlichen Fuken (mnd: Stellnetz, Fischreuse) und Angeln ob sonstigen Fischinstrumenten zu fischen, auch zu körbsen.
- Auskunft von 1655
- 1780 Fischerei in dem Angelfluß cessiert; Soll dieselbe in Alverkirchen und Everswinkel, wie auch Hoetmar und S, publiziert werden. 1792 unverheuret
15.Fischerei auf dem Hellenbache, von Sch. Horstrups Sandstraßen Heck bis am Albersloher Kirchspielshagen
- cessiert und bleibt beim Magistrat
- abermals unverheuret
16. Fischerei in der sog, Tiefen Landwehr liegt in der Schuter Bft Ksp Everswinkel, schießt hinter Zeller Witten und Wismans Gärten
1804 Stadtarchiv
Verzeichnis der zur Stadt S. gehörigen Immobilien:
1. Rathaus und 4 Torhäuser
2. Knabenschule
3. Wohnhaus des Nachrichters (Grund münstersch)
4. ein Garten nebst
5. 82 Stück Gartenland
6. 2 Scheffel Einsaat Gartenland
7. zwei Weidekämpe
8. Die Gemeinheit worin 60 St Hornvieh weiden können
9. 1/2 Scheffel Einsaat Holzgewachs
1805
Nachrichten über die Feldmark (Stadtarchiv)
Die Stadt besitzet keine eigentliche Feldmark, Außerhalb den 4 Toren der Stadt sind zwarn 4 Pfähle gesetzet, welche anzeigen, wieweit die Stadt wegebesserungpflichtig, teils auch bestimmen, daß diejenigen Diebe ob sonstige Verbrecher, welche innerhalb dieser Pfähle arrestiert werden, von den Eingesessenen der Stadt bewacht werden müssen Keine natürliche Grenze
Vermögen der Stadt (Einnahmen)
a: Grundbesitz 75 Morgen
Wegegeld, Pflastergeld, Jagd, Fischerei usw. 438 Rthlr gesamt
b) sonstiges Stadtvermögen:
- Kirche, Küsterei, Ökonomiegebäude des Pastorats
- 2 Schulen, Rathaus
- Spritzenhaus, darin 4 Brandspritzen mit einer hinreichenden Anzahl an Brandeimern und Brandhaken
- Torhaus und Arrestlokal
1846
Einzugsgeld wird für eine selbst. Mannsperson auf 6 Rthlr, Frau auf 4 Rthlr festgesetzt
1761
zweite Hälfte des Jahres: zwei Schatzungen
1763
Gesamtverschuldung der Stadt auf reduziertem Goldkurs
3388-12-8 Rthlr, Zinsen 119-23-8 Rthlr
Anno 1764 ist auffem Rathause öffentlich von Bürgermeister und Rat wie auch von convenirten Gemeinheitsleuten folgende Schatzung eingewilliget
... Wo bey zu bemerken, daß der Stadt Sendenhorst wegen erlittenen Trancksahlen in vorgewesenem Krieg von dem amte die ordinaire Schatzung pro Junio Julio et Augusto nachgelassen worden.
Anno 1765 den 23. Mai hatt die Stadt Sendenhorst behueff Demolition der Citadelle 48 Trl 24ß contribuiren müssen
1765/2
wo bey zu mercken, daß seyner Churfürstlichen Gnaden Maximilian Friderich der Stadt Sendenhorst wegen außgestandenen Kriegs beschwernussen in dem letzten Viertel des Jahrs 2 1/2 Schatzung in ordinariis nachgelassen und geschoncken habe.
1765/70
weitere Darlehnsaufnahmen in Höhe von 1825 Rthlr, Hauptgläubiger Wwe Plöger, Münster
1768 I 27
hat der Herr Bürgermeister Gerhardt Henrich Bonse einen der Stadt zugehörigen silbernen Vogell mit einer handbreiter langer silbernen Ketten mit einem daran gehefteten silbernen Pfennig, worauf ein martinusbildt gestochenm it der Unterschrift Stat Sendenhorst in die Archive gelegt und der Stadt abgelieffert ... in Beywesenheit Mauritzen Schindeler und Berndt Hinrichen Luttkehues als Gezeugen
1774
ist der Südendamm in Stand gebracht und die neue Ziegeley angelegt worden
1778 XII 4
haben die angeordneten Ziegeley Inspectores Joan Berndt Beumer und Georg Henrich Lindemeyer pro 1778 getan zwei Brände
vorrätig: 200 Backsteine, 1000 Pfannen, 850 Ziegelpfannen, 4000 Kalksteine, 25 zerstückerte Steine, 2850 Klinkers
1778
öffentlicher Termin in Gegenwart des Richters Boichorst und des Gerichtsschreibers Lange
1779 II 18
Verpachtung der Ziegelerey mit Einschluß des Übellgönne Orts auf 5 Jahre bis 1784 an Wirt Berndt Beumer, 21 - 7 Taler jährlich
Nach Inventumr (Ratsleute, Syndicus Kocks) befanden sich ncoh 1200 Ziegelpfannen, 5850 Backsteine auf der Ziegelei
1783 II 6
Instandhaltung deren neuen Straßen: wegen Instandhaltung der neuen Straße soll Berndt Hch Erdtmann die volle Schatzujng zahlen, hingegen soll ihm für die Instnadhaltung mehr zugelegt werden
poro 1782 an Rückständen:
B D Jungfermann 1-12
sel. Joan Winkelset 3-6
Bernd Dirck Junffermann 2-4
Bernd Hch Greiwe 16ß
Rückständige Schatzung vom Juden Jacob Alexander beträgt 8 Taler (kommt Bürgermeister Lammerding zu)
von der Wittibe Hirsch 2 Taler
Bürgermeister Bücker bekommt von Jacob Latzerus 5 Taler
Wittibe Hirsch 4 Taler; gesamt 19 Taler
1783
Secretarisu J D. Bonse
1785 Januar
... Die Vormünder der minderj. Kinder des +Winkelstettt D Herm Wieler und Joan Dirck Bonse haben der Stadt 3000 Taler zu 3 1/3 % geliehen
Rückständige Akzisegelder für 2 Jahre, 28 Taler
Bernd Erdmann soll für die Instnadsetzujng der Straße nichts mehr erhalten; jeder Bürger hat in Zukunft seinen District selbst zu bessern und im Stande zu halten.
Asu Obdach- und Fouragegeldern vorrätig 27-20-8 Rthlr
An rückständigen Akzisen müssen für 1773 und 1774 bezahlt werden 28 Rthlr 2 Pfg
Gerd Hc Bonse erhält für das Haus Nr 98 die Freiheit der Schatzung (aber nur für dieses Jahr)
1785/86
Überschüsse von den planierten Wällen
1786
Rechnungsbestanstandungen, die künftig nicht mehr passieren sollen:
6ß bei der Procession corpors Xti für Verzehr dem Kämmerer Schlenker
Aufsichtsgeldfer wegen Besserung der Straßen, da zu den Aufsichtspflichten des Kämmerers
1787 April
Daß viele eingesessene Wirte und sonstige Bürger bei dem am 27. III. 1787 entstandenen Brtand bei Konerdinck Brantwein und Brot gelivert haben, so dafür nichts bekommen nach Rechnung ....
1787
Rechnung wird vom General Receptor Kocks vorgelegt (erstmalig)
1789
Anmahnung. daß Joan Henrich Sebröcker und Anton Kerckmann noch keinen Freibrief eingeliefert haben.
1789 Dez
Bei den extraord Empfang observirte der Umstand, daß die Judenschaft ein mehreres bei tragen könnte, wesewegen dahin zu sorgen, daselbe verhöhet würden, zumalen einige, besonders des Latzerus Jacobs Schwiegerson einen starken Handel treibe
1789 Verpachtung der planierten Wälle nach der Südpforten
Bedingungen:
1. Pachtzeit zwölf Jahre. Die Pacht wird niedergeschlagen, wenn der Pächter ein Haus baut, Bei höherer Gewalt (Öffnung der Binnengräfte) besteht kein Anspruch.
2. Pächter müssen die angrenzenen Stadtgräben aufwerfen und suaber halten.
3. 9 Fuß müssen zum Prozessionsweg freigehalten werden
4.-5. Pächter der Südenbleichplätze müssen an Prozessionstagen das Linnen aufnehmen, außerdem 2 Fuß für den Fußpatt liegen lassen.
6. Jede Bleich hat ein einheitliches Maß von 22 Fuß breit und 66 Fuß lang; darüber hinaus wird nichts verheuert. (6.8 x 20.5 = 140 qm)
7. von Michael bis Maytag sind die Plätze wieder zum Wacshen gehein
8. Lebende Frächten müssen 1 ½ Fuß von der Grenze gesetzt werden
9. Pächter müssen gestatten, daß Anwohnende ihr Wasser durch die Bleichplätze leiten.
Pächter
1von Osten hinter des Knippings GartenWwe Zumbrinck-19-62hinter Kössendrups HausDavid Kössendrup-22-33hinter Bumans HausWilm Buman-27-34hinter KuckucksHerm Kuckuck1-10-5hinter Bülten HausB H Bülte2-19-36hinter SaerbeckJ H Saerbeck2-37hinter SchafersJ Herm Schaffer1-4-38hinter SpiegelbnergJ H Spiegelberg2-18-39/113 Pätze hinter Bernd Hch FuestFuest4--1412hinter J Herm Schmitz1--13hinter J B LütklehuesLütkehues1-1414hinter Weveler Weveler- 9 -15Joan Bernd BungerBunger- 14 -weitere verheuerte Bleichplätze1nächst der SüdpforteBürgermeister Bückers Frau-17-2ditodito-19-3Bürgermeister Bartelsnach dessen Tod neu verpachtet an a) Anton Kamman, b) Fr. Hummel 1792-19-4J Henrich Lütkehues1-2-5Anton Strickmann18-3Gesamteinnahme24-15
1789
erstmalig jährliche Rechnungsprüfung durch August Graf von Merveldts hochfürstlich münsterscher Bemater des Amtes Wolbeck J F Geisberg
Revision des Schatzungsanschlags alle drei Jahre
Ist observiert, daß mit der Planierung deren Wälle in diesem Jahr mit Ernst zu betreiben
Akzise des gebrannten Biers (1 Rthlr 27ß), davon 1/3 an den Amtsrentmeister
Am Gerichtstag soll die Brandpumpe probiert werden.
