Gerichte VI
Richteramt zu Beginn des 30j Krieges
Rat Henrich Wettendorff: Gnädigster Kurfürst und Herr, der kurfürstliche Rat Petrus Hoffschlag Der Rechte Dr hat den Antrag gestellt, als Richter (zu Sendenhorst) angestellt zu werden. ... Nun können wir zwar bezeugen, daß er ein alter Diener Ew. Kurfürst. deren Vorfahren und diesesn Stifts mit Reisen und sonsten nit ohne große Ungelegenheit auch wol Leib und
Lebensgefahr in unterschiedlichen schweren und angelegenen Beschickungen ohne einig besonder Rekompensation vor und nach bei beiden niederländischen Kriegen teilen, viel Dienste bezeiget, auch wohl gute Expeditiones erhalten; Weil er dannoch fast zu seinem Alter kommen und ihm vermutlich Ungelegenheiten geben wolle, bei diesen hochbeschwerlichen stetigen Kriegsläufen saich auf dem platten Lande häuslich nieder zu setzen oder ihn ohne Gefahr, wenn es die Zeit erforderfdn würde, von hieraus ab- und zuzuziehen, so stellen wir hiemit untertänig anheim, ob nicht dieselbe bei hiernächst folgenden besserern Occasion gemeltes Doctoren eingewandte Bitt .. sein Salarium zu verbessern
1733
Specificatio der Einnahmen des Richters:
- Zeller Schockemoller beim Amtritt 2 Rthlr
- Sch Bockholt jährlich 2 Rt
- Zeller Ahlandt 1 Rt
- Zeller Hagemann, Steinfurt 1 Rt
- Mennemann, Drensteinfurt
- Jeder Bürger zu S. aus dem Haus 2 münstersche Pf 30 Rthlr
Ländereien
- Ksp Sendenhorst aufm Saatfeld aum grünen Weg 4 St
- aufm Boymer Feld 6 St
- noch daselbst am Lueckmans Kuhkampf
- 1 kleiner Kamp bei Zeller Jungmans Hof
- 2 St in Rothkötters Blancken, teils Gras teils Struelle
- 1 St Gras in Nießmans Wiese am Bömer Feld
- 1 St Saatland in Bartmans Schürkamp
- 1 Kl Strepsel Saatland in Bartmans Feldkamp
- 1 St Holzgewachs in Jungemans Busch, der Ostbrink
- 1 St Gras im der Gemeinheit hinter dem Ksp-Hagen am grünen Weg
Flügelwerk
- ein Bürger zu S, gibt aus seinem Haus ein ums andere Jahr ein Huhn; im Einzelnen:
Henrich und Bernd Holscher nunc Florenz Schlenker
Iderich Ruschenschmidt -Hesselman
Werner Heese - Kötter Führer Bartmann
Joan Ter Alst - Geileren
Georg Lessel Beumer
Johan Hintzenbrock - Feigel
Fraterherren - Gerichtsschreiber Schunicht
J. B. Bisping, Richter zu Sendenhorst
FM Hofkammer VI 64
Wohnung des Richters
1662
Syndicus der Stadt MS und Richter zu S. Caspar Bispinck, der Rechte Lic wegen ihm zuständigen, zu S. vor der Südpforten belegenen Wohnplatzes, die Gnad zu erweisen, zu bewilligen, eine Behausung aufzusetzen und in die dortige Rentmeisterei einen Kanon von 5 Rthl zu erlegen.
1749/50
Wwe Doctoris Boickhorst, Maria Elis. Rave, berichtet, wie aus dem, ihren Voreltern abgetretenen Gründen ein Kanon von 5 Rthlr geht.
Auf diesen Gründen sind 6 Gahden nebste ein großes Wohnhaus und Bauhaus gebaut, der Überrest zum Garten gemacht, der so groß ist, daß die 5 Rthl genugsam daraus können bestritten werden.
1750 II 13
... Daß Wwe Boickhorst zwar die zu S.leider sich ergebene heftige Feuersbrunst mitbetroffen und dadurch ihre Häuser eingeäschert worden, dennoch aus den dabei sich befindenden Garten der Kanon bezahlt werden kann.
