Bei der „heimlichen Feme“ wurden vermeintliche und tatsächliche Gewalttäter kurzerhand zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde zugleich mittels eins Stricks noch an Ort und Stelle vollstreckt.
Augenmaß war dabei zuweilen Fehlanzeige, wie der Chronist Lambert von Corfey berichtet. Die Schöffen des Gerichtes hatten bei einer Bauernhochzeit auf dem Hof Horstorp - woraus später vermutlich Horstrup wurde - in der Nacht einen Bauern namens Hesse auf dessen Heimweg verurteilt und an einem Baum aufhängen lassen. Und das, so Corfey, „ohn erhelbliche ursach“. Das Femekreuz am Südendamm in der in der Nähe des Hofes Horstrup, auch „Hessenbaum“ genannt, könnte noch heute davon zeugen.
Nach dieser „Urteilsvollstreckung“ war es allerdings vorbei mit der Willkür in der Rechtsprechung. Münsters Fürstbischof Erich I., zugleich Herzog von Sachsen-Lauenburg, der davon erfuhr, ließ das Gericht umgehend auflösen. Es soll das letzte seiner Art im Münsterland gewesen sein.
Dabei hatte das Sendenhorster Freigericht zuvor eine über die Stadtgrenzen weit hinausgehende Bedeutung. „Der Gerichtsstuhl an der Königstraße ,vor dem Geest-Hof zu Sendenhorst war im 13. und 14. Jahrhundert so bedeutend, dass er zum Hauptstuhl im größeren Freigrafschaftsbezirk ,auf dem Drein“ erkoren wurde“, berichtet Adolf Risse in seinem geschichtlichen Abriss zum 650-jährigen Bestehen der Stadt Sendenhorst. Mit der Folge, dass Sendenhorster Richter auch an anderen Orten Recht sprachen.
Die Gerichtsherren mussten sich dabei übrigens nicht unbedingt durch besondere juristische Kenntnisse auszeichnen. Es waren einflussreiche Familien, die vom König oder vom münsterischen Landesherren, dem Fürstbischof, bestellt wurden.
Ein weiteres Gericht war seinerzeit das Gogericht. Dort wurden Bagatelldelikte, Schlägereinen ohne ernsthafte Verletzungen, Beleidigungen und Diebstähle abgeurteilt. Der Droste zu Merveldt soll um 1500 als Marschall des Stifts Münster und Gograf Chef dieses Gerichts gewesen sein, das seinen Sitz am heutigen „Drostenhof“ gehabt haben könnte. Später war das Gericht dann in der Hand von Konsuln, die sich unter anderem auch für Albersloh, Drensteinfurt, Hoetmar und Rinkerode zuständig fühlten.