1787 Stadtrechnung:
E 1812 - 14 - 1
A 1741 - 10 - 7
+ 71 4 4
Mühlenrechnung und Schuldtilgungsfond:
E 450 - 15 - 8
A 310
+ 140 - 15 - 8
1791 V 2
Wegen Planierung deren Stadtswällen referirte der Umstand, daß die Stadtsdämme in Umstand wären und gebessert werden müssen, also an den Wällen wurde wenig geschehen können. Nach Reparatur der Dämme könnte mit Planierung des Walles von Süden nach Westen wieder anzufangen
wegen von der Judenschaft prätendierte Schatzung cessierte zwaren soweit, da aber die Judenschaft soch vermehret, so wäre dahin zu sorgen, daß die Juden ihre Schatzung verhöhet würde.
1792 Mai 7
Wäre mit Planirung des Walles wieder anzufangen
wegen der Judenschaft dahier ihrer schatzunng wäre heute Nachmittag der Vergleich zu tentieren:
1793 Mai 2
wegen der Noteimer wäre die Verfertigung deren bestellte 6 Stück zu betreiben und könnte nacher überlegt werden, ob mehrere zu machen wären
1793
Verpachtung von Stadtland:
1. 3 Stück Geseiland in Rotkötters Langenkampth 14ß 6d (Angelkotte, Conductor des Rotkotten)
2. 2 Stücke Gesailand im sog. Galgenkampff 1-15 Rthlr (Bürgermeister Lindemeyer)
1794 IV 28
Generalempfänger Bürgermeister BG Hernich Bonse
1. betr der fortzusetzende Planierung der Wälle referierte Bürgermeister, daß nur ein kleines End am Südtor noch zu planieren sei, welches im vorigen Jahr wegen der außerordentlichen Teurung der Lebensmittelen damit nämlich den Leuten dadurch kein sonst verdienter Taglohn entginge, nicht habe geschehen können, womti dan die Anweisung gegeben im künftigen Herbst nach der Erndte Zeit die endlicher Planierung sicher zu befördern.
1795 Mai 1
Zahlung des gewöhnlichen Zoll- und Wegegeldes für die von der Stadt Hamm geholte Pfannen
wegen die nicht berechnete Ausgabe wegen bei der Ziehung des Spreis und Stokers ? gebrauchte Gereitschaft bei der Mühle, welche von hier der Kötter Wallkemper nach Abhebung gefahren, dafür gezahlt 1 -18-8 Taler
1796 Mai 2
Wurde beschlossen, dem Generalempfänger aufzufgeben, die Planierung der Wälle fortzusetzen, und da nur noch zwischen Westen und Süden ein kleiner noch nicht planierter Distrct ohanden, solchen mit Anfang künftigen Jahres anzufangen.
Ehefrau Joan Bernd Humels, Conrad Gröneweg und Ehefrau Balthasar Bröker gewinnen Bürgerschaft;Noteimer
1796
Generalempfänger Kocks; Syndicus Joseph Anton Kocks
1797
Verkauf von angeschaffter Fourage behuf kayserlich-königlich Trouppe übriggebliebener meistbietend verkauft; Käufer Bürgermeister Kocks
- 24 Scheffel hafer
- Das Heu ist in dem Hauf 10 Gebinde angelegt
- 1 Hauf nächst dem Fenster aufm Balken: Käufer Kalthoff, Strickmann, Wessel, Scheffer
Gesamteinnahme 17 - 1 - 6 Rthlr
1797
Reisekosten von 9 Rthlr 20ß für Schmied Stapel für eine Reise nach Köln, um einen Mühlstein zu kaufen
1798 Mai
Probierung der Brandsprützen und Reparierung, Anschaffung neuer Brandeimer
1798
Generalempfänger Suermann;
Bernd Hernich Bartels, eine Quittung kann nicht beigebracht werden, da Bartels sich seit langen in Sendenhorst nicht mehr aufgehalten, auch dessen Aufenthalt nicht bekannt sei.
1799
in Anwesenheit des Herrn Richters Dr. Kreuzhage, Armenprovisor Klahölter und Lange
Bei Angabe der Stadtgebäude zur Brandvers. ist resolviert, daß die Nordpforte sub Nr 232 zu 70 Taler ästimiert wäre, Antrag des Generalempfängers auf 200 Taler zu erhöhen.
1799
Infolge Rescripts werden järhlich 1 Malt Multerroggen für die berdürfitgen zu Brot gebacken; 1 Malt zu 10 Rthlr
1800 Mai 1
wird dem Gen. Empf mit der Planierung vorschriftsmäßig fortzufahren hiermit angeiwsen und falls, dieselbe füglich nicht bewerkstelliget werden könnte, die Gründe zu gewärtigen
Meister Vinnewald wegen reparireten Brandpumpe 1-14 Taler
1800
Verkauf des wüsten Stelthovenplatzes (im Vorjahr): Immobilienverkäufe durch die Stadt dürfen nur mit Genehmigung der Landesregierung erfolgen. (Der Verkauf wurde 1800 rückgängig gemacht und 14 Rthlr zurückgezahlt.
Schatzungsfreiheit des Generalempfängers Suermann beträgt jährlich 5 - 4 Rthlr
1801 IV 30
Wegen der WEstenn- und Südenbrücken, die von Meister Anton Berges repariert worden
Verpachtungen der Stadt
die Fischerei in dem Teich im Osten Damm alwoh vormalen ein Galge gestanden hat, angeheuret Georg Lindemeyer für 21 Schilling 1778
1778
Fischerei im hohen Mehr negstbey der Ziegelerey hat der Zigellmeister Gehradt Münnnich angeheuret
1788
Erben +Joan Hermann Winkelsett leihen der Stadt 300 Taler
^^^^
Ausschöpfung aller möglichen Einnahmen der Stadt
nach Stadtbuch
1773ff
Schuldentilgun
Ablegung der Schulden die zu einem hohen Zinssatz geliehen (4 % und mehr)
1780 - 1792
Verpachtung der stadteigenen Fischerei auf 12 Jahre
Bedingungen
1. Reinhaltung der Gewässer von Loys Beisen und anderem Unkraut
2. Uferbefestigung, insbesonder von Leimkuhle, Hohes Meer
3. an der West- und Nordpforte muß für die nötige Stauung des Wasser gesorgt werden
5. die Bürger müssen Gelegenheit haben, an der Leimkuhle Wüllen und Linnen zu waschen
Leimkuhle
Greinkuhle
Teich am Ostendamm, wo vormals der Galgen gestanden
Teich am Südendamm
Hohes Meer bei der Ziegelei
Stadtbörne am Südenbolweg
Hellenbrückenbecke (behält Magistrat)
Angelfluß
Stadtgräfte in Teilstücken
geringe Einnahmen; höchstens 7-8 Rthlr
später wollte keiner mehr bieteen
1789 VIII 29
Verpachtung des Nordenwalles bis einschließlich des sog. Rundehls auf 12 Jahre
Bedingungen:
Pächter muß die Frechte neben dem planierten Grund nach Seiten der Nordstraßen, das Pförtchen ausgenommen, selbst instandsetzen und erhalten
Pächter darf das Wasser von jenseits der Nordstraße durch Anlegung einer Gosse aus Kieselsteinen auf seine Kosten auf den Nordwall leiten
3. Wer ein Wallstück zur Bleiche oder Wiese pachtet, muß zulassen, daß einige Bürger von Michaelis bis May Tag ihre Hauswäsche unentgeltlich verrichten
Wer Gartenland pachtet, braucht Hauswäsche nicht zu erlauben
Anpächter müssen die Stadtgräfte auf eigene Kosten aufwerfen und reinigen
Lebende und tote Frächte sind erlaubt
Sollte auf obrigkeitl. oder landesherrl. Befehl die Gräfte wieder aufgeworfen werden, so haben die Pächter keinen Anspruch auf Entschädigung
An der äußersten Gräften neben dem angest. Grund muß der Prozessionsweg zum Rundehl 9 Fuß breit freigehalten werden
soll jemand auf dem Nordenwall nächst der Pforten ein Haus bauen, dann cessirt die Heuer
ebenso wenn jemand den ehemaligen Schlickers Grund bebauen sollte.
Gegen alten ausheuernden Grund nach Seiten der Stadt, ingleichen an das Rondeel nach Seiten des Judenwalls, muß soviel Raum belassen und ausgegraben werden, daß das Wasser von der Nordstraße seinen Lauf nehmen kann.