Führungszeugnis F v Dincklage, Oberst:
Demnach der bei dem mir gnädigst anvertrauetten Regiment angestellte Regiments Auditeur Carl Philip Kreutzhagen in sicherer Erfahrung gemacht, daß der gewesene Richter Boichhorst zu Sendenhorst im Hochstift MS mit Tode abgegangen, auch derselbe mir geziemend vorgestellt, daß er durch Erlangung dieser erledigten Stelle sein zeitliches Glück zu machen glaubte, und mir solcher nach um ein Zeugnis seines bisherigen Verhaltens und geführter Conduite gebeten; Als habe ich selben ein solches Zeugnis seines bisherigen sehr guten Wohlverhaltens und ganz untadelhafter Aufführung nach meinem besten Wissen und Gewissen Euer Kuhrfürstl Durchlaucht zu höchsten Gnaden
empfohlen.
Urkund .. beigedruckten Regiments Insiegels
Herzogenbusch den 10ten Februar 1794
Königlich preußisches Land- und Stadtgericht Sendenhorst
1. IV. 1815 - 1. X. 1817
zuständig für:
- Rinkerode
- Albersloh
- Amelsbüren
- Hoetmar
- Sendenhorst Stadt
- Sendenhorst Kirchspiel
Richter Vagedes
- zunächst nach Oelde
- 1838 Land- und Stadtrichter Vagedes zum Direktor, Coesfeld, ernannt
Gerichtsschreiber
FM LA 422.5
1644 VII 19
Da der Gerichtsschreibers zu Wolbeck und S., Johan Melschede, dermaßen krank, daß er leider stets dem Tod mehr dann dem Leben accliniert und der Doctor auch sunsten mannigfachen erfahrenen Relationa nach unmöglich zur Gesundheit restituiert werden kann, es geschehe dann aus Gottes sonderlichen Vorhangnus ... bittet Notar Theod Duddey, ihm die Stelle zu übertragen. Er habe bereits zu Zeit des + Gerichtsschreibers Henrich Wibbertz und des jetzigen Melschede als Schreiber des Gerichts gearbeitet
1686
Nach + des Gerichtsschreibers zu Sendenhorst und Wolbeck wird Bernhard Beckhausen ernannt (Urk in Bonn ausgestellt)
1728 Stadtrechnungen
Dem Gerichtsschreibern Schunicht habe in causa Fisci contra Ruthman tax. zahlt 17-9 Schill.
Albert K Hömberg. Entstehung der westf Freigrafschaften
Veme: nach 1250 Entstehung im westf. Kernraum Aus dem Richten unter Königsbann ist der Mythos der Veme erwachsen
ab 1350 Ausweitung über das ganze Reich
60-Schilling-Buße (Königsbuße des Hochgerichts)
Westfalen Reliktgebiet älterer Rechtsordnung
Eigentumsübertragungen sub banno regio erst in nachkarolingischer Zeit entstanaden (landschaftl begrenzte Rechtsgewohnheit)
Freivogteien
Enger Zusammenhang zw Einteilung eines Landes in Gogerichte und älterer kirchl Organisation Übereinstimmung von Go und Kirchspiel
mindestens 75/100 der 350/400 Freistühle sind Vogteidingstätten
S. 14: Jeder Haupthof an dem sich eine größere Villikation anschloß., besaß einen Gerichtsstuhl
===> Vill. Elmenhorst; Vogtei Steinfurt - Tie - Überwasser; allerdings 1050 Ende der Königsbannvogteien; Überwasser 1040 gegründet, Übergangsphase
Vögte, Vogteien Freckenhorst WAF:
- 1190 EH Lippe
- 1365 Grafen von Tecklenburg
Verschwinden von Dingstätten alter Königsbanngerichte, Gründe: Abwehrkämpf gegen
a) Grafen, Bischöfe, die seit dm 12 Jh ihre Machtbereiche in territoriale Herrschaftsräume verwandeln
b) Grundherren, die versuchen sich von ihre finanziellen Verpflichtungen zu befreien
Freigerichte
a) Gerichtsbarkeit für Freibauern, Freigüter
b) Strafgerichtsbarkeit für die gesamte Bevölkerung (Lindner 215)
S 31 ... offensichtlich verfehlt, aus der Seltenheit älterer Urkunden auf ein Nichtvorhandensein der Strafgerichtsbarkeit zu schließen.
