Gerichte VI

Richteramt zu Beginn des 30j Krieges

 

Rat Henrich Wettendorff: Gnädigster Kurfürst und  Herr,  der  kurfürstliche  Rat Petrus Hoffschlag Der Rechte Dr hat den Antrag  gestellt, als Richter (zu Sendenhorst) angestellt zu werden. ... Nun können wir zwar bezeugen, daß er ein alter Diener Ew. Kurfürst. deren Vorfahren und diesesn Stifts mit Reisen und sonsten nit ohne große Ungelegenheit auch wol Leib und

Lebensgefahr in unterschiedlichen schweren  und  angelegenen  Beschickungen  ohne einig besonder Rekompensation vor und nach bei beiden niederländischen  Kriegen teilen, viel Dienste  bezeiget,  auch  wohl  gute Expeditiones erhalten; Weil er dannoch fast zu seinem Alter kommen  und ihm vermutlich Ungelegenheiten  geben  wolle, bei diesen hochbeschwerlichen stetigen Kriegsläufen saich auf dem platten Lande häuslich nieder zu setzen oder ihn ohne Gefahr, wenn es die Zeit erforderfdn würde, von  hieraus  ab-  und zuzuziehen, so stellen wir hiemit untertänig anheim, ob nicht dieselbe  bei hiernächst folgenden besserern Occasion gemeltes Doctoren eingewandte Bitt  .. sein Salarium zu verbessern

 

   

1733

Specificatio der Einnahmen des Richters:

 

- Zeller Schockemoller beim Amtritt 2 Rthlr

- Sch Bockholt jährlich 2 Rt

- Zeller Ahlandt 1 Rt

- Zeller Hagemann, Steinfurt 1 Rt

- Mennemann, Drensteinfurt

- Jeder Bürger zu S. aus dem Haus 2 münstersche Pf 30  Rthlr

 

 Ländereien

          - Ksp Sendenhorst aufm Saatfeld aum grünen Weg  4 St

          - aufm Boymer Feld 6 St

          - noch daselbst am Lueckmans Kuhkampf

          - 1 kleiner Kamp bei Zeller Jungmans Hof

          - 2 St in Rothkötters Blancken, teils Gras teils    Struelle

          - 1 St Gras in Nießmans Wiese am Bömer Feld         

          - 1 St Saatland in Bartmans Schürkamp

          - 1 Kl Strepsel Saatland in Bartmans Feldkamp

          - 1 St Holzgewachs in Jungemans Busch, der Ostbrink

          - 1 St Gras im der Gemeinheit hinter dem Ksp-Hagen am   grünen Weg

 

          Flügelwerk

          - ein Bürger zu S, gibt aus seinem Haus ein ums andere Jahr  ein Huhn; im Einzelnen:

Henrich und Bernd Holscher nunc Florenz Schlenker

Iderich Ruschenschmidt -Hesselman

Werner Heese - Kötter Führer Bartmann

Joan Ter Alst - Geileren

Georg Lessel Beumer

Johan Hintzenbrock - Feigel

Fraterherren - Gerichtsschreiber Schunicht

 

          J. B. Bisping, Richter zu Sendenhorst

 

     

 

FM Hofkammer VI 64

 

Wohnung des Richters

 

1662

Syndicus der Stadt MS und Richter zu S. Caspar  Bispinck,  der  Rechte  Lic wegen ihm zuständigen, zu S. vor der Südpforten belegenen  Wohnplatzes, die  Gnad zu erweisen, zu bewilligen, eine  Behausung  aufzusetzen  und  in  die dortige Rentmeisterei einen Kanon von 5 Rthl zu erlegen.

 

1749/50

Wwe Doctoris Boickhorst, Maria Elis. Rave, berichtet, wie  aus  dem, ihren Voreltern abgetretenen Gründen ein Kanon von 5 Rthlr geht.

Auf diesen Gründen sind 6 Gahden nebste ein  großes  Wohnhaus  und  Bauhaus gebaut, der Überrest zum Garten gemacht, der so groß ist, daß die 5 Rthl genugsam daraus können bestritten werden.

 

1750 II 13

... Daß Wwe Boickhorst zwar die zu S.leider sich ergebene  heftige Feuersbrunst mitbetroffen und dadurch ihre Häuser  eingeäschert worden, dennoch aus den dabei sich befindenden  Garten der Kanon bezahlt werden kann.