1792
Verpachtung unter gleichen Bedingungen wieder auf 12 Jahre
1789
Verpachtung der planierten Wälle nach der Südpforten
Pachtzeit 12 Jahre
Pacht wird niedergeschlagen, wenn Pächter ein Haus baut
Pächter müssen angrenzende Stadtgräben aufwerfen und sauber halten
9 Fuß müssen zum Prozessionsweg frei gehalten werden
Pächter der Südenbleichplätze müssen Linnen aufnehmen, an Prozessionstagen; außerdem 2 Fuß für den Fußpatt liegen lassen
Jede Bleiche 22x66 Fuß (einheitlich)
Von Michaelis bis Maitag Plätze zum Waschen frei
Lebende Frächten müssen 1 1/2 Fuß von der Grenze
Insgesamt 15 Pächter
dazu 6 Bleichplätze: u.a. Bürgermeister Bückers Frau
weitere Einnahmequellen (nur Auflistung)
1789
Westenwall: zwischen Westpforten und Stück hinter Hermann Henrich Brandhoven Haus (wohl späterer Westgraben)
insgesamt 14 Pächter; meist die am Graben wohnenden Hausbesitzer
1791
Wallverpachtung vom Rundeil bis zur Ostpforte
10 Pächter; gesamt 7-8 Rthlr
1793
Schafhude auf den Stadtsgründen
- Ostheide
- Garrath
- Brockstraße
- S. Horstrups Heuwiesche
Pächter muß beim Richter ein Geleitshämmel entrichten
Dauer der Hude Martini bis März
"Winterschafhude"
1797-1801 Brockhausen, Pächter des Hauses Grevinhoff 5-3 Rthlr
Bedeutung langfristiger Pachtverträge für beide Teile
Meistbietend
Schafhaltung bes. bei großen Höfen_
Holz (Baum) Verkäufe
1794
Verkauf von Weidenbäumen meistbietend
sieben Bäume erbringen 26 Rthlr
Stand der Bäume:
an der Hellenbrügge
Südenkapelle
Heidkamp
---> Holzarmut, hohe Preise selbst für minderwertiges Holz
Eiche cbm ca. 21 Rthlr
zahlreiche Bieter
deshalb lohnend, Bäumen an den Landstraßen anzupflanzen
vgl. 19. Jh Stadtrechnungen
Hohe Strafe für Holzfrevel
Umweltbewußtsein aus Armut, Sparsamer Umgang mit der Umwelt und den Resourcen
1795
Verkauf weiterer 12 Bäume (30 Rthlr)
Greienkuhle
Berstenkamp
Heidkamp
1795
Varpachtung Grasgewachs an der Schluse
Pächter muß Ufer und Hälfte der Gräfte nach seiner Seite hin in Ordnung halten; ca. 1 Rthlr
Pächter von 1795 - 1802 Johan Hch Tigges für 23ß
1797 Verkauf eines der Stadt gehörenden Bierbaums (Birnbaums)
Meister Stapel für 2 1/2 Rthlr
1792
Wegegelder
Verpachtung 1792-1802 an Debbelt
jährlich 30 - 42 Rthlr, je nach Gebot
aus den Wegegeldern gehen Opfer- und Armengelder, die jährlich verteilt
u.a. auch an Ratsherren, Sekretär, Stadtsdiener, Organist, Schullehrer,
die Armen im Armen- und Leprosenhaus 10ß
1793
Verpachtung Gemeinheitsländereien
(Ostheide dürfte nicht gemeint sein)
durchschnittlich 18 bis 32 Kühe
1802 Reduzierung auf 12 Kühen da zu sehr übertrieben
Christian Rieping Kuhhirt
1803 41 Kühe, daher keine Nachweide
1797ff
Verpachtung Garaths Weidekamp
nur für das Sommerhalbjahr (10. IV - 11. XI): im Winter ist die Weide wieder gemein
Pächter muß lebende und tote Frächte erhalten
darf aber tote durch lebende ersetzen (nicht umgekehrt!)
====> Bedeutung und Wichtigkeit von Hecken; lebenden Frächten siehe Pachtverträge
Kamp darf nur mit milchgebenden Kühen betrieben werden
1797 - 1800 Alleinpächter Wirtschafter Joan Wilhelm Fiee 59 Rthlr
Haushalt_
1867
Berechnung des in der Gemeinde Stadt S pro 1867 zur Bestreitung der Gemeindebedürfnisse zu erhebenden Extra-Klassensteuer
Es bleiben an Einnahmen der Gemeindekasse 1188 Thlr
Beamte in der Gemeinde Stadt S. welche vom Communal-Zuschlag zur Steuer befreit sind resp einen ermäßigten Betrag zahlen
1. Caroline Vandenhoff, Lehrerin
2. Henrich Drees, Lehrer
3. Neuhaus, Bürgermeistereiverwalter
4. Wilhelm Wenge, Rector
5. Friedrich Meinert, Vicar
6. Joh Reinermann, Pfarrer
7. Heinrich Evelt, Kaplan
1868
8. Wissbaum, Lehrer
9. Kemper Lehrerin
10.Becke, Steueraufseher
11.Meyer, Bürgermeister
12.Klestadt, Lehrer
1867
Bürgermeistereiverwalter Neuhaus erhält Gehalt incl, Bürokosten 1. Januar bis 8. Juli 208 thlr 10 Sg
ab 1, Juli Bürgermeister Meyer
1891/92
Haushaltsplanentwurf: in Einnahme und Ausgabe auf 15.904 Mk gesetzt
Das Defizit beträgt 11.837. welches in gleichen Prozenten mit der Grund-. Gebäude Klassen- Einkommen-. und Gemeindeeinkommensteuer sowie Gewerbesteuer aufzubringen ist
1904 B50
Stadt Sendenhorst nimmt ein Darlehen von 25.000 Mark. Die Abhebung des Darlehens erfolgtz die die Kämmereikasse, Gemeindeerheber Düning zu Sendenhorst
Zweck. STraßenpflasterung, Verzinsung 4%, Tilgung 2%
1906 B50
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung: Zur Deckung der Kosten der Ausführung der Kanalisation und des Straßenbaues werden 45.000 Mark von der Landesbank bzw der Sparkasser Stadt und Amt Vorhelm aufgenommen.
1925 VII 4
Stadt nimmt 12.000 RM für den Bau von Eigenheimen für Mitglieder der Ruhrknappschaft (Bergleute) beim Allg. Knappschaftsverein Bochum. Zinssatz 6% Tilgung 1%
B50
Mehrbelastung der Stadt gegenüber dem Frieden
1913
Einnahmebedarf durch Steuern Beiträge usw 24.493
druch Erwerbseinkünfte (Nutzung Gemeindebesitz usw 21.398
45.891
Steigerung des Einnahmbedarfs 1919 um 11.949 Mark
1929 - 1936
Haushaltsplan
Stadt Kirchspiel
Einwohner 2694 - 843
fläche in ha 389 4809
I. Allgemeine Verwaltung 37.838 850
hierzu Stadt Beamte und Angestellte:
1. Bürgermeister Austrup 8694 RM
2. Stadtrentmeister Kleinhans 6728
3. Assistent Schüttelhöver 4264
4. Polizeihauptwachtmeister Pieper 4672 RM
zusammen 24.358
... Kosten für Ziegenbockhaltung 300 RM
II Polizeiverwaltung
... Nachtwächter Gehalt 1800 RM
Fleischbeschauer 2600 RM
III. Bauverwaltung 17.068
.. Ausbesserung Oststr.3000 RM
Kosten Badeanstalt 1000 RM
Einnahmen KfZSteuer 2500 RM
V. Schul- und Bildungswesen 21.335
.. Gesamtschulverband 16.5000 RM
Zuschuß Rektoratschule 2500 RM
Zuschuß Volksbücherei 50 RM
VI. Fürsorgeverwaltung gesamt 22.075
Fürsorge in Altersheimen, Armenhäusern 850 RM
Krankenhauskosten 4500 RM
.. Erstattung Fürsorgeverbände 9000 RM
VII.Finanzverwaltung
Einnahme 88.060
Ausgabe 11.658 RM
Zinsen und Tilgung 3000 RM
Zinsen, vorübergehende Kredite 500
Gesamthaushalt 118.300 RM
Haushalt Kirchspiel 1936
Gesamt 43.600 RM
Vermögensübersicht: 63.202 Bestand bewegl. unbewegl Vermögen
Schulden keine
Grundvermögenssteuer 170%
Zustimmung des Ortsbauernführers Gößlinghoff
Im Einzelnen.
geringe Personalkosten
Gesamtschulverband 4850 RM
Rektoratschule 600
Denkmalspflege 50 RM
NS-Kulturgemeinde 50RM
Allgemeinde Fürsorge 2000 RM 1100 erstattet
Hohe Ausgaben für Straßenwesen!
6700 RM aber 6400 vom Kreis erstattet
Kreisumlage 15.000 RM
Amtsumlage 10.780
1935 X 8 B50
Bericht über die Finanzlage der Stadt Sendenhorst
Die Finanzlage der Stadt Sendenhorst hat seit Jahren durch den Rückgang der Steuereinnahmen (Einkommen. und Gewerbesteuer) sowie durch Erhöhung verschiedener Ausgaben (insbesondere Fürsorgekosten) eine erheblich Verschlechterung erfahren, da trotz größter Einschränkung der Ausgaben und sparsamdter Wirtschaft Fehlbeträge nicht vermieden werden konnten, obschon weder Zins- noch Tilgungsbeträge gezahlt wurden. Erst nacdem im Jahre 1932 eine Staatsbeihilfe gewährt wurde und die Stadt 1933 zur Veräußerung von Wertpapieren schritt und die Einkommensteueranteile sixch erhöhten, konnten rückständige Gehaltsforderungen, unbezahlte Rechnungen und Zinsen beglichen werden.