--- Gerichtsprozesse und -Verfahren erst sehr spät schriftlich festgehalten; 1410 und später
1571 Befragung Amtleute/Richter bei Einleitung der Gerichtsreform
S. 33 Freigerichte im Amt Wolbeck, bürgerlich und peinlich
S. 35 Freigrafen, Salitarii, Richter mit dem Weidestrang
S. 36 ... In allen Freigrafschaften stand die Strafgerichtsbarkeit an erster Stelle Weistum Jacob Grimm
S. 38 2. Hälfte 16 Jh Freigerichte haben schweren Stand gegenüber ihre Kompetenzen immer mehr erweiternden Freigerichte, Schwergewicht der FG überall auf strafrechtlichem Gebiet
39f Vemevrogige Vergehen
Stuhlfreie
Freie als Schöffen und Urteilsweiser; ab 1150 auch Ministeriale
S. 54 bäuerliche Freie verschwinden nicht ganz. Pflicht, die Verurteilten zu richten, Stuhlfreie sind am Freigericht verpflichtet+
Stuhlherr - Freie. Schutzverhältnis, Treuepflicht
S. 57 Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drein Ausgenommen die Freien:
Hominibus ligii ===> CTW II S. 10
S 58 vielerorts Freie Höfe in Lehen verwandelt
S. 59 St. Paulsfreie, 15 Jh Eigenhörige kaufen sich und ihre Güter frei und unterstellen sich dem Bf Freienrecht
keine Vollfreiheit: Vrye denstmann des guden zunte Pawels
S.60 Trennung zwischen Herrschaft (dominium) und Eigentum (proprietas)
S. 65 Münsterland 14 Jh: Königsdienst der Freien
Greven schuld, Gravenschuld u. ä.
S. 70 Urbar Werden, Innerwestfalen (Münsterland) 37.5 % Freie
S. 76 15/16 Jh Staat normalisiert und schematisiert die bäuerlichen Rechtsverhältnisse freie Lehn - und Pachtverhältnisse
S. 78 Zahl der Stuhlfreien in den meisten Freigrafschaften des Münsterlands gering
S. 82 Freie im Dreingau
Kriminalität
1660 AV Msc 391.1
Brutale Pfändung wegen Steuerrückstände
Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Hermann Kerrkloes, unsers lieben Vaters im neuen Kirchspiel Ahlen gelegene Behausung, durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeder zerschnitten, un das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unseren Vatter und Sohn mit Kusen (Keulen) vom Haubt bis zu den Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschlagen, ja ohne einige Wortwechselung mit größter Furie dergestalt tractirt, daß sie vom Haubt zu Fueß geschwollen und alle ihre Mengele nach zur Zeit nicht erfunden, und leider Gott erbarms daranne nichte genesenwerden können, wie solches alles ab der beigefügten, des Scharffrichters attestation... und als de deliquenten gefragt worden, von wannen sie kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dann sie keinen Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genommen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von Münster um die Execution zu verhengen abgesandt weren, der doch mehrere mahlen wie erweißlich executieren lassen und ihme niemale Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.
Wann nun hochgebietender Her solche Gewalttat und marterlicher nächtlicher ohne eine Fug und Ursach beschehener Einfall mit keinem Weg rechtens behauptet werden kann, wie auch gemein nicht gemeint, dem dergestalt zuzusehen, aber als schlechte und einfältige Bauersleute bei und nicht wissen, wie solcher Gewalt hat zubringen und unser unwiederbringlicher Schaden hinwider suchen mögen oder können
Bitte an die Räte (zu Wolbeck) diese so starke ohne fug und Ursach bgeschehen Gewalttat und Martlichen Einfall zu bestrafen ... um größeren Schaden zu vermeiden ... maßen dadurch das Erbe umgepflüget allda beligee bleiben wird (Steuerausfall!)
Geschehen Ahlen 1660 I 13
Eigenhändige Unterschrift: Berrent Kerlau Agnes Kelau (auch die Frau konnte schreiben!)