 

         

 

Führungszeugnis F v Dincklage, Oberst:

 

Demnach der bei dem mir gnädigst anvertrauetten Regiment  angestellte Regiments Auditeur Carl Philip Kreutzhagen in sicherer  Erfahrung gemacht, daß der gewesene Richter Boichhorst zu Sendenhorst im Hochstift MS mit Tode abgegangen, auch derselbe mir geziemend vorgestellt, daß er durch Erlangung dieser erledigten Stelle sein zeitliches Glück zu machen glaubte, und mir solcher nach um ein Zeugnis seines bisherigen Verhaltens und geführter Conduite gebeten; Als habe ich selben ein solches Zeugnis seines bisherigen sehr guten Wohlverhaltens und ganz untadelhafter  Aufführung nach meinem besten Wissen und Gewissen Euer Kuhrfürstl Durchlaucht zu höchsten Gnaden

empfohlen.

Urkund .. beigedruckten Regiments Insiegels

Herzogenbusch den 10ten Februar 1794

 

 

Königlich preußisches Land- und Stadtgericht Sendenhorst

1. IV. 1815 - 1. X. 1817

zuständig für:

- Rinkerode

- Albersloh

- Amelsbüren

- Hoetmar

- Sendenhorst Stadt

- Sendenhorst Kirchspiel

 

Richter Vagedes

 - zunächst nach Oelde

 - 1838 Land- und Stadtrichter Vagedes zum Direktor, Coesfeld, ernannt

 

 

 

 

 

Gerichtsschreiber

 

 

FM LA 422.5

 

1644 VII 19

Da der Gerichtsschreibers zu Wolbeck und S., Johan Melschede, dermaßen krank, daß er leider stets dem Tod mehr dann dem Leben accliniert und der  Doctor auch sunsten mannigfachen erfahrenen Relationa nach unmöglich  zur Gesundheit restituiert werden kann, es geschehe dann aus Gottes  sonderlichen Vorhangnus ... bittet Notar Theod Duddey, ihm die Stelle zu  übertragen. Er habe bereits zu Zeit des + Gerichtsschreibers Henrich Wibbertz und des jetzigen Melschede als Schreiber des Gerichts gearbeitet

 

1686

Nach + des Gerichtsschreibers zu Sendenhorst und Wolbeck wird Bernhard Beckhausen ernannt (Urk in Bonn ausgestellt)

         

 

1728 Stadtrechnungen

Dem Gerichtsschreibern Schunicht habe in causa Fisci contra Ruthman tax. zahlt 17-9 Schill.




 

 

Albert K Hömberg. Entstehung der westf Freigrafschaften

 

Veme: nach 1250 Entstehung im westf. Kernraum Aus dem Richten unter Königsbann ist der Mythos der Veme erwachsen

ab 1350 Ausweitung über das  ganze Reich

60-Schilling-Buße (Königsbuße des Hochgerichts)

Westfalen Reliktgebiet älterer Rechtsordnung

Eigentumsübertragungen sub banno regio erst in nachkarolingischer Zeit entstanaden (landschaftl begrenzte Rechtsgewohnheit)

 

Freivogteien

Enger Zusammenhang zw Einteilung eines Landes in Gogerichte und älterer  kirchl Organisation          Übereinstimmung von Go und Kirchspiel

mindestens 75/100 der 350/400 Freistühle sind Vogteidingstätten

S. 14: Jeder Haupthof an dem sich eine größere     Villikation anschloß., besaß  einen Gerichtsstuhl

===> Vill. Elmenhorst; Vogtei Steinfurt - Tie -  Überwasser; allerdings 1050 Ende der Königsbannvogteien; Überwasser 1040 gegründet,  Übergangsphase

 

Vögte, Vogteien Freckenhorst WAF:

          - 1190 EH Lippe

          - 1365 Grafen von Tecklenburg

 

Verschwinden von Dingstätten alter Königsbanngerichte, Gründe: Abwehrkämpf gegen

a) Grafen, Bischöfe, die seit dm 12 Jh ihre Machtbereiche in territoriale Herrschaftsräume verwandeln

b) Grundherren, die versuchen sich von    ihre finanziellen Verpflichtungen zu befreien

 

Freigerichte

a) Gerichtsbarkeit für Freibauern, Freigüter

b) Strafgerichtsbarkeit für die gesamte Bevölkerung (Lindner 215)

S 31 ... offensichtlich verfehlt, aus der Seltenheit   älterer Urkunden auf ein Nichtvorhandensein der     Strafgerichtsbarkeit zu schließen.