Beiliegender Atrag sieht Umschuldung von 10.000 RM vor. Der Etat 1935 schließt nämlich mit einem FEhlbetrag von 21.203 RM ab.
"Der beigefügte Hasuhaltsplan schließt mit 85.191 RM Einnahme ab. Nach den Einnahmen für das erste Halbjahr läßt sich erkennen, daß eine Beserung der Einnahmen nicht zu erwarten ist.
1940 - 1948 Aktvikapitalien, Wertpapiere, SchuldenwesenB50
Tilgungsplan
a) Darlehen von 25.000 RM am 31.12.1929, Zinsen 9%, redzuziert 1933 auf 6%, 1938 auf 5%
Letzte Tilungsrate 1948
1940
Mitglied des Umschuldungsverbandes Stadt Sendenhorst:
Umgeschuldeter Betrag 57.644 RM, nach Zahlung 1940 55.497
Monatsrate 371 RM
1944 X 12
Nach Eingang der Tilgunsrate noch 46.019 Darlehnsschuld
1945 XI 8
Entsperrung des Kontos "Luftschutzbund" und Verwendung für Zwecke der Stadt
1945 X 9
Bei Anfragen betr Darlehnaufnahmen, detailierte Auskundt durch den pensionierten Bürgermeister Austrup
1947 II 18 Ruhrknappschaft
Darlehnssache Tigger und Avermann (Tilgung eines Baudarlehens für Bergarbeiter)
1948 II 19 B50
Schuldenstand: 7 Einzelposten; gesamt ca 90.000 RM, vor allem kurzfristig
tatsächlich Gesamtschuldenstand 46.019 RM
Anno 1764 ist auffem Rathause öffentlich von Bürgermeister und Rat wie auch von convenirten Gemeinheitsleuten flolgende Schatzung eingewilliget
... Wo bey zu bemerken, daß der Stadt Sendenhorst wegen erlittenen Trancksahlen in vorgewesenem Krieg von dem amte die ordinaire Schatzung pro Junio Julio et Augusto nachgelassen worden.
Anno 1765 den 23. Mai hatt die Stadt Sendenhorst behueff Demolition der Citadelle 48 Trl 24ß contribuiren müssen
1765/2
wo bey zu mercken, daß seyner Churfürstlichen Gnabden Maximilian Friderich der Stadt Sendenhorst wegen außgestandnen Kriegs beschwernussen in dem letzten Viertel des Jahrs 2 1/2 Schatzung in ordinariis nachgelassen und geschoncken habe.
1768 XII 4
haben die angeordneten Ziegeley Inspectores Joan Berndt Beumer und Georg Henrich Lindemeyer pro 1778 getan zwei Brände
vorrätig: 200 Backsteine, 1000 Pfannen, 850 Ziegelpfannen, 4000 Kalksteine, 25 zerstückerte Steine, 2850 Klinkers
1779 II 18
Verpachtung der Ziegelerey mit Einschluß des Übellgönne Orts auf 5 Jahre bis 1784 an Wirt Berndt Beumer, 21 - 7 Taler jährlich
Nach Inventumr (Ratsleute, Syndicus Kocks) befanden sich ncoh 1200 Ziegelpfannen, 5850 Backsteine auf der Ziegelei
1783 II 6
Sttandhaltung deren neuen Straßen ....
Rückständige Schatzung vom Juden Jacob Alexander beträgt 8 Taler
von der Wittibe Hirsch 2 Taler
Bürgermeister Bücker bekommt von Jacob Latzerus 5 Taler
Wittibe Hirsch 4 Taler; gesamt 19 Taler
1785 Januar
... Die Vormünder der minderj. Kinder des +Winkelstettt D Herm Wieler und Joan Dirck Bonse haben der Stadt 3000 Taler zu 3 1/3 % geliehen
Rückständige Akzisegelder für 2 Jahre, 28 Taler
1787 April
Daß viele eingesessene Wirte und sonstige Bürger bei dem am 27. III. 1787 entstandenen Brtand bei Konerdinck Brantwein und Brot gelivert haben, so dafür nichts bekommen nach Rechnung ....
Sendenhorsts Schritt in die Zukunft
Bernhard Fascies
Nach den Befreiungskriegen 1813 bis 1815 begann ein neue Zeit im Leben der Heimat und des Vaterlandes. Das Münsterland kam weider zu Preußen, dem es bereits von 1802 bis 1806 angehört hatte. Freiherr von Vincke wurde als Zivilgouverneur eingesetzt und mit der Neuordnung der Verhältnisse beauftragt. Es folgten neue Maßnahmen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung und damit zu einer Neueinteilung der Kreise, die am 10. August 1816 in Kraft trat. Sie wies Sendenhorst dem Kreis Beckum zu. Die politische Verwaltung der Stadt und des Kirchspiels blieb in den Händen des bisherigen ,Maire", des Bürgermeisters Langen, Sohn des früheren Gerichtsschreibers Langen. Die von den Franzosen überkommene Munizipalverfassung blieb bis zur Einführung der Städte- und Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841 bestehen. Stadt und Kirchspiel Sendenhorst bildeten nun die Bürgermeisterei Sendenhorst. Auf Josef Langen folgten als Bürgermeister Regierungsreferendar von Westhofen (1820/22), Bürgermeister Heinrich Friedrich Röhr (1822/24) und Franz Markus (bis 1832). Beigeordneter war Dr. Stephan Forstmann. Aus unbekannten Gründen übernahm der Amtmann des Amtes Vorhelm, Heinrich Brüning, im Jahre 1832 die Bürgermeisterei Sendenhorst (Stadt und Kirchspiel). Diese Maßnahme hat offenbar der städtischen Bevblkerung Sendenhorsts nicht gefallen, um so mehr hingegen den Bauern. Vier Jahre später legten die Gemeinderäte des Kirchspiels Sendenhorst eine Eingabe an den Landrat vor, nach der sie eine Trennung des Kirchspiels Sendenborst von der Stadt wünschten. Sie fürchteten bei der Einführung der Städte- und Landgemeindeordnung den Amtmann Brüning zu verlieren, falls die Kirchspielgemeinde mit der Stadt verbunden bliebe. Die Bevölkerung des Kirchspiels sah wahrscheinlich lhre bäuerlichen Interessen beidem aus einem Bauerngeschlecht stammenden Amtmannn Brüning besser gewahrt. Vielleicht glaubte man auch, innerhalb des neuen Amtsverbandes weniger Steuern zahlen zu müssen. Im Jahre 1840 schied J. H. Brüning (geb. 1774, gest. 1850) aus der Verwaltung aus. Sein Sohn Franz (geb. 1815, gest. 1895), der in Sendenhorst die Bürgermeisterei leltete, zog auf den elterlichen Hof, um gleichzeitig auch die Amtsverwaltung Vorhelm in dem Sitz in Tönnishiuschen zu übernehmen. Darüber teilt unter dem 23. April 1840 das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster mit: „,Die Verwaltung der Bürgermelsterei Sendenhorst und Vorhelm wird dem bisherigen Bureau-Gehilfen Franz Brüning kommissarisch übertragen. Beide Verwaltungsstellen befanden sich somit wieder in der Hand eines Brüning.
Mit der Einführung der Steinschen Städte- und Landgemeindeordnung im Jahre 1841 wuchs die Selb-ständigkelt der Einzelgemeinden. An der Spitze der Stadt stand der Bürgermeister mit den nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählten Stadtverordneten. Der Kirchspielgemeinde stand der Gemeindevorsteher vor, der zugleich die Gemeindevertretung führte.
Die Bevölkerung der Stadt war mit der Personalunion nicht einverstanden und suchte Mittel und Wege, sich vom Amt Vorhelm zu trennen. Aber es dauerte doch noch 12 Jahre, bis sich der Zustand änderte. 1852 trat die Kirchspielgemeinde auf eigenen Wunsch aus dem Amtsverband Sendenhorst aus und schloß sich dem Amtsverband Vorhelm an. Die Stadt Sendenhorst erhielt in der Person des Gerichtsreferendars Kreutzhage in Everswinkel lhren eigenen Bürgermelister. Die Kirchspielgemeinde gehörte nunmehr dem Amtsverband Vorhelm unter der Leitung des Amtmanns Brilning und des Gcmeindevorstchers Werring an. Die Verfügung der Küöniglichen Regierung an den Landrat von Beckum vom 15. Juli 1850, die diesem verwaltungspolitischen Ereignis zugrunde lag, hatte folgenden Wortlaut: ,Auf Euer Hochgeboren Bericht vom 6. d. M. sind wir damit einverstanden, dag Sie den Versuch machen, die Vertretungen der Gemeinden Vorhelm und Enniger, sowlie Stadt und Landgemeinde Sendenhorst zu dem Beschlusse zu vereinigen, künftig eine Sammtgemeinde zu bilden, da sie bei einer fortdauernden Trennung in zwei Ämter offenbar weder zwei Bürgermelister auskömmlich zu besolden noch den Anforderungen zu entsprechen im Stande sein werden, welche die Staatsregicrung rücksichtlich einer ordnungsmäßigen Polizeiverwaltung an sie zu machen gezwungen sein wird.
Münster, den 15. Juli 1850 Königliche Regierung."