Todschlag im Rausch (auch in der Ortsgeschichte behandelt)
1669 XII 3 AV MS Msc 389.1
Anno 1669, Dienstag, den 3ten December gerichtlichen innerhalb S. erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscalischer Anwalt daselbsten:Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten Novembris Berndt und Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll und doll aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Johan Monsterman aus der Ursachen Zankerei angefangen, daß er für beide Brüder den Brandwein so sie mit einander getrunken, nebst seinem Quot bezahlen sollen, solches aber zu tun verweigert, mit denselben Zänkerey angenfangen und als beide Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S. genannten M. alsobald
angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zerknirschet, und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, gestalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite an die rechte Seite zwischen den Rippen, die dritte in das Dickede von der Lenden an der rechten Seite.
Bat also de Veltscherer Herman Heumans, weilen periculum vitae dabei sein sollte, darüber zu hören. Der dann erschien und referierte, daß die zwo Wunden, so an beiden Seiten bekommen, tödlich wären, wie dann solches vom Veltscher eingebrachte
Attestatio nachgewiesen.
Der Täter Bernd Wessels ist sofort gefangen angehalten wordn, sein Bruder aber Hermann Wessels in Ihro Hochfürstl. Gnaden Kriegsdienst unter Herrn Drosten von Schilders Compagnie sich mit der Flucht salviert.
Einhalt des Veltscher Attestation
Ich bekenne an der linken seiten under den Hertzen, das ander aber an der rechten Seiten zwischen den ribben, auch noch ein Stich unter Lenden, Sambstags des Nachts bekommen, item sein Haupt verwundet, solches mittels Eids bezeuge
den 2. XII 1669 Herman Hewman Barbier in Sendenhorst
Nachlässigkeit des Torwärters:
(FM LA 361.13)
1660 XII 2 Bürgermeister zu Sendenhorst an den Richter Johan Caspar Bisping, der Rechte Licentiat, geheimer Rat, auch Richter und Gograve in und außerhalb Ahlen und Sendenhorst
... daß wegen der zwei münsterischen Bürger die welche bei Nachtzeiten durch Sendenhorst sollen passiert sein, wird wie folgt beantwortet: Dievier Pförtner wurden befragt, in welcher Pforte diese zwei Bürger von MS ein- oder ausgelassen, worauf alle geantwortet, sie wären mittleids zu bedauern erbötig, daß deren keiner davon das geringste Wissen gehabt, weil allhier bei Tag und Nacht die Gespanne von Beckum und Ahlen und aderen Örter aus und nach dem Lager durchpassieren, wodurch die Pforte, weil die Spanne nicht können vorbeipassieren, des Nachts müssen eröffnet werden ...
Dirich Thorgeist, Johan Wettendorff
Rattengift für den lieben Gatten
1700 VI 21 Todesurteil
In peinlichen Inquisitionssachen unseres Fisci Gerichts Sendenhorst anklagenden beeidene Catharinam Lenferding, Henrich Spithovers Ehehausfrauen, Angeklagte und Inhaftierte, wird auff Amklag, Andtwort, auch gerichtlichen Geständnis und resp. wahrhaftiger und vermöge der Reichssatzung und peinlicher Halsgerichtsordnung des Kaysers Caroli des fünften eingenommener Befindung aller wohl erwogener Umstände nach hiermit zu Recht erkandt, daß peinlich Angeklagte, das sie vor Gericht stehende wegen dessen, daß sie nicht ableugnete, ohnlengst ihrem Eheman in ein Nepgen mit warmer Milch dazu auch in vorigem Sommer ihren verstorbenen Ehemann Herman Austerman in ein Nepgen mit Grütze so viel Ratzenkraut als zwischen zwey Finger halten kann, in der Meinung, selbigen dadurch zu tödten, würcklich beigebracht, gestalt auch dieser darauf sich soforth zu Bett gelagt und nach vielen ausgestandenen Reißen und Schmertzen des Leibs im neunten Tag todt verblichen, erstsprechender jetziger Eheman auch in gleicher Gefahr des Todtes zwar gewesen,danach durch die Verhängnis Gottes vermittels erhaltener Medicin zur Zeit noch beyn Leben erhalten daweniger vielen Schmertzen des Leibes annoch unterworfen.