--- Gerichtsprozesse und -Verfahren erst sehr spät schriftlich festgehalten; 1410 und später

          1571 Befragung Amtleute/Richter bei Einleitung der  Gerichtsreform

S. 33 Freigerichte im Amt Wolbeck, bürgerlich und  peinlich

S. 35 Freigrafen, Salitarii, Richter mit dem Weidestrang

S. 36 ... In allen Freigrafschaften stand die  Strafgerichtsbarkeit an  erster Stelle  Weistum Jacob Grimm

S. 38 2. Hälfte 16 Jh Freigerichte haben schweren Stand gegenüber ihre Kompetenzen immer mehr erweiternden Freigerichte, Schwergewicht der FG  überall auf strafrechtlichem  Gebiet

39f Vemevrogige Vergehen

 

Stuhlfreie

Freie als Schöffen und Urteilsweiser; ab 1150 auch Ministeriale

S. 54 bäuerliche Freie verschwinden nicht ganz. Pflicht, die Verurteilten zu richten, Stuhlfreie sind am Freigericht verpflichtet+

Stuhlherr - Freie. Schutzverhältnis, Treuepflicht

S. 57 Verkauf der Freigrafschaft auf dem Drein       Ausgenommen die Freien:

          Hominibus ligii ===> CTW II S. 10

 

 

S 58 vielerorts Freie Höfe in Lehen verwandelt

S. 59 St. Paulsfreie, 15 Jh Eigenhörige kaufen sich und ihre Güter frei und unterstellen sich dem Bf     Freienrecht

keine Vollfreiheit: Vrye denstmann des guden zunte Pawels

S.60 Trennung zwischen  Herrschaft (dominium) und  Eigentum (proprietas)

S. 65 Münsterland 14 Jh: Königsdienst der Freien

Greven schuld, Gravenschuld u. ä.

S. 70 Urbar Werden, Innerwestfalen (Münsterland) 37.5 %  Freie

S. 76 15/16 Jh Staat normalisiert und schematisiert die bäuerlichen Rechtsverhältnisse freie Lehn - und Pachtverhältnisse

S. 78 Zahl der Stuhlfreien in den meisten Freigrafschaften des Münsterlands gering

S. 82 Freie im Dreingau

 

        

Kriminalität

 

1660 AV Msc 391.1

Brutale Pfändung wegen Steuerrückstände

Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und  zwei  Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Hermann Kerrkloes, un­sers lieben Vaters im neuen Kirchspiel Ahlen gelegene  Behausung, durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeder  zerschnitten, un das Haus mit großer Ungestümigkeit eingefallen, unseren Vatter und Sohn mit Kusen (Keulen) vom  Haubt  bis  zu  den Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre  Häupter  und  härne  Pfannen   eingeschlagen, ja ohne einige Wortwechselung mit größter  Furie  dergestalt   tractirt, daß sie vom Haubt zu Fueß geschwollen und alle ihre Mengele  nach zur Zeit nicht erfun­den, und leider Gott  erbarms  daranne  nichte  genesenwerden können, wie solches alles ab der  beigefügten,  des  Scharffrichters  attestation... und als de deliquenten gefragt worden, von wannen sie kehmen  und warumb solcher nechtlicher Ein­fahl geschehe, dann sie  keinen  Menschen  beleidiget hetten, ha­ben die Executanten  thätlich  fünff  Pferde  aus  dem  Stall ge­nommen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und  vermeldet,  daß  sie von  Herrn  Licentiaten  Wittfelt  von  Münster  um  die  Execution  zu verhengen  abgesandt  weren,  der  doch  mehrere  mahlen wie erweißlich executieren lassen und ihme niemale Pfand­weigerung von Kerkloe geschehen.

Wann nun hochgebietender Her solche Gewalttat und marterlicher  nächtlicher  ohne eine Fug und  Ursach  beschehener  Einfall  mit  keinem  Weg  rechtens behauptet werden kann,  wie  auch  gemein  nicht  gemeint,  dem  dergestalt zuzusehen, aber als schlechte und  einfältige Bauersleute bei und nicht wissen, wie solcher Gewalt  hat  zubringen  und  unser  unwiederbringlicher Schaden hinwider suchen mögen oder können

Bitte an die Räte  (zu  Wolbeck)  diese  so  starke  ohne  fug  und  Ursach  bgeschehen Gewalttat und Martlichen Einfall zu be­strafen  ...  um  größeren   Schaden zu vermeiden ... maßen da­durch das Erbe umgepflüget  allda  beligee  bleiben wird (Steuerausfall!)

Geschehen Ahlen 1660 I 13

Eigenhändige Unterschrift: Berrent Kerlau                   Agnes Kelau (auch die Frau konnte schreiben!)

 

Todschlag im Rausch  (auch in der Ortsgeschichte behandelt)

 

1669 XII 3 AV MS Msc 389.1

Anno  1669,  Dienstag,  den  3ten  December  gerichtlichen   in­nerhalb  S. erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscalischer Anwalt daselbsten:Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten No­vembris  Berndt  und  Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll und doll  aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Johan  Monsterman  aus der Ursachen Zan­kerei angefangen, daß er für beide Brüder den Brandwein  so sie mit einander getrunken, nebst seinem Quot bezahlen sollen, solches  aber  zu tun verweigert,  mit  denselben  Zänkerey  angenfangen  und  als  beide  Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman  ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S.  genannten  M.  alsobald

angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zer­knirschet, und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, ge­stalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite  an  die  rechte  Seite  zwischen  den  Rippen, die dritte in das Dickede von der Lenden an der rechten Seite.