Nach der Stadte- und Landgemeindeordnung vom 19. März 1856, die eine Fortentwicklung der bisherigen Verwaltungsordnung darstellte, wollte die Stadt anfänglich einen kollegialischen Gemeindevorstand
(Magistrat). Sie drang aber mit lhrem Antrag nicht durch. So wurde nach § 72 der Städteordnung die
städtische Verfassung eingeführt, d. h., alle Rechte und Pflichten, die dem Magistrat oblagen, gingen auf den Bürgermeister über, der im Behinderungsfalle von dem auf sechs Jahre gewhälten Beigeordneten vertreten wurde. Organe der Selbstverwaltung waren damit der Bürgermeister und die Stadtverordnetenversammlung, die aus neun Mitgliedern bestand. Den Vorsitz führte der Bürgermeister, der jeweils alle 12 Jahre von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde.
Die Stadt vermochte sich nur schwer nilt dem Verlust des verwaltungsmäßigen Verbtiundes von Stadt und Kirchspiel abzufinden. lhren Bemühungen, die Kirchspielgemeinde wiederzugewinnen, blieb aber ein Erfolg versagt. Kurz vor der Jahrhundertwende gab im jahre 1898 Bürgermelster Hetkam den ersten Anstoß. Ohne Zweifel hat das Erlebnis der Weltkriegsjahre 1914/18 das Zusammengehörigkeitsgefühl der beiden Gemeinden Stadt und Kirclispiel Sendenhorst gestärkt. Die Bindung an ein und dieselbe Pfarrgemeinde mit der neu erstandenen stattlichen Martinskirche legte außerdem den Zusammenschlug nahe. Die verwaltungspolitische Trennung blieb jedoch trotz allem vorerst noch bestehen.
Während der Novemberrevolution von 1918 versuchte auch in Sendenhorst ein am 9. November gebildeter Arbeiter- und Soldatenrat den bis dahin beim Besitzbürgertum verbliebencn maßgebenden Einfluß im kommunalpolitischen Leben an sich zu reißen. Durch einen Erlaßder preufüschen Regierung wurde dem Arbeiter- und Soldatenrat aber schon am 14. November die angemaßte Befehlsgewalt entzogen und lediglich eine Kontrollaufgabe zugewiesen. Am 2. Mürz 1919 fanden die Neuwahlen von zwölf Stadtverordneten statt. Das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht, das seit 1871 nur bei der Reichstagswahl Gültigkelt lihatte, wurde nun auch for die Kommunalwahlen angewandt.
Als am 30. Januar 1933 die Schicksalsstunde der Welmarer Republik schlug, der Nationalsozialismus die Macht übernahm und die bisherige demokratische Republikzu einem zenütralistischen ,Einheitsparteien-staat" umgebildet wurde, setzte sich innerhalb weniger Monate ohne nennenswerten Widerstand in allen Bereichen des öffentlichen Lebcens auf dcm Wege der "Gleichschaltung" das Führerprinzip durch. Am 1. Januar 1934 trat ein vorläufiges Gemeindeverfassungsgesetz in Kraft. Die Ortsatzung vom 21. Juli 1934 setzte die Zahl der Ratsberren auf acht fest. Diese hatten die Aufgabe, dem Bürgermeister beratend zur Seite zu stehen, der alleinige Entscheidungsbefugnis besaß.
Das Kriegsende 1945 bedeutete mehr als nur einen äußeren Zusammenbruch. Im politischen Leben vollzog sich zum zweeiten Male der Aufbau einer demokratischen Ordnung. Die Militärregierung setzte im britischen Kontrollgebiet den aus Münster evakuierten und in Sendenhorst ansiässigen Stadtoberinspektor a. D. Eugen Strothmann als Bürgermeister der Stadt ein. Laut Verordnung der Militärregierung erhielt nunmehr der Vorsitzende der Stadtvertretung den Titel Bürgermeister und der Leiter der Verwaltung die Bezeichnung Stadtdirektor bzw.Amtsdirektor.
Im Jahre 1951 erhob sich von neuem die Frage, ob nicht eine Zusammenlcgung der belden Gemeinden Stadt und Kirchspiel Sendenhorst sinnvoller und vor allem auch wirtschaftlicher sei. Die beiden Weltkriege mit ihren Begleit- und Folgeerscheinungen brachten der Bevölkerung ein neues Verständnis für die örtlichen verwaltungspolltischen Fragen. Am 1. April 1955, also hundert Jahre nach der Trennung, trat die Kirchspielgemeinde Sendenhorst aus dem Amtsverband Vorhelm aus und bildete mit der Stadtgemeinde Sendenhorst einen neuen Amtsverband unter der Bezelchnung ,Amt Sendenhorst". Die Stadt behielt den Bürgermeister H. Brandhove und die Kirchispielgemeinde den Bürgermeister Tonius Schulze Horstrup, Leiter der Verwaltung blieb Stadt- bzw. Amtsdircktor Esser. Der Vorsitzende des bisherigen Amtsverbandes Vorhelm, Tonius Schulze Horstrup, blieb auch im neuen Verband Amtsbürgermeister. Im Zuge der kommunalen Neuordnung wurde 1967 die Kirchspielgemeinde, bestehend aus sieben Bauerschaften, aufgelöst und der Stadtgemeinde einverleibt. Damit sind die Grenzen zwischen der Kirchspielgemeinde und der Stadt endgültig gefallen. Am 1. Januar 1968 wurde der Verwaltungsakt vollzogen.
Die Neuwahl der Stadtvertretung am 3. Marz 1968 brachte fo gendes Ergebnis: CDU:Heinrich Brandhove bisheriger Bürgermeister), Heinz Schibill, Josef Horstmann, Theodor Suthoff-Jonsthövel, Anton Specht, Josef Heiringhoff, Josef Arens-Sommersell, Franz Keweloh, Fritz Lamche, Wilhelm Brinkmann, Heinrich Linnemann und Bernhard Stapel; SPD: Dieter Strasser, Wilhelm Ribhegge, Franz Westhoff und Thomas Leske; FDP: Karl Werring, Paul Kottenstein und Herbert Stork.
Ein wetteres verwaltungspolitisches Ereignis am 1. Januar 1968 brachte die Auflösung des Amtes Vorhelm, bestehend aus den Gemeinden Vorhelm und Enniger. Es wurde der Stadtverwaltung Sendenhorst angeschlossen. Stadt Sendenhorst und das bisherige Amt Vorhelm bilden nun den neuen Amtsverband Sendenhorst mit dem Sitz in Sendenhorst; er führt die Bezeichnung: Amt Sendenhorst, Verband der Gemeinden Sendenhorst, Vorheim, Enniger. Hier wurde die erste Grogßgemeinde des Kreises Beckum nach den Vorstellungen der Verwaltungsreform verwirklicht.
Ratsprotokolle
22.12.1894
Wegem der kleinen ländlichen Verhältnisse hiesiger Stadt wird von der einführung neuer Steuern, wie Lustbarkeitssteuer Abstand genommen, da dieselben doch nur einen ganz verschwindend kleinen Betrag liefern würden. Die hierselbst eingeführte Hundesteuer soll beibehalten werden.
Gewerbliche Unternehmungen, sowie Anstalten für welche gemäß § ... Gebühren oder Beiträge zu erhben wären, besitzt die Stadt nicht
B 138
1923 IV 3 Bernhard Herweg, Hotel Ridder, an Polizeibehörde:
Strafsachen
Am 1.April d. J. Abends gegen 8 Uhr kam der Bernard Hasselmann und Fritz Kröger, beide aus Sendenhorst, in meinem Wirtschaftslokale, und belästigten die anderen Gäste in der gröbsten und gemeinsten Art und Weise mit Schimpfworte, daß die sich da mehrere Mal über beschwerten.
Herr Valentin Dünnewald aus Sendenhorst machten den Fritz Kröger aufmerksam über sein Verhalten und bat ihm ruhig zu sein, worauf Herr Fritz Kröger antwortete Läk mi in den Fut. Aus Zerstörungswut nahm Fritz Kröger die Notenhefte und Bücher vom Klavier und zerknitterte die und war sie hinter das Klavier.
Einige Schupobeamten belästigte der B. hasselmann mit den Worten der gemeinsten Art, z. B. Aschloch, Dreksack, halt deine Flappe u.s.w.
Hieruaf bat mic Herr Sudhoff, und Herr Dünnewald aus Sendenhorst hier einzuschreiten, In Folge dessen verbate ich Herr B. Hasselmann derartige unanständige Worte nicht mehr zu gebruachen, und sich anständig zu benehmen. Als beide es nicht unterließen ihr Benehmen anständig zu machen, verbot ich ihnen das Lokal mehrere Male.
Diese kamen meinen Aufforderung nicht nach und nahmen eine drohende Haltung gegen mich ein, und belästigten mich in der gemeinsten Art und Weise mit den gröbsten Schimpfworten z. B. grüner Junge, dummer Mensch von Fritz Kröger, von B. Hasselmann mit Drecksack, Aschloch u.s.w. Zeuge dieser Worte sind Willy Schmies, Theodor Schlautmann und Gustav Möllman, alle aus Sendenhorst.
Fritz Kröger machte ich aufmerksam ich wollte mich über ihn beschwereden, worauf er mit antwortete, dan flög ich achtkäntig auc seinem Bau, seit Vater hielt mit ihm. Am andern Morgen stand an eine Tür meinem Lokal gegenüber mit Kreide angeschrieben die Worte: Du Aschloch, Du kannst mich im Asch lecken, welche vermutliche Weise von beiden genannnten aufgeschrieben sind.
Weitere Zeugenn sind noch folgende SChupobeamten; Poliezwachtmeister Juat, Polizeiwachtmeister Wilhelm Buchalick und Polizeiwachtmeister Klawihn, der 8ten Bereitschaft Sendenhorst, und Herr Gendarmerie Wachtmeister a. D. B Stautz (?).