Infolge sothaner schrecklicher Missethatten halber zur woll bedienten Straff und andern zum Abscheulichen Exempel mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten und zu verdammen sey, inmaßen als hiemit erkannt und dieselbe dazu verdammet wirdt von rechts
Decretum in consilio d. 21. Juny 17ßß, B. Wettendorf
1718 Urteil (Tod ?)
In criminal Inquisations Sachen hoher Landtsobrigkeit Fisci zu S. peinlichen Anklägern eines gegen und wider Frantz Groll peinlich angeklagten anderntheils wirdt auff Klag, Andtwort und alles gerichtlich Fürbringen, auch nottürfftiger, wahrhaffftiger Erfahrung und Erfindung, so deshalb alles nach laut Kayer Carls des fünften und des Heil. Reichs Ordnung geschehen auf an uns gehorsambst abgestattete Relation endlich zu REcht
erkannt, daß Ihaftat darumb, daß er ohngeachtet seiner vormahlingen auf drey verschiedenen Weisen zu Meppen aus der großen Kirchen von einem Bilde gestohlenen sechs resp. Kreuzer und Pfennigen, auch im Jahr 1716 dem Wigbold Billerbeck formalibus: Billerbeck soll übre mich schreyn zwischen dieses und morgen, Item: Nuhn will ich es machen, daß zwischen dieses und morgen Billerbeck soll in vollem Feuer stehen, Und wie dessen Mutter ihme das Maul zuthuhen geheißen, replicirt: Ich bin des Teufels. Ich stecke es in Brandt. Angedrohter Brandstiftung und derhalben gehaltene gerichtliche correction auch geleistete juratorie caution den non offendendo ... (unvollständig)
1591-1774 FM Prozesse
Verschiedene Kriminalsachen
Galgen
Stadt hatte einen Galgen:
1787 Georg Hendrich Lindemeyer zahlt von 2 Stück Gesailand im Galgenkamp auf 4 Jahre, 1-14 Rthlr) ---> Galgenkamp städtisches Eigentum, obwohl in der Bauerschaft Hardt
1677 IX 15
Referierte Henrich Schütte, daß wie er, Martin Angelkotten diesen Morgen bauen wollen, Johan Erdtman Ksp Sendenhorst Eingesessener, hinzugelaufen kommen, denselben angerufen, sagend, "Was machst du Ehrendieb auf meinem Kamp" und darauf lachender Weise mit einer großen, in Händen gehabten Forken ihm, Angelkotten, von hinten aufs Haupt geschlagen, daß er zur Erden gefallen und wie er wieder aufgestanden, wiederum danieder geschlagen und ihm, Angelkotte, zu dreimalen mit der Forken geschlagen, daß er zur Erden gefallen, daß auch dei Forke durch das Schlagen in Stücken gebrochen und also ihn von oben bis unten blund und blau geschlagen, ihm die Haar aus dem Kopf gerupft. Endlich ihn wieder für einen Ehrendieb, Scheln, Verräter und Dieb, er sollte - sit venia - seine Mutter vexieren und also ihn auch gräulich iniuriert, auch ihn unchristlich geschlagen.
Wie er alles deponiert, erzählen können, nach geübter Schlägerei hatte er gesagt: "Wie liegst Du schwarte, fromme Kerll allda!" Maßen er, Angelkotte, dessenthalben bettlägerig wegen einiger gefährlicher Streiche und Hauptschläge, so er bekommen, daß solches dergestalt passiert wollt.
Geschrieben Sendenhorst in Martin Angelkotten Behausung präs. Joanne Angelkotten et Joanne Sieckman
Auseinandersetzungen um strittiges Eigentum (AL)
1692 IV 17
Ludgeri an den Richter zu S: Prostestation gegen die Provisoren der Kirche. Ludgeri sei in die Schürckmansche Behausung immitiert und habe für die Raparatur 65 Rthlr Kosten aufgewandt. Bitte, die Ansprüche der Kirchenprovisoren abzuweisen
1693 XI 10
Feststellung betr. des Schürkampfs: P Joan Lange, Berndt Zeller Selling, Herman Zeller Vreden, Henrichen Schulten Elmenhorst, Tonießen S. Northoff, beeidigte Baurrichter erklären: Pastor Langen habe im Schürkampf des Jungemans 2 St mit Telgen. Jungman behauptet, es handele sich um 3 Stücke, so daß dem Pastor ein Drittel entfremdet werde. Eine Ortsbesichtigung ergibt: daß von der Hecken bis den bloeßen von Telgen unbesetzten Platz nur
zwey Stücke belegen.." Affirmation der vier Bauerrichter ..."daß keinvernünfiger Mensche nach dem Augenschein mehr als zwey stücke daraus judiciren könte."