Bat also de Veltscherer Herman Heumans, weilen periculum vitae  dabei  sein sollte, darüber zu hören. Der dann erschien und refe­rierte, daß die zwo Wunden, so an  beiden Seiten bekommen, tödlich  wären,  wie  dann  solches  vom  Veltscher  eingebrachte

Attestatio nachgewiesen.

Der Täter Bernd Wessels ist sofort gefangen angehalten wordn,  sein  Bruder aber Hermann Wessels in Ihro Hochfürstl. Gnaden  Kriegsdienst  unter  Herrn Drosten von Schilders Compagnie sich mit der Flucht salviert.

 

Einhalt des Veltscher Attestation

Ich bekenne  an der linken seiten under den Hertzen, das  ander  aber  an  der  rechten  Seiten   zwischen den ribben, auch noch  ein  Stich  unter  Lenden,  Sambstags  des Nachts bekommen, item sein Haupt verwundet, solches  mittels  Eids  bezeuge

den 2. XII 1669 Herman Hewman Barbier in Sendenhorst

 

Nachlässigkeit des Torwärters:

(FM LA 361.13)

1660 XII 2  Bürgermeister zu Sendenhorst an  den  Richter  Johan  Caspar  Bi­sping, der Rechte Licentiat, geheimer Rat, auch Richter und Go­grave in  und  außerhalb   Ahlen und Sendenhorst

... daß wegen der zwei münsterischen  Bürger  die  welche  bei  Nachtzeiten  durch Sendenhorst sollen passiert sein, wird  wie  folgt  beantwortet:  Dievier Pförtner wurden befragt, in welcher Pforte diese zwei  Bürger  von  MS  ein- oder ausgelassen, worauf alle  geantwortet,  sie  wären  mittleids  zu  bedauern erbötig, daß deren keiner davon das geringste Wissen gehabt,  weil      allhier bei Tag und Nacht die Gespanne von  Beckum  und  Ahlen  und  aderen Örter aus und nach dem Lager durchpassieren, wodurch die Pforte,  weil  die  Spanne nicht können vorbeipassieren, des Nachts müssen eröffnet werden ...

 Dirich Thorgeist, Johan Wettendorff

 

Rattengift für den lieben Gatten

1700 VI 21 Todesurteil

In  peinlichen  Inquisitionssachen  unseres  Fisci   Gerichts   Sendenhorst anklagenden   beeidene   Catharinam    Lenferding,    Henrich    Spithovers  Ehehausfrauen, Angeklagte und Inhaftierte, wird auff Amklag, Andtwort, auch gerichtlichen  Geständnis  und   resp.   wahrhaftiger   und   vermöge   der Reichssatzung und pein­licher Halsgerichtsordnung  des  Kaysers  Caroli  des fünften eingenommener Befindung aller wohl erwogener Umstände nach   hiermit zu Recht erkandt, daß peinlich Angeklagte, das  sie  vor  Gericht stehende  wegen dessen, daß sie nicht  ableugnete,  ohn­lengst  ihrem  Eheman in ein  Nepgen mit warmer Milch dazu auch  in  vorigem  Sommer  ihren  verstorbenen  Ehemann Herman Austerman in ein Nepgen mit Grütze so viel  Ratzenkraut  als zwischen zwey Finger halten kann, in der Meinung, selbigen dadurch zu  tödten, würcklich beigebracht, gestalt auch dieser darauf sich soforth   zu Bett gelagt und nach vielen ausgestandenen Reißen und Schmert­zen des  Leibs im neunten Tag todt verblichen, erstsprechender  jetziger  Eheman  auch in  gleicher Gefahr des Todtes zwar gewe­sen,danach durch die Verhängnis Gottes vermittels erhaltener Medi­cin zur Zeit noch beyn Leben  erhalten  daweniger vielen Schmertzen des Leibes annoch unterworfen.

Infolge sothaner  schrecklicher  Missethatten  halber  zur  woll  bedienten Straff und andern zum Abscheulichen Exempel mit dem Schwert vom  Leben  zum Tod hinzurichten und zu verdammen  sey,  inmaßen  als  hiemit  erkannt  und  dieselbe dazu verdammet wirdt von rechts

Decretum in consilio d. 21. Juny 17ßß, B. Wettendorf

 