Ersuche ergebenst die beiden genannten Personen wegen groben Unfug und Hausfriedensbruch zur Anzeige zu bringen.
B. Herweg
1922-1924
Übernachtung von Gelegenheitsarbeitern, Korbflechtern usw, in Scheunen rund um Sendenhorst (zB Wieler Schuene). Dabei Diestähle und gegenseitige Beraubungen
1923 II
Bergmann Theodor Hohn, MS Ritterstraße bettelt in Sendenhorst und ammelt für die Ruhrspende ohen Genehmigung.
1923 V 25
Spannungen und tätliche Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der 8. Bereitschaftspolizei und Sendenhorstern in der Wirtschaft Bisping
Carl Bussmann, Gerhard Wegmann, Peter Lohmann, Bernhard Schliephorst: Schupo soll unschädlich gemacht werden, Es sollte jeder mit vollen Taschen erscheinen, Dynamitpatronen sollen den Beamten vor die Füße geschleudert werden,
die Beamten sind: Straßenräuber, Lumpen, Baltikumräuber, Rotzjungen, die sich in Sendenhorst breitmachten Ringe an den Händen trügen und den Arsch voll Schulden trügen. Die Essener SChutzpolizei setze sich als lauter Lumpen zusammen, die wie die Bocumer Volkszeitung schrieb, in der Essener Folterkammer Menschen zu Tode gequält hätten. (Bußmann wird exmitiert ...)
Von dem Bussman und GEnossen wurde in der Wirtschaft weiterhin beratschlagt, wie sie die Schupo herausekeln sollten, Dabei probierten sie eine Zündschnur aus, die höchstwahrscheinlich zu dem Anschlag auf das Geschäftszimmer benutzt werden sollte, Schliephorst versuchte auch bei Herrn Löckmann Revolvermunition käuflich zu erwerben, und wie man allgemein hört, ist Lohnmann im Besitz einer Schußwaffe
Herr Hullerum bedroht Geschäftszimmer werde mit Gewalt geräumt Unterschrift Ranocher Polizei-Leutnant
Abschrift von Austrup an den Staatsanwalt.
-->Bergmann Peter Lohmann* 1890, erhält Haft von 10 Tagen (Widerstand und Körperverletzung); Haftbefehl später aufgehoben
dafür Zahlung von 55 Goldmark
1924 VI
Diebstahl von 3 Mottorädern aus den Motoradwerken Jaspert Sendenhorst
- Fabrikat Haja (H. Jaspert?) Motor, Hansa Gestell, Emaillierung Krischrot, Namenszug am Tank gelbt Federnde Hintergabel im Rahmen liegend
Untersuchungrichter des Staatsgerichshofes zum Schutze der Republik:
Haftbefehl wegen Vorbereitung des Hochverratsverbrechens:
- Frau Elfirede Golke, geb Eiseler gen. Ruth Fischer, Brelin, * 1895 Leipzig, bisher Reichstagsabgeordnete
- Tischler Walter Ulbrich, * 1893 VI 30 Leipzig
1925 III
Strafsache gegen Wallmeyer Sendenhorst,wegen Diebstahl (Näheres nicht bekannt)
20erJahre: Zahlreiche Fahrraddiebstähle; Wiederbschaffung meist erfolglos
1929 IV 30
Provisionsreisende Bernhardine Borgmann verlangt Herausgabe eines von der Ortspolizeibehörde zu Unrecht beschlagnahmten Ansichtsexemplars des von ihr vertriebenen Werkes "Praktischer Hausschatz der Heilkunde von Sanitätsrat Dr. Paul Borgmann". Darauf wurde ihr von der Firma gekündigt. Erheblicher Verdienstausfall!
1930 V 17 Wolbeck
Geen die in Sendenhorst wohnhaften
- Bernhard Kössendrup und
- Peter Lohmann wird eine Geldstrafe von 15 RM wegen Betreten fremder Grundstücke ohne Erlaubnis verhängt Da beide zahlungsunfähig dreitägige Haftstrafe
1930 IX 19
Anzeige PHW Pieper an Polizeiverwaltung Sendenhorst:
Am Sonnat 7. IX 1930 (Wahlsonntag) waren die Wohlfahrtempfänger Hubert Wessel und Peter Lohmann stark betrunken. L. soll abends 9im hause und auf der Straße stark gelärmt haben.
Anm. Lohmann, Wessel und Butterweg sind diese Woche andersow am arbeiten
1930 X 23
Brennereibesitzer Johann Graute meldet den Diebstahl von 60 Stück Hochstamm Stachelbeersträucher aus seiner Obstplantage
Wahrscheinlich mit Wagen fortgeschafft
1930 XI
Amtsanwaltschaft MS: Strafsache Jordan und Genossen, Aktenanforderung
---> besonder viele Fahrraddiebstähle sowie andere Einbrüche aus Heessen
1931 VI
Abschlachtung eines einjährigen Rindes auf der Weide des Landwirts Gößlinghoff
Tankstelle
Verzeichnis der unterirdischen Mineralöllager der Gefahrenklass I und II
Gesellschaften: Deutsche Petroleum Verkaufsgesellschaft Dortmund
Mineralwerke Düseldorf
Deutsch-Amerikanische Petroleumgesellschaft
Allgemeine Oel- Handelsgesellschaft
Deutsche Gasolon AG Dortmund
Betreiber (Standort der Zapfstelle)
1. Theodor Jaspert, Sendenhorst Oststr.
2. Theodor Elmenhorst Westtor
3. Johann Happe, Oststraße
4. - ? - Josef Fischer, Ennigerloh , Standort?
5. Wilhelm Meyer Osttor
Telefon
B211
1919
Errichtung einer oberirdischen Telgeraphenlinien am Ahlener Damm und an der Kunststraße nach Jonsthövel
nach Zeichung Anschluß Horstrup, Gr Kogge, Ltke Kogge, Heimann, silling, und Halene
ferner Telgeraphenlinie an der Kunsttraße Sendenhorst Alverkirchen bis Büttendorf_
23.02.23
Bekanntmachung
Den Führern von Fuhrwerken wird bei Benutzung von Bahnübergängen die größte Vorsicht erneut zur Pflicht gemacht, das sie im Falle der Unachtsamkeit nicht nur ihr eigenes Leben sondern auch sich einer erheblichen Bestrafung ... aussetzen
Austrup
12.12.24
Einrichtung der "Deutsche Welle"; Gemeinderundfunk
02.08.27
Errichtung von unterirdischen Telegraphenlinien im Orte Sendenhorst
Kabel beginnt am Postamt, Nordstr. Straßengabelung Bahnhofstr. , nördliche Seite Bahnhofstr. im Sommerweg; Straße nach Alöverkirchen im Sommerweg 1m von der Baunreihe entfernt
2. Kabel, ...Oststraße, westliche Seite der Straße nach Hoetmar im Sommerweg 1m von der Baumreihe entfernt.
Kabel wird etwa 60 cm tief verlegt und mit Ziegelsteinen abgedeckt
hierzu Planzeichnung
hizeru Mitteilung des Telegraphenbauamtes Münster: Wir sind leider nicht in der Lage Ihren Wünschen zu entsprechen, weil und das nötige Kabel fehlt
29.01.29
Ermäßigung Gebühren Fernsprechanschlüsse
a) hauptanschluß 80 auf 50 Mk
b) Nebenstelle 30 auf 20
14.07.33
Reichspostkommissar hat den Standartenführer kom. Stadtrat Max Lorenz in MS zu seinem Beauftragten für den Reg Bez MS bestellt
10.02.34
Herrichtung einer öff. Fernsprechstelle bei Strohbücker
März 1934
An das Postamt hierselbst
Auf vielseitigen Wunsch der hiesigen Geschäftsleute, Bauern, Polizei, Freiwillige Feuerwehr, Ärzte und des St. Josefkrüppelheimes hin bitte ich um gefl. Auskunft, wann für die Stadt Sendenhorst ein Fernsprechselbstanschlußamt in Aussicht genommen ist?
Sämtliche umliegenden Städte und viele kleinere Orte besitzen bereits ein solches ... Der Bürgermeister
Rückschrift: Herrn Schüttelhöfer mit der Bitte um Einreichung ds umstehenden Schreibens. Borgmann PM
1945 IX 15 B211
Major Moon und Kommandant an Landrat
An vielen Stellen konnte der Fernsprechdienst wieder einer großen Anzahl Zivilpersonen auf örtlicher Basis unter kleinem Aufwand zugänglich gemacht werden.
Deshalb steht der Fernsprechdienst ab heute wieder säntlichen Teilen der deutschen Bevölkerung zur Verfügung. Einschränkungen:
1. britische Bedürfnisse haben Vorzug
3, Beschränkung auf Anrufe innerhalb eine Ortsnetzes
5. beschränkter Fernsprechdienst innerhalb der Britischen Zone; begrenzte Teilnehmerzahl (Klasse A)
... itterung im Herbst ausgemodert werden
5. Trockenlegung der Stadtgräben von Steinberg bis Bartmann; zunächst Kostenanschlag
22.5.1880
Südenbleiche soll so rasch als möglich ausgemodert werden
1 Ramesohl, Fabrikant, Oststr. 53
2 Wasserwerk der Stadt Ahlen, Haardt bei Sendenhorst
3 Wieler, Brauerei, Osttor
4 Gastwirtschaft Hullerum (Klümper, Kaupmann)
5 Hotel Ridder, Inh. Bernhard Herweg (1923)
12 Westf. Sand- und Kiesindustrie
14 Sendenhorster Stanz- und Emaillierwerke
1945 VI 29
Auftrag an Verwaltung, eine Lisat der unbedingt notwendigen Telefanschlüsse in der Stadt zusammenzustellen
Darauf Liste mit 48 Anschlüssen, die auf 21 reduziert wurden (s.u.)