Geschehen binnen Sendenhorst in meines Notarii Bahausung auf der Stuben Zeugen Joan Lüttighaus, Henrich Vrede
Joannes Veltman Notar
1696 X 7
Jan Christoph Bernardt Bisping, beider Rechte Licentiat, auch in und außerhalb Sendenhorst verordneter Richter und gograve befiehlt dem Vogt des Ksp Sendenhorst Martin Suermann die gerichtliche Vorladung des Zeller Joan Jungman
1696 X 18
Anklageschrift gegen Jungmann durch M. L. Langen (Notar): U a Jungman habeohne Erlaubnis auf dem strittigen Grundstück einen Baum hauen lassen und ihn durch seinen Schwager Zeller Herte nach dem Pastorat fahren lassen
1696 XII 18
Terminus protocolli in Sachen fisci Sendenhorst contra Zellern Jungmann;
Jungmann wird zu den Anklagepunkten befragt, ua hat er einen fruchtbaren Baum auf seinem eigenen Stück gehauen, das Zöpfe nach S. gefahren,das übrige in Bretter schneiden lassen und hatt der Herr Cappelan des Doms das Holz durch Zellern Tawide und Middendorf nach MS fahren lassen.
1697 I 3
Pastor Langen erklärt, er habe als Anwalt und beeidigter Gerichtsprocurator Melchior Leopold Langen gewählt (Vordruck)
1697 I 26
Theodor Luelman im Auftrag des Domburseners an den Richter in Sendenhorst: "Bitte, den Fall nicht weiterzuverhandeln bis ein Ortstermin vorgenommen sei, der "bei dieser Winter Zeit sonderlich da das land mit schnee bedecket nicht woll kan gehalten werden"
1697 X 29
Ankündigung eines Ortstermins für den 29. XI morgens 9 Uhr. Jungman hat bei einer Strafe von 5 Rthlr zu erscheinen
1698 I 7
Auswanderung Vorbestrafter
BE Landratsamt Nr 31
Sendenhorst 1847 XI 15
Betr. Auswanderung des Tagelöhners Bern. Linnemann nach America
Der berüchtigete Tagelöhner Bernard Linneman hierselbt . welcher dreimal in Benninghausen gesessen hat und wegen mehrerer gemeingefährlichen Verbrechen und Vergehungen teils bestrafet, teils derselben dringend verdächtige bleibt - hat den Entschluß gefaßt, nach America auszuwandern, wenn ihm die Überfahrtskosten hierzu verschafft würden, da er nicht das mindeste
Vermögen besitzt.
Um hier die menschliche Gesellschaft von diesem gefährlichen Subjekte zu befreien, haben die Wohlhabenderen Eingesessenen die Summe von 104 Rthlr zusammengelegt. Die Familie des Linnemann hat dazu gegeben 40 Rthlr. Da die Überfahrtskosten ca 224 Thlr betragen, so fehlen 80 bis 90 Thlr, welche die Gemeinde-Versammlungen von Stadt und Kirchspiel Sendenhorst mit Freuden
bewilligt haben.
Euer Hochwohlgeboren bitte ich nun gehorsamst, den beifolgenden Beschluß derselben hochgemeigtest bestätigen zu wollen.