1718 Urteil (Tod ?)

In criminal Inquisations Sachen hoher Landtsobrigkeit Fisci zu  S.  peinlichen Anklägern eines gegen und  wider  Frantz  Groll  pein­lich  angeklagten  anderntheils wirdt auff Klag, Andtwort und  al­les  gerichtlich  Fürbringen, auch nottürfftiger, wahrhaffftiger  Erfahrung  und  Erfindung,  so  deshalb  alles nach laut Kayer Carls  des  fünften  und  des  Heil.  Reichs  Ordnung  geschehen auf an uns gehorsambst abgestattete  Relation  endlich  zu  REcht

erkannt, daß Ihaftat darumb, daß er ohngeachtet seiner  vormahlin­gen  auf drey verschiedenen Weisen zu Meppen aus der großen Kir­chen von einem  Bilde gestohlenen sechs resp. Kreuzer  und  Pfen­nigen,  auch  im  Jahr  1716  dem Wigbold Billerbeck formalibus: Billerbeck soll übre mich  schreyn  zwischen dieses und morgen, Item: Nuhn will ich es machen, daß zwischen  dieses  und  morgen Billerbeck soll in vollem Feuer stehen, Und wie dessen  Mutter  ihme das Maul zuthuhen geheißen, replicirt: Ich bin des Teufels. Ich  stecke  es in Brandt. Angedrohter Brandstiftung und derhalben  gehaltene  gerichtliche   correction auch geleistete juratorie caution den non offendendo ... (unvollständig)

 

1591-1774 FM Prozesse

Verschiedene Kriminalsachen

 

 

 

 

Galgen

 

 

Stadt hatte einen Galgen:

1787 Georg Hendrich Lindemeyer zahlt von 2 Stück Gesailand im Galgenkamp auf 4 Jahre, 1-14 Rthlr) ---> Galgenkamp städtisches Eigentum, obwohl in der Bauerschaft Hardt

 

1677 IX 15

Referierte Henrich Schütte, daß wie er, Martin  Angelkotten  die­sen  Morgen bauen wollen, Johan Erdtman Ksp  Sendenhorst  Einge­sessener,  hinzugelaufen kommen, denselben angerufen, sagend, "Was machst du  Ehrendieb  auf  meinem Kamp" und darauf lachender Weise mit einer großen, in Händen gehabten Forken ihm, Angelkotten, von hinten aufs Haupt geschlagen, daß er zur Erden gefallen und wie er wieder aufgestanden, wiederum  danieder  geschlagen und ihm, An­gelkotte, zu dreimalen mit der Forken geschlagen, daß er zur  Er­den gefallen, daß auch dei Forke durch das Schlagen in Stücken  gebrochen  und also ihn von oben bis unten blund und blau geschla­gen, ihm die Haar aus dem Kopf gerupft. Endlich ihn wieder für einen Ehrendieb, Scheln, Verräter  und  Dieb, er sollte - sit ve­nia -  seine Mutter vexieren und also ihn auch gräulich iniuriert, auch ihn unchristlich geschlagen.

Wie er alles deponiert, erzählen können, nach geübter Schlägerei  hatte  er  gesagt: "Wie liegst Du schwarte, fromme Kerll allda!" Maßen er, Angelkotte, dessenthalben bettlägerig wegen einiger   ge­fährlicher   Streiche und  Hauptschläge, so er bekommen, daß sol­ches dergestalt passiert wollt.

Geschrieben  Sendenhorst  in  Martin  Angelkotten  Behausung  präs.  Joanne  Angelkotten et Joanne Sieckman

 

 

Auseinandersetzungen um strittiges Eigentum (AL)

1692 IV 17

Ludgeri an den Richter zu S: Prostestation gegen die Provisoren der Kirche. Ludgeri sei in die Schürckmansche Behausung  immitiert  und  habe  für  die Raparatur 65 Rthlr Kosten aufgewandt. Bitte, die Ansprüche der Kirchenprovisoren abzuweisen

 

1693 XI 10

Feststellung betr. des Schürkampfs: P Joan Lange,  Berndt  Zeller  Selling, Herman Zeller Vreden, Henrichen Schulten Elmenhorst, To­nießen S.  Northoff,  beeidigte Baurrichter  erklären:  Pastor  Langen  habe  im  Schürkampf  des Jungemans 2 St mit Telgen. Jung­man behauptet, es handele sich um 3  Stücke, so daß dem Pastor  ein  Drittel  entfremdet werde. Eine Ortsbesichtigung ergibt: daß von der Hecken bis den bloeßen von Telgen unbesetzten Platz nur

zwey Stücke belegen.."  Affirmation  der  vier  Bauerrichter  ..."daß  keinvernünfiger Mensche nach  dem  Augenschein  mehr  als  zwey  stücke  daraus judiciren könte."