1945 VIII 27
Zulassung von
1. Arens-Sommersell. Hardt 129
2. gut Röper (Krankenahus) 129
3. Sauerstoffwerk 130
4. Hotel Herweg (Bürgermeister und Tierarztwohnung) 175
1945 X 5 B211
The following telephone subscribers on den Sendenhorst exchange
may make trunk calls throughout the British Zone and will bei known as class A subscribers
1. Bezirks-Eier u. Geflügerlverw. Oststr. 82 222
2. Adler-Apotheke 126
3. Fischer (Harsteinwerkt Hardt) 255
4. Resöft P. 237
5. Güterabfertigung WLE 210
6. Krankenhaus St.Josef-Stift 121/ 131
7. Lülf, Schlabberohl 187
8. Reichspost 120
9. Roeren, Caspar Hardt 7 215
10.Sendenhorster Maschinenfabrik 171
11.Spar- und Darlehnskasse 165
12.Sparkasse der Stadt, Marktplatz 90 225
13.Stadtverwaltung 224
14.Sudhoff Th. Osttor 363 (Kurier der Stadt) 167
15.Telges-Kerkmann, Oststr. 81-82 222
16.VEW 211
17.Wasserwerk der Stadt Ahlen, Hardt 1 188
18.Polizeiwache 133
19.Feuerwehr 183
20.Schlautmann Heinrich 168
21.Horstrup Anton 158
Turnen in der Mühlenkuhle
1891ff
Verpachtung der Mühlenkuhle für jährlich 83 Mk an Wirt Horsmann (d.h. wird noch nicht für Sportzwcke genutzt)
07.10.1913 Ratsprotokoll
vergrößerung der Turnhalle in der Mühlenkuhle; Stadt will mit Hilfe des Staatszuschusses von 2000 Mark die Vergrößerung bis zum 1. Okt 1914 durchführen und die Beihülfe von 200 Mark zur Beschaffung von Turngeräten zu verwenden. Die Turnhalle soll Jugendvereinigungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
30.03.1939 B 323
Turnhallenordnung
Mo Jugendgr. d NS Frauenschaft Frl Tillmann
Di Hitlerjugend Drees Gef. Führer
Mi BDM
Do Turnverein (NSRL) Schmies, Sportwart
Fr Hitlerjugend Dreees
Gerätschaften schonend behandeln; Ballspiele außer Medizinball sind grundsätzlich verboten
Turnhalle
26.08.1947
SG legt Benutzungplan fest (Mitteilung an Stadtdirektor)
Mo ab 20 Uhr Turnerinnen Frl Nordmeier
Di männl Jugend Berenbrock - Rettinger
Mi Männer Gymnastik Westhoff
Do Turnerinnen Frl Sack
Fr Männer(Körperschule)Heiringhoff Heinrich
Sa-nachm Schüler Rettinger
So-Morgen weibl. Jugend Frl Sack_
Wasserversorgung
1894 August
Zimmermeister Decker erhält dne Auftrag für ein neues Pumpenhaus zum Preise von 76 Mk. Die über den Brunnen zu legenden balken hat Decker für 5 Mk anzulegen
Das Gehäuse ist bis 1. Nov fertigzustellen
1922 XII 1
Falter und Neumeyer, Techn. Büro für Tiefbau an das Bürgermeisteramt:
Die Stadt Ahlen beabsichtigt die komplette Pumpstation an der Chasussee S-Tönnishäuschen gelegenen Wasserwerks zu verkaufen, weil dieselbe für die Wasserversorung der Stadt Ahlen nicht mehr ausreicht.
Für die Versorgung der Stadt S. dürfte die Pumpstation jedoch für absehbare Zeit vollkommen genügen, und jetzt der geeignete Zeipunkt sein, dieses Pumpwerk käuflich zu erwerben und der Wasserversogrung von Sendenhorst näher zu treten
Mündliche Besprechung der Angelegenheit empfohle
09.09.1938 B 138 RP,landw. Abteilung:
betr. Wasserversorung der Spar- und Darlehnskasse; Schwierigkeit der Brunnenbohrung und Wasserbeschaffung an der Neustraße.
"Aus ihrem Bericht geht hervor, daß stellenweise im Ort schlechtes Wasser gefördert wird. Sollte es nicht möglich und wirtschaftlich tragbar sein, für den Ort eine städtische Wasserleitung anzulegen? Der durch das Stadtgebiet streichende Grobsandzug, im dem die Kiesgrube und auch das Wasserwerk von Ahlens stehen, gibt die Gewähr für ausreichendes Wasser; schließlich käme auch ein Anschluß an das Ahlener Werk in Frage.
Ich bitte hierüber Bericht, denn die Benutzung nicht einwandfreier Brunnen kann bei den heutigen hygienischen Anforderungen nicht länger geduldet werden."
Hierzu Bemerkung Austrup: Die Anlage eines Wasserwerks kommt schon auas finanziellen Gründen nicht in Frage, desgleichen kommt der Anschluß an das Ahlener Wasserwerk nicht in Frage.
1947 VII 4 B 50
Aufnahme eines Darlehens von 5000 Rm
die Volksschule S., die bisher nur eine mittels elekt. Pumpanlage arbeitende Wasserversorgung bis zum Erdgeschoß hat, soll durch den Anschluß an die vorgesehene Feuerlöschlietung eine solch umfangreiche Wasserleitung erhalten, daß nicht nur diese bis zum Dachgeschoß, in welchem sich die Lehrerdienstwohnungen befinden, durchgeführt, sondern vor allem eine vorgesehene Brauseanlage für die Schulkinder hieraus gespeist werden kann...
Bezüglich durchführung ist zu bemerken, daß die Stadt Ahlen solange kein Interesse an der Wasserleitung von ihrem Wasserwerk in die Stadt Sendenhorst hat, als diese lediglich für Feuerlöschzwecke bestimmt ist und nicht der allgemeinen Wasserversorgung der Sendenhorst Bevölkerung dient Erst wenn letzteres der Fall ist, wird die Wasserabgabe der Stadt Ahlen rentabel und zu diesem Zeitpunkt soll die Anlage von ihr zum Tageswert käuflich übernommen werden. Eine Vereinbarung auf anderer Basis war nicht zu erreichen.
Monats und Quartalsberichte an die Regierung Münster
Berichtsgegenstände:
1. Witterung
2. Preise der Lebensmittel
3. Gesundheitszustand
4. besonder Unglücksfälle
5. allgemeine Polizei
6. Militär- und Grenz vorfälle
7. Landwirtschaft
8. Handel und Gerwerbe
9. Gemeinde Wesen
10. Steuerwesen
11. Wegebesserung
12. Sittlicher Zustand
Einzelheiten aus verschiedenen Berichten
Bericht nach Münster ab 1815
erste Berichte in A 579 (sehr dürftig)
Monatlicher Zeitungsbericht pro Septembre 1814
1. Witterung: Die Witterung war in diesem Monat nur mittelmäßig, besonders waren nur die ersteen Tage ders Monats er Ernte günstig, die letzten fast durchgängig regnerisch und der Erndte nachtheilig, weiteres ist hiebey nichts zu bemerken
2.
3. Einfuhr und Preis der Colonial-Waaren: Mit Colonial-Waaren wird nur hier en detail und unbedeutend gehandelt, weshalb keine fernere Bemerkungen gemacht werden
Nach Tadel wegen des dürftigen Berichtes erfolgt ausführliche Darstellung
23.10.1814
...
Was aber die Fabrication von Garn und Leinwand betrifft, so habe ich die Ehre folgendes anzuführen: Seit zwey bis drey Monathe sind die Preiße des Leinwand um etwas gefallen. Das Garn ist aber dem ohngeachtet noch beym gewöhnlichen Preise.
Ein Stück 60 Elle alng und 7/4 breit hat einen Preis von:
die beste Sorte 11 1/2 Rt
die Mittelsorte 10 1/2
schlechte Sorte 9 1/2
Jan 1815
Joh Henrich Decker aus Freckenhorst hat man am 23. Dez eine halbe stunde von Sendenhorst am sogenannten Lodeschem im Angelfluß im Waser gefunden; ertrunken
am 3. Januar des Abends um 8 Uhr ist bey dem hiesigen Bürger und Holzschuhmacher Vennewaldt durch starkes Heitzen des Ofens Feuer im Schornstein ausgebrochen, welches gleich auf der Stelle gedämpt ist.
Öffentliche Behördend:
Da von jeher hier im Städtgen Sendenhorst der Sitz eines bedeutenden Gerichts gewesen, wodurch die einwohner den größten Vortheil genossen, indem sie sich nicht vom Ackerbau, sondern vom Handel und übrigen Gerwerbzweige ernähren, so haben dieselbe durch das Gerücht erfahren, daß bey künftiger Organisation hier kein Landgericht kommen würde, wweswgen alles in der größten Besorgnis geraten ist-.
Es würde traurig für die Einwohner seyn, wenn das Gericht künftig anderst woe seinen Sitz haben würde, und sie würden wahrlich unaussprechlich daruntre leiden, wenn solchers wieder Verhoffen geschehen sollte.