Das Auswanderungsgesuch erfolgt in separatu
Randbemerkung Landrat: die Entlassungsurkunde (aus der Staatsbürgrschaft) wird von der Regierung erteilt. Wohlwollende Bemerkung, die außerordentliche Ausgabe der Gemeindekasse zu genehmign: Der Linneman ist gänzlich arm, die Überfahrtskosten werden demselben von Verwandten und
anderen Eingesessenen geschenkt. Bitte um stempelfreie Ausstellung der Urkunde
Kriminalität
1660 AV Msc 391.1
Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und zwei Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Hermann Kerrkloes, unsers lieben Vaters im neuen Kirchspiel Ahlen gelegene Behausung, durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeder zerschnitten, un das Haus mit großer Ungestümigkeit
eingefallen, unseren Vatter und Sohn mit Kusen (Keulen) vom Haubt bis zu den Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre Häupter und härne Pfannen eingeschlagen, ja ohne einige Wortwechselung mit größter Furie dergestalt tractirt, daß sie vom Haubt zu Fueß geschwollen und alle ihre Mengele nach zur Zeit nicht erfunden, und leider Gott erbarms daranne nichte genesen
werden können, wie solches alles ab der beigefügten, des Scharffrichters attestation... und als de deliquenten gefragt worden, von wannen sie kehmen und warumb solcher nechtlicher Einfahl geschehe, dann sie keinen Menschen beleidiget hetten, haben die Executanten thätlich fünff Pferde aus dem Stall genommen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und vermeldet, daß sie von Herrn Licentiaten Wittfelt von Münster um die Execution zu verhengen abgesandt weren, der doch mehrere mahlen wie erweißlich executieren lassen und ihme niemale Pfandweigerung von Kerkloe geschehen.
Wann nun hochgebietender Her solche Gewalttat und marterlicher nächtlicher ohne eine Fug und Ursach beschehener Einfall mit keinem Weg rechtens behauptet werden kann, wie auch gemein nicht gemeint, dem dergestalt zuzusehen, aber als schlechte und einfältige Bauersleute bei und nicht wissen, wie solcher Gewalt hat zubringen und unser unwiederbringlicher Schaden hinwider suchen mögen oder können
Bitte an die Räte (zu Wolbeck) diese so starke ohne fug und Ursach bgeschehen Gewalttat und Martlichen Einfall zu bestrafen ... um größeren Schaden zu vermeiden ... maßen dadurch das Erbe umgepflüget allda beligee bleiben wird (Steuerausfall!)
Geschehen Ahlen 1660 I 13
Eigenhändige Unterschrift: Berrent Kerlau
Agnes Kelau
1669 XII 3 AV MS Msc 389.1
Anno 1669, Dienstag, den 3ten December gerichtlichen innerhalb S.erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscalscher Anwalt daselbsten:Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten Novembris Berndt und Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll und doll aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Johan Monsterman aus der Ursachen Zankerei angefangen, daß er für beide Brüder den Brandwein so sie mit einander getrunken, nebst seinem Quot bezahlen sollen, solches aber zu tun verweigert, mit denselben Zänkerey angenfangen und als beide Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S. genannten M. alsobald
angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zerknirschet, und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, gestalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite an die rechte Seite zwischen den Rippen, die dritte in das Dickede von der Lenden an der rechten Seite.
Bat also de Veltscherer Herman Heumans, weilen periculum vitae dabei sein sollte, darüber zu hören. Der dann erschien und referierte, daß die zwo Wunden, so an beiden Seiten bekommen, tödlich wären, wie dann solches vom Veltscher eingebrachte
Attestatio nachgewiesen.
Der Täter Bernd Wessels ist sofort gefangen angehalten worden, sein Bruder aber Hermann Wessels in Ihro Hochfürstl. Gnaden Kriegsdienst unter Herrn Drosten von Schilders Compagnie sich mit der Flucht salviert.
Einhalt des Veltscher Attestation
Ich bekenne an der linken seiten under den Hertzen, das ander aber an der rechten Seiten zwischen den ribben, auch noch ein Stich unter Lenden, Sambstags des Nachts bekommen, item sein Haupt verwundet, solches mittels Eids bezeuge
den 2. XII 1669 Herman Hewman Barbier in Sendenhorst
(FM LA 361.13)
1660 XII 2 Bürgermeister zu Sendenhorst an den Richter Johan Caspar Bisping, der Rechte Licentiat, geheimer Rat, auch Richter und Gograve in und außerhalb Ahlen und Sendenhorst
... daß wegen der zwei münsterischen Bürger die welche bei Nachtzeiten durch Sendenhorst sollen passiert sein, wird wie folgt beantwortet: Die vier Pförtner wurden befragt, in welcher Pforte diese zwei Bürger von MS ein- oder ausgelassen, worauf alle geantwortet, sie wären mittleids zu bedauern erbötig, daß deren keiner davon das geringste Wissen gehabt, weil allhier bei Tag und Nacht die Gespanne von Beckum und Ahlen und aderen Örter aus und nach dem Lager durchpassieren, wodurch die Pforte, weil die Spanne nicht können vorbeipassieren, des Nachts müssen eröffnet werden ...