Geschehen binnen Sendenhorst in meines Notarii Bahausung auf der Stuben  Zeugen Joan Lüttighaus, Henrich Vrede

Joannes Veltman Notar

 

1696 X 7

Jan Christoph Bernardt  Bisping,  beider  Rechte  Licentiat,  auch  in  und außerhalb Sendenhorst verordneter Richter und gograve be­fiehlt dem Vogt des Ksp Sendenhorst Martin Suermann die gerichtli­che Vorladung des Zeller  Joan Jungman

1696 X 18

Anklageschrift gegen Jungmann durch M. L. Langen (Notar): U a Jungman  habeohne Erlaubnis auf dem strittigen Grundstück einen Baum  hauen lassen und ihn durch seinen Schwager Zeller Herte nach dem Pastorat fahren lassen

1696 XII 18

Terminus protocolli in Sachen fisci Sendenhorst  contra  Zellern  Jungmann;

Jungmann wird zu den Anklagepunkten befragt, ua hat er einen  fruchtbaren Baum auf seinem eigenen Stück gehauen, das  Zöpfe  nach  S.  gefahren,das übrige in Bretter schneiden lassen und hatt der Herr Cappelan des Doms  das Holz durch Zellern Tawide und Mid­dendorf nach MS fahren lassen.

1697 I 3

Pastor Langen erklärt, er habe als Anwalt und beeidigter Ge­richtsprocurator   Melchior Leopold Langen gewählt (Vordruck)

1697 I 26

Theodor Luelman im Auftrag des Domburseners an den Richter in  Sendenhorst: "Bitte, den Fall nicht weiterzuverhandeln bis  ein  Ortstermin  vorgenommen sei, der "bei dieser Winter Zeit sonder­lich da das land mit schnee  bedecket nicht woll kan gehalten wer­den"

1697 X 29

Ankündigung eines Ortstermins für den 29. XI morgens 9 Uhr. Jung­man hat bei einer Strafe von 5 Rthlr zu erscheinen

1698 I 7

 

 

Auswanderung Vorbestrafter

 

BE Landratsamt Nr 31

 

Sendenhorst 1847 XI 15

Betr. Auswanderung des Tagelöhners Bern. Linnemann nach America

 

Der berüchtigete Tagelöhner Bernard Linneman hierselbt . welcher dreimal in  Benninghausen gesessen hat und wegen mehrerer gemein­gefährlichen Verbrechen  und Vergehungen  teils  bestrafet,  teils  derselben  dringend  verdächtige bleibt - hat den Entschluß ge­faßt, nach America auszuwandern, wenn ihm die Überfahrtskosten  hierzu  verschafft  würden,  da  er  nicht  das  mindeste

Vermögen besitzt.

Um hier die menschliche Gesellschaft von diesem  gefährlichen  Subjekte zu befreien, haben die Wohlhabenderen Eingesessenen die Summe  von  104  Rthlr  zusammengelegt. Die Familie des Linnemann hat dazu gegeben 40 Rthlr. Da die  Überfahrtskosten ca 224 Thlr betragen, so fehlen 80 bis 90  Thlr,  welche  die Gemeinde-Ver­sammlungen von Stadt und Kirchspiel Sendenhorst mit Freuden

bewilligt haben.

Euer Hochwohlgeboren bitte ich nun gehorsamst,  den  beifolgenden  Beschluß  derselben hochgemeigtest bestätigen zu wollen.

Das Auswanderungsgesuch erfolgt in separatu

 

Randbemerkung Landrat: die Entlassungsurkunde (aus  der  Staats­bürgrschaft) wird   von   der   Regierung   erteilt.   Wohlwol­lende  Bemerkung, die außerordentliche Ausgabe der Gemeindekasse zu genehmign: Der  Linneman  ist gänzlich arm, die Überfahrtsko­sten  werden  demselben  von  Verwandten  und

anderen Eingesessenen geschenkt.  Bitte  um  stempelfreie  Aus­stellung  der  Urkunde

 

         

 

 

Kriminalität

 

1660 AV Msc 391.1

Beschwerde, wie daß diesen vergangenen Nacht zwischen ein und  zwei  Uhren, fünf Soldaten unangekloppet in Hermann Kerrkloes, un­sers lieben Vaters im neuen Kirchspiel Ahlen gelegene  Behausung, durch die Wand gebrochen, die Sprenckelroeder  zerschnitten, un das Haus mit großer Ungestümigkeit

eingefallen, unseren Vatter und Sohn mit Kusen (Keulen) vom  Haubt  bis  zu  den Fueßen jemerlich zerschlagen, beiden ihre  Häupter  und  härne  Pfannen   eingeschlagen, ja ohne einige Wortwechselung mit größter  Furie  dergestalt   tractirt, daß sie vom Haubt zu Fueß geschwollen und alle ihre Mengele  nach zur Zeit nicht erfun­den, und leider Gott  erbarms  daranne  nichte  genesen

werden können, wie solches alles ab der  beigefügten,  des  Scharffrichters  attestation... und als de deliquenten gefragt worden, von wannen sie kehmen  und warumb solcher nechtlicher Ein­fahl geschehe, dann sie  keinen  Menschen  beleidiget hetten, ha­ben die Executanten  thätlich  fünff  Pferde  aus  dem  Stall ge­nommen und weggeführt, aber ehest geandtwortet und  vermeldet,  daß  sie von  Herrn  Licentiaten  Wittfelt  von  Münster  um  die  Execution  zu verhengen  abgesandt  weren,  der  doch  mehrere  mahlen wie erweißlich executieren lassen und ihme niemale Pfand­weigerung von Kerkloe geschehen.