Über die mit dem 1. Januar d J geschehene Aufhebung der Tribunale und Friedensgerichte sind die Einwohner sehr froh
Febr 1815
Die Leinwandpreise sind in hiesiger Gegend merklich gestiegenn und die Einwohner sind mit der größten Tätigkeit dabei, dasselbe zu verfertigen.
vor mehreren Jahren war hier ein beträchtlicher Handel mit Schiffbauholz, die veränderte Zeiten und die Aufhebung ders Leibeigenthums wodurch der Bauernstand sich ein größeres Recht an Holz zumaßte, haben die Forsten so ruiniert, daß gegenwärtig in hieisger Gegend an keinen Holzhandel gedacht werden kann.
Selbst der Brand wird in hiesiger Gegend so kostbar, daß schon mehrere einwohner das remedium der Steinkohlen ergreifen
Hier sind zwei Gendarmen auf unbestimmte Zeit stationiert
April 1915
der vormalige Friedensrichter von Vagedes ist als Assessor beym Gericht zu Ölde ernannt, verwaltet aber noch provisorisch das hiesige Landrichteramt, weil der dazu beannte von Münster die Stelle ausgeschlagen hat
der vormalige Greffier Huetmacher ist erster Kanzelist beym hiesigen Landgerichte
Der vormalige Huissier Drees ist erster Kanzlist zu Warendorf. Da derselbe aber auch zugleich Küster ist, und in Verlegenheit gekommen, ob er die Steelle annehmen oder ausschlagen will: so ist derselbe supplicando eingekommen, einen Substituten auf der hiesigen Küstereystelle halten zu dörfen.
DEr vormalige Steuerdiener Gerlings ist Bote beim hiesigen Landgericht geworden
der 2. Steuerdiener Plumpe ist Bote zu WAF beim Gerichte
Notar Schlüter hat den Posten als Actuarius und Sportel-Rendant beim hisigen Gericht erhalten
der vormalige Richter Kreuzhage ist als Justiz Commissarius beim hisigen Gericht
Mai 1815
am 6. Mai ist zu Dortmund einPferd für das Infanterie-Jäger-Detachement abgeliefert
Juli 1185
Das ostpreußische Landwehr-Cavallerie - Regiment hat hier bis dem 7. im Cantonement gestanden und sind am 7. Juli naoch 3 Escadrons von dieses Regikment hierdurch nach Ahlen marschiert
26.04.1828
Diebstähle sind in diesem Monate nicht vorgefallen und fremde Bettler haben sich nicht sehen lassen
Mit der Wegebesserung auf der Sendenhorster Heide ist der Anfang gemacht
Sittl. Zustand: abgeshen von Zänkereien gut
Die jüdische Bevölkerung besteht gegenwärtig aus 54 Seelen
Mai 1828
An den Wegen hat wegen der Saatzeit nicht gearbeitet werden können
Juni 1828
Sittl Zustand: war bis auf einige Zänkereien, welche beim Scheibenschießen beim Wirt Topp vorgefallen, gut.
Tierquälerei: nachträgliche Anzeige binnen 8 Tagen, von wem des Elmenhorster Pferd krank gschlagen worden, ob nämlich von andern Pferde oder grausamer Weise von Menschen .... Landrat
Sept 1828
Weg von hier nach Ahlen soweit im städt Bezirk, ist fertig; imKsp sind die alten Faschinen heruasgenommen, die Fahrbahn geebnet und die Graben ausgeworfen worden.
Sittl Zust. Beim Wirt Topp ist auf einer Hochzeit, wobei Tanzmusik gehalten worden, Schlägerei vorgefallen, im übrigen war der sittliche Zustand tadellos
Nov 1828
ImLeinenhandel werden Klagen geführt,welches für die vielen Weber hier sehr drückend ist.
Dez 1828
Von den Webern wird über den Leinwandhandel sehr geklagt
Jan 1829
Verankerung des Kirchturms konnte 1828 nicht vorgenommen werden, aber im Laufe 1829 bewirkt werden
Über Erweiterung der Kirche habe den Riß unterm 12 Sept v J dem Bauinspektor Müser zur Beförderung zugesandt; keine Antwort (Marcus)
Aug 1829
die versch. Gemüse-Artern zieht sich ein jeder selbt, von dem Einkauf derselben, als Erben, Bohnen weiß man hier nichts; wenn solche fehlen, muß man auf den Genuß verzichten oder selbst teuer wie in Münster auf dem Markt einkaufen.
Ebenso ist es auch mit GRütze und Graupen, jeder läßt soch anch seinem Umstande Habergrütze, Buchweizen, Grütze, Perlgerste, Schellengerste usw selbst machen und backen; auf der Mühle kann er solche für Geld nicht haben.
Frisches Fleisch wird hier wenig gebraucht, es sind zwar 3 Metzcher hier, dies handeln aber fast einzig nach Münster, auch das wenige frische Fleisch, was hier gebruacht wird, wird größten Teils auas Ahlen und Münster mitgebracht, weil hier eines Teils der Preis jederzeit so hoch wie in Münster ist, anderen Teils die hiesigen armen Metzchenunder Regel nur altes mageres Vieh schlachten
Hammel- und Kalbfleisch wird hier jedoch in der Regel an 2 Tagen der wochen zu haben und wird auch wohl einige hiervon gekauft, von diesemwar der Preis im vorigen Monat
1 Pfd Kalbfleisch 2 Sgr, Pfd Hammelfleisch 1 1/2 Sg
Butter hat mit geringer Ausnahme (durchgestrichen mit Ausnahme der Juden) jeder Bürgersmann selbst, wer solche kaufen muß, muß suchen , solche von bekannten Bauern gegen Zahlung des Marktpreises in Münster, wo alle Victualien hingetragen werden
Mai 1829
am hiesigen Markttage trug sich eine Schlägerei zwischen einigen Landknechten und Handwerksburschen auf der Straße nach Everswinkel zu
hierzu später Bericht: drei Schlägereien am hiesigen Markttage; die bedeutendste fand zwischen hiesigen Burschen und Bauernknechten 1/4 Stunde nachts nach 11 Uhr statt.
Einige der hiesigen Jungens griff nämlich ein Bauernmädchen, die Tochter des Colon Erdmann, hart an. Auf deren Angstgeschrei eilten ihre nicht weit entfernten beidenBrüder und auch 2 Knechte ihr zur Hilfe, wurden aber sogleich von 5 hiesigen Jungen, welche Steine in die Schnupftücher gebunden hatten, mit derben Schlägen begrüßt, wogegen sich diese mit bloßen Händen nicht wehren konnten und flüchtend forteilten und um Hilfe flehten. Es gelang in der Nacht 2 Hauptschläger hiervon in der Behausung des Wirts Topp zu arretieren und zu verhaften. Die Sache ist zur weiteren Untersuchung dem Gericht übergeben.
Jan 1830
Da wegen Erweiterung der hiesigen Kirche keine Bauplan erfolgt ist. und die übrigen Gebäude noch in ziemlich guten Zustnad befinden so fallen für 1830 nur einige unbedeutende Reparaturen an
März 1830
Trotz der Widersprüche einige Vermögender zur Beförederung eines Spinninstituts und Versorgung der Armen mit Brot hat doch der größte Teil der Einwohner ihren Mildtaätigkeitssinn bewährt, so daß das projektierte Unternehmen sich eines weiter günsigen Erfolges sich hoffentlich wird zu erfreuen haben
April 1830
Sind in hiesiger Stadt Schlägereien vorgefallen, worüber die Untersuchung nicht nicht beendigt ist
Juli 1830
einem Juden sind in der Nacht von 13. auf den 14. Juli von einem Unbekannten die Fenster entzwei geschlagen
August 1830
Zwischen denHandwerksgesellen Börger, Linnemann und Overmann ist eine kleine Schlägerei vorgefallen, da sich der Börger aber von hier entfertn hat, und der Aufenthaltsort noch nicht ausgemittelt werdenkonnte, so ruhen die Untersuchungsverhandlungen einstweilen.
Dez 1830
Es wird Etwas Branntwein fabriziert und einiges Leinewand von fremden Garn gegen Tagelohn gewebt, im übrigen sind hier bekanntlich keine Fabrikationsbetriebe
Stadtgemeinheit: Gemeindeplätze
Stadtheide
Mühlenbreede; Auspfählung der Wege und Plätze
März 1831
Die hiesigen Branntweinbrenner haben wenig Absatz Leinewand wird gegen Tagelohn von Kuafmannsgarn viel gewebt
die Katastervermessung ist noch im Gange
Aug 1831
In Leinwand, dem gegenwärtigen Haupthandelszweig, ist kein Absatz
Letzter Bericht Bürgermeister Marcus Mai 1832; Fortsetzung erst 1852 (Kreuzhage)
Juli 1852
Absatz an Branntwein ist zur Zeit eine ungünstige, da es an Nachfrage fehlt; dagegen ist die hier stark vertretene Klass der Tagelöhner auch bie landwirtschaftlichen Arbieten vollauf beschäftigt
Unter solchenUmständen beschränkt sich die öffentliche und private Wohltätigkeit auf diejenigen, welche durch Alter und Krankheit verhindert sind, ihre Existenz zu fristen
Mai 1853
die hiesigen Brennereien haben mit Ausnahme von einer ihren Betrieben für diesen Sommer eingestellt
Juli 1854
Der Kirchenvorstand läßt gegenwärtig das von der Kanalschleuse gewonnen Material anfahren und trifft Vorbereitungen zur Errichtung einer Notkirche, welche während der Bauzeit zum Gottesdienste dienen soll