Dirich Thorgeist, Johan Wettendorff
1669 Quelle ?
Anno 1669, Dienstag, den 3ten December gerichtlichen innerhalb S. erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscalscher Anwalt daselbsten:
Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten Novembris Berndt und Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll und doll aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Johan Monsterman aus der Ursachen Zankerei angefangen, daß er für beide Brüder den Brnadwein so sie mit einander getrunken, nebst sinem Quot bezahlen sollen, solches aber zu tun verweigert, mit denselben Zänkerey angenfangen und als beide Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S. genannten M. alsobald angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zerknirschet, und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, gestalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite an die rechte Seite zswischen den ...
1700 VI 21 Todesurteil
In peinlichen Inquisitionssachen unseres Fisci Gerichts Sendenhorst anklagenden beeidene Catharinam Lenferding, Henrich Spithovers Ehehausfrauen, Angeklagte und Inhaftierte, wird auff Amklag, Andtwort, auch gerichtlichen Geständnis und resp. wahrhaftiger und vermöge der Reichssatzung und peinlicher Halsgerichtsordnung des Kaysers Caroli des
fünften eingenommener Befindung aller wohl erwogener Umstände nach hiermit zu Recht erkandt, daß peinlich Angeklagte, das sie vor Gericht stehende wegen dessen, daß sie nicht ableugnete, ohnlengst ihrem Eheman in ein Nepgen mit warmer Milch dazu auch in vorigem Sommer ihren verstorbenen Ehemann Herman Austerman in ein Nepgen mit Grütze so viel Ratzenkraut als zwischen zwey Finger halten kann, in der Meinung, selbigen dadurch zu tödten, würcklich beigebracht, gestalt auch dieser darauf sich soforth zu Bett gelagt und nach vielen ausgestandenen Reißen und Schmertzen des Leibs im neunten Tag todt verblichen, erstsprechender jetziger Eheman auch in gleicher Gefahr des Todtes zwar gewesen,danach durch die Verhängnis Gottes vermittels erhaltener Medicin zur Zeit noch beyn Leben erhalten daweniger vielen Schmertzen des Leibes annoch unterworfen.
Infolge sothaner schrecklicher Missethatten halber zur woll bedienten Straff und andern zum Abscheulichen Exempel mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten und zu verdammen sey, inmaßen als hiemit erkannt und dieselbe dazu verdammet wirdt von rechts
Decretum in consilio d. 21. Juny 17ßß, B. Wettendorf
1718 Urteil (Tod ?)
In criminal Inquisations Sachen hoher Landtsobrigkeit Fisci zu S. peinlichen Anklägern eines gegen und wider Frantz Groll peinlich angeklagten anderntheils wirdt auff Klag, Andtwort und alles gerichtlich Fürbringen, auch nottürfftiger, wahrhaffftiger Erfahrung und Erfindung, so deshalb alles nach laut Kayer Carls des fünften und des Heil. Reichs Ordnung geschehen auf an uns gehorsambst abgestattete Relation endlich zu REcht
erkannt, daß Ihaftat darumb, daß er ohngeachtet seiner vormahlingen auf drey verschiedenen Weisen zu Meppen aus der großen Kirchen von einem Bilde gestohlenen sechs resp. Kreuzer und Pfennigen, auch im Jahr 1716 dem Wigbold Billerbeck formalibus: Billerbeck soll übre mich schreyn zwischen dieses und morgen, Item: Nuhn will ich es machen, daß zwischen dieses und morgen Billerbeck soll in vollem Feuer stehen, Und wie dessen Mutter ihme das Maul zuthuhen geheißen, replicirt: Ich bin des Teufels. Ich stecke es in Brandt. Angedrohter Brandstiftung und derhalben gehaltene gerichtliche correction auch geleistete juratorie caution den non offendendo ...
Übertretungen
1833
Strafbescheid gegenm Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizeistunde
1832 XII 27
Reparatur von zerschlagenen Sprossen im Fenster und neue Glasscheiben im Haus des Beigeordneten Dr. Forstmann