Wann nun hochgebietender Her solche Gewalttat und marterlicher  nächtlicher  ohne eine Fug und  Ursach  beschehener  Einfall  mit  keinem  Weg  rechtens behauptet werden kann,  wie  auch  gemein  nicht  gemeint,  dem  dergestalt zuzusehen, aber als schlechte und  einfältige Bauersleute bei und nicht wissen, wie solcher Gewalt  hat  zubringen  und  unser  unwiederbringlicher Schaden hinwider suchen mögen oder können

Bitte an die Räte  (zu  Wolbeck)  diese  so  starke  ohne  fug  und  Ursach  bgeschehen Gewalttat und Martlichen Einfall zu be­strafen  ...  um  größeren   Schaden zu vermeiden ... maßen da­durch das Erbe umgepflüget  allda  beligee  bleiben wird (Steuerausfall!)

Geschehen Ahlen 1660 I 13

Eigenhändige Unterschrift: Berrent Kerlau

                                     Agnes Kelau

1669 XII 3 AV MS Msc 389.1

Anno  1669,  Dienstag,  den  3ten  December  gerichtlichen   in­nerhalb  S.erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscalscher Anwalt daselbsten:Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten No­vembris  Berndt  und  Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll und doll  aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Johan  Monsterman  aus der Ursachen Zan­kerei angefangen, daß er für beide Brüder den Brandwein  so sie mit einander getrunken, nebst seinem Quot bezahlen sollen, solches  aber  zu tun verweigert,  mit  denselben  Zänkerey  angenfangen  und  als  beide  Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman  ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S.  genannten  M.  alsobald

angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zer­knirschet, und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, ge­stalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite  an  die  rechte  Seite  zwischen  den  Rippen, die dritte in das Dickede von der Lenden an der rechten Seite.

Bat also de Veltscherer Herman Heumans, weilen periculum vitae  dabei  sein sollte, darüber zu hören. Der dann erschien und refe­rierte, daß die zwo Wunden, so an  beiden Seiten bekommen, tödlich  wären,  wie  dann  solches  vom  Veltscher  eingebrachte

Attestatio nachgewiesen.

Der Täter Bernd Wessels ist sofort gefangen angehalten worden,  sein  Bruder aber Hermann Wessels in Ihro Hochfürstl. Gnaden  Kriegsdienst  unter  Herrn Drosten von Schilders Compagnie sich mit der Flucht salviert.

 

Einhalt des Veltscher Attestation

Ich bekenne  an der linken seiten under den Hertzen, das  ander  aber  an  der  rechten  Seiten   zwischen den ribben, auch noch  ein  Stich  unter  Lenden,  Sambstags  des Nachts bekommen, item sein Haupt verwundet, solches  mittels  Eids  bezeuge

den 2. XII 1669 Herman Hewman Barbier in Sendenhorst

 

 

(FM LA 361.13)

1660 XII 2  Bürgermeister zu Sendenhorst an  den  Richter  Johan  Caspar  Bi­sping, der Rechte Licentiat, geheimer Rat, auch Richter und Go­grave in  und  außerhalb   Ahlen und Sendenhorst

... daß wegen der zwei münsterischen  Bürger  die  welche  bei  Nachtzeiten  durch Sendenhorst sollen passiert sein, wird  wie  folgt  beantwortet:  Die vier Pförtner wurden befragt, in welcher Pforte diese zwei  Bürger  von  MS  ein- oder ausgelassen, worauf alle  geantwortet,  sie  wären  mittleids  zu  bedauern erbötig, daß deren keiner davon das geringste Wissen gehabt,  weil allhier bei Tag und Nacht die Gespanne von  Beckum  und  Ahlen  und  aderen Örter aus und nach dem Lager durchpassieren, wodurch die Pforte,  weil  die  Spanne nicht können vorbeipassieren, des Nachts müssen eröffnet werden ...

 Dirich Thorgeist, Johan Wettendorff

 

 

 

1669 Quelle ?

Anno  1669,  Dienstag,  den  3ten  December  gerichtlichen   in­nerhalb  S.  erschienen hoher landesfürstlichr Obrigkeit fiscal­scher Anwalt daselbsten:

 Als am negst verwichenen Samstag, den 30ten Novembris  Berndt  und  Hermann Gebrüder Wessels des Nachts zwischen elf und zwölf Uhr ganz voll  und  doll aus dem Koith und Brandwein kommen untereinander mit Jo­han  Monsterman  aus der Ursachen Zankerei angefangen, daß er für beide Brü­der den Brnadwein  so sie mit einander getrunken, nebst sinem Quot bezahlen sollen, solches  aber zu tun verweigert,  mit  denselben  Zänkerey  angenfan­gen  und  als  beide Gebrüder Wessel darauf aus Schwickers Haus gangen und der Monsterman  ihnen gefolget, hätten sie auf dem Kirchhof allhie zu S.  ge­nannten  M.  alsobald angegriffen, zur Erde geworfen, mit Füßen zertreten, den Kopf zerknirschet,          und mit dem Messer drei gefährliche Wunden gegeben, ge­stalt die eine an die linke Seite unterm Herz, die zweite  an  die  rechte  Seite  zswischen  den ...

 

1700 VI 21 Todesurteil

In  peinlichen  Inquisitionssachen  unseres  Fisci   Gerichts   Sendenhorst anklagenden   beeidene   Catharinam    Lenferding,    Henrich    Spithovers  Ehehausfrauen, Angeklagte und Inhaftierte, wird auff Amklag, Andtwort, auch gerichtlichen  Geständnis  und   resp.   wahrhaftiger   und   vermöge   der Reichssatzung und pein­licher Halsgerichtsordnung  des  Kaysers  Caroli  des

fünften eingenommener Befindung aller wohl erwogener Umstände nach   hiermit zu Recht erkandt, daß peinlich Angeklagte, das  sie  vor  Gericht stehende  wegen dessen, daß sie nicht  ableugnete,  ohn­lengst  ihrem  Eheman in ein  Nepgen mit warmer Milch dazu auch  in  vorigem  Sommer  ihren  verstorbenen  Ehemann Herman Austerman in ein Nepgen mit Grütze so viel  Ratzenkraut  als zwischen zwey Finger halten kann, in der Meinung, selbigen dadurch zu  tödten, würcklich beigebracht, gestalt auch dieser darauf sich soforth   zu Bett gelagt und nach vielen ausgestandenen Reißen und Schmert­zen des  Leibs im neunten Tag todt verblichen, erstsprechender  jetziger  Eheman  auch in  gleicher Gefahr des Todtes zwar gewe­sen,danach durch die Verhängnis Gottes vermittels erhaltener Medi­cin zur Zeit noch beyn Leben  erhalten  daweniger vielen Schmertzen des Leibes annoch unterworfen.

Infolge sothaner  schrecklicher  Missethatten  halber  zur  woll  bedienten Straff und andern zum Abscheulichen Exempel mit dem Schwert vom  Leben  zum Tod hinzurichten und zu verdammen  sey,  inmaßen  als  hiemit  erkannt  und  dieselbe dazu verdammet wirdt von rechts

Decretum in consilio d. 21. Juny 17ßß, B. Wettendorf

 

 

1718 Urteil (Tod ?)

In criminal Inquisations Sachen hoher Landtsobrigkeit Fisci zu  S.  peinlichen Anklägern eines gegen und  wider  Frantz  Groll  pein­lich  angeklagten  anderntheils wirdt auff Klag, Andtwort und  al­les  gerichtlich  Fürbringen, auch nottürfftiger, wahrhaffftiger  Erfahrung  und  Erfindung,  so  deshalb  alles nach laut Kayer Carls  des  fünften  und  des  Heil.  Reichs  Ordnung  geschehen auf an uns gehorsambst abgestattete  Relation  endlich  zu  REcht

erkannt, daß Ihaftat darumb, daß er ohngeachtet seiner  vormahlin­gen  auf drey verschiedenen Weisen zu Meppen aus der großen Kir­chen von einem  Bilde gestohlenen sechs resp. Kreuzer  und  Pfen­nigen,  auch  im  Jahr  1716  dem Wigbold Billerbeck formalibus: Billerbeck soll übre mich  schreyn  zwischen dieses und morgen, Item: Nuhn will ich es machen, daß zwischen  dieses  und  morgen Billerbeck soll in vollem Feuer stehen, Und wie dessen  Mutter  ihme das Maul zuthuhen geheißen, replicirt: Ich bin des Teufels. Ich  stecke  es in Brandt. Angedrohter Brandstiftung und derhalben  gehaltene  gerichtliche   correction auch geleistete juratorie caution den non offendendo ...

 

Übertretungen

1833

Strafbescheid gegenm Wirt Topp wegen Überschreitung der Polizei­stunde

 

1832 XII 27

Reparatur von zerschlagenen Sprossen im Fenster und neue Glas­scheiben im Haus des Beigeordneten Dr. Forstmann

 

